Leistungsverzeichnis Grünpflege
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Dies Los bezieht sich auf die Grünpflege Ihrer Anlagen, das heißt die laufende Pflege von Grün- und Pflanzenflächen, die nicht unter bauliche Änderungen (wie in Landschaftsbauarbeiten) fällt, sondern die regelmäßige Unterhaltung. Dazu zählen z.B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumpflege (Entfernen von Totholz, Rückschnitt), Unkrautbeseitigung auf Wegen und Plätzen, Laubentsorgung, Bewässerung in Trockenzeiten, etc. Im Rahmenvertrag Grünpflege wird typischerweise ein Turnus oder Bedarfsabruf vereinbart, um das Erscheinungsbild und die Sicherheit der Freianlagen zu gewährleisten (z.B. keine überwuchernden Wege, keine Unfallgefahr durch Astbruch).
Das Grünpflege-Leistungsverzeichnis ermöglicht es, einen Dienstleister zu finden, der regelmäßig für Ordnung und Pflege Ihrer Außenanlagen sorgt. Durch die pro Einheit angegebenen Preise (je m², je lfm, je Stück pro Pflege-Einsatz) können Sie genau steuern, welche Leistungen wann abgerufen werden, und behalten die Kostenkontrolle. Wir achten darauf, dass die Leistungen nach den üblichen Standards des Gartenbaus beschrieben sind (z.B. fachgerechter Heckenschnittzeitraum, zulässige Zeiten nach Bundesnaturschutzgesetz für starken Rückschnitt nur im Winterhalbjahr etc., werden als Hinweis aufgenommen), um Rechtssicherheit und Qualität zu gewährleisten.
Leistungsverzeichnis für Grünpflegearbeiten
- Rasenpflege
- Wiesenpflege
- Staudenflächen
- Gehölzpflege
- Baumkontrollen
- Baumpflege
- Spielplatzpflege
- Pflege
- Reinigung
- Anforderungen
1. Rasenpflege
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | m² | 10.000 | Regelmäßiges Rasenmähen | Mähen der Rasenflächen (Gebrauchsrasen) in der Vegetationsperiode, ca. 10–15 Schnitte/Jahr (Schnittfolge witterungsabhängig). Schnitthöhe ca. 4–5 cm, Schnittgut mulchen und auf der Fläche belassen, sofern keine Klumpen entstehen; ansonsten aufnehmen und entsorgen. Rasenschnitt nur bei geeigneter Witterung (nicht bei Frost/Nässe). An Kanten zu Bäumen, Wegen, Gebäuden etc. ist ggf. ein Nachschnitt durchzuführen. Ausführung gemäß DIN 18919 (Pflege von Rasenflächen). | Grundposition |
| 1.2 | m | 500 | Rasenkanten abstechen | Abstechen der Rasenkanten entlang von Beeten, Wegen, Pflanzflächen etc. zur Trennung von Rasen und angrenzenden Flächen. Mindestens 2× jährlich (Frühjahr/Herbst) mit geeigneten Werkzeugen, entstehende Grassoden aufnehmen und abfahren. Sorgfältige Ausführung für ein sauberes Kantenbild. | Grundposition |
| 1.3 | m² | 10.000 | Laubentfernung Rasenflächen | Entfernen von Laubfall auf Rasenflächen im Herbst. Mehrere Laubsammelgänge (mind. 2 Durchgänge, z.B. Ende Oktober und Mitte November) zur Sicherstellung der Rasenpflege. Aufnehmen des Laubs von den Rasenflächen und umliegenden Kanten, Abtransport und umweltgerechte Entsorgung des Laubguts. Dabei sind angrenzende Wege von Laub freizuhalten, um Rutschgefahr zu vermeiden. | Grundposition |
| 1.4 | m² | 1.000 | Zusätzliches Rasenmähen (Bedarf) | Zusätzlicher Rasenschnitt bei außergewöhnlichem Wuchs oder besonderem Bedarf, über die planmäßigen Schnitte hinaus. Durchführung analog Position 1.1 (gleiche Schnitthöhe und Leistungsumfang). Diese Position wird nur bei Bedarf beauftragt, z.B. in Wachstumsphasen mit erhöhtem Aufkommen. | Bedarfsposition |
2. Wiesenpflege
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | m² | 5.000 | Mahd von Wiesenflächen | Schnitt von extensiv genutzten Wiesenflächen, einschließlich artenreicher Wildblumenwiesen. 2 Schnitte/Jahr (z.B. 1. Schnitt Juni/Juli, 2. Schnitt September/Oktober), in Abstimmung mit dem Blühzeitpunkt zur Erhaltung der Artenvielfalt (gestaffelte Mahd, Schonung von Insektenhabitatflächen). Schnitthöhe ca. 8–10 cm. Mähgut aufnehmen und abfahren (Schnittgut von der Fläche entfernen und einer geeigneten Verwertung zuführen, um Nährstoffeintrag zu minimieren). Schonende Ausführung (leichte Geräte, Vermeidung von Bodenschäden), gemäß DIN 18919. | Grundposition |
3. Pflege von Strauch- und Staudenflächen
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | m² | 2.000 | Strauch- und Stauden¬schnitt | Rückschnitt und Formschnitt von Sträuchern und Staudenbeeten. Pflegeschnitt zur Gesunderhaltung und Formhaltung der Gehölze und Stauden: Entfernen von trockenem und abgestorbenem Holz, Auslichten zu dichter Bereiche, Rückschnitt nach Blüte bzw. Vegetationsperiode. Arbeiten fachgerecht nach anerkannten Regeln (saubere Schnittführung, geeignetes Timing je nach Art) und unter Beachtung der FLL-Richtlinien sowie ZTV-Vegtra-M. Schnittgut aufnehmen und fachgerecht entsorgen. (Hinweis: Brut- und Schonzeiten beachten; kein radikaler Rückschnitt während Vogelbrutzeit gemäß BNatSchG). | Grundposition |
| 3.2 | m² | 2.000 | Unkrautentfernung Pflanzflächen | Manuelle Unkrautentfernung (Jäten) in Strauch- und Staudenpflanzungen. Regelmäßige Pflegegänge (z.B. monatlich in der Vegetationszeit) zur Entfernung von Wildkraut, Gräsern und Aufwuchs in Beeten, inklusive Auskratzen von Fugen an Einfassungen. Kein Herbizideinsatz – Unkrautbekämpfung ausschließlich mechanisch oder manuell, zum Schutz der Umwelt. Ausgetragenes Unkrautmaterial aufnehmen und entsorgen. | Grundposition |
| 3.3 | m² | 2.000 | Düngung Pflanzflächen | Düngung von Strauch- und Staudenflächen zur Nährstoffversorgung der Pflanzen. Ausbringen eines nachhaltigen, organischen Düngemittels (z.B. Kompost oder organischer Langzeitdünger) auf den Pflanzbeeten, bedarfsgerecht ca. 1× jährlich im Frühjahr. Verwendung von umweltfreundlichem, torffreiem Dünger; Dosierung gemäß Herstellerempfehlung und Pflanzenbedarf. Leichte Einarbeitung in den Oberboden falls erforderlich und angemessenes Wässern nach Ausbringung (falls kein Regen erfolgt), um die Nährstoffe einzuspülen. | Grundposition |
| 3.4 | m² | 1.000 | Mulchen der Pflanzflächen | Aufbringen von Mulchmaterial auf Strauch- und Staudenflächen zur Bodenabdeckung. Verwendung von nachhaltigem, torffreiem Mulch (z.B. Rindenmulch oder Holzhäcksel aus regionaler Herkunft) in ca. 5 cm Schichtdicke. Mulchen dient der Unkrautunterdrückung und Feuchtigkeits¬haltung des Bodens. Ausführung vorzugsweise im Frühjahr nach der Unkrautentfernung (Position 3.2). Materialanlieferung, Verteilen auf der Fläche und Einrichten einschließlich. Diese Leistung wird bei Bedarf beauftragt, um ausgewählte Flächen zu pflegen oder frisch angelegte Beete abzudecken. | Bedarfsposition |
| 3.5 | St. | 50 | Nachpflanzung von Sträuchern/Stauden | Ersatzpflanzung in Pflanzflächen für ausgefallene Sträucher oder Stauden. Lieferung und Pflanzung von gleichwertigen Pflanzen (entsprechende Art/Sorten, Größe gemäß Bestand) aus regionaler Baumschule in hochwertiger Qualität. Pflanzung inklusive Bodenvorbereitung (Pflanzloch ausheben, Bodenverbesserung mit torffreiem Substrat falls nötig), Einsetzen, Angießen und Erstpflege. Ausführung während geeigneter Pflanzzeiten. Dokumentation der Nachpflanzungen im Pflegeprotokoll. Diese Position wird nur im Bedarfsfall genutzt, falls Lücken im Bestand entstehen. | Bedarfsposition |
4. Gehölzpflege
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 4.1 | m | 300 | Heckenschnitt | Formschnitt von Hecken bis ca. 3 m Höhe. Schneiden der Heckenpflanzungen auf Pflegehöhe und -breite zur Form- und Gesundhaltung. Entfernen von diesjährigen Seitentrieben entsprechend dem gewünschten Profil, ggf. kräftiger Rückschnitt alle paar Jahre zur Regeneration. Schnittgut zusammenrechen und entsorgen. Arbeiten erfolgen ein- bis zweimal jährlich, je nach Wuchsgeschwindigkeit (i.d.R. sommers leichter Formschnitt und Winterschnitt zur Grundkorrektur). Brutzeit beachten: kein umfangreicher Heckenschnitt zwischen 1. März und 30. September (gemäß Bundesnaturschutzgesetz), nur zulässige Pflege¬schnitte. | Grundposition |
| 4.2 | m² | 500 | Pflege Schnittgehölze | Pflege- und Rückschnitt von Ziergehölzen (Solitäre Gehölze, Büsche außerhalb von Hecken). Entnahme von abgestorbenen Ästen und Totholz, Auslichten überalterter Zweige, behutsamer Formschnitt zur Erhaltung von Wuchsform und Verkehrssicherheit. Durchführung nach fachgerechten Schnittregeln (Schnitt auf Astring bzw. geeignete Knospe) und schonend für die Pflanze. Schnittgut beseitigen und entsorgen. Zeitpunkt der Schnittmaßnahmen je nach Gehölzart (blühende Sträucher nach der Blüte, sonst Winterschnitt). Sorgfältige Ausführung ohne Schäden an angrenzenden Pflanzen. | Grundposition |
5. Baumkontrollen
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 5.1 | St. | 100 | Baum-Sichtkontrolle (FLL) | Regelmäßige Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit. Visuelle Sichtkontrolle der Bäume gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie, grundsätzlich zweimal pro Jahr – einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Überprüfung auf Schäden, Krankheitsanzeichen, Totholz, Standfestigkeit usw. Dokumentation der Ergebnisse für jeden Baum (Führungsprotokoll/ Baumkataster-Eintrag), inkl. Festhalten festgestellter Mängel und Gefahren. Empfehlung von erforderlichen Pflegemaßnahmen basierend auf den Kontrolleindrücken. | Grundposition |
6. Baumpflege
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 6.1 | St. | 50 | Kronenschnitt an Bäumen | Kronenpflege / Kronenschnitt von Bäumen durch qualifizierte Baumpfleger. Einkürzen bzw. Auslichten der Baumkrone zur Entfernung störender, sich kreuzender oder schwacher Äste, Herstellung eines ausgewogenen Kronenaufbaus. Entnahme von Totholz (dürre Äste/Äste mit Durchmesser > x cm) im Zuge der Kronenpflege zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Schnittmaßnahmen gemäß den anerkannten Baumpflege-Standards (z.B. ZTV-Baumpflege, sofern einschlägig) und mit fachgerechter Schnittführung (auf Astring). Arbeitsbereich weiträumig absichern. Schnittgut und Holz abtransportieren und umweltgerecht entsorgen. | Grundposition |
| 6.2 | St. | 30 | Totholzentnahme (Baum) | Entnahme von losem oder bruchgefährlichem Totholz in Baumkronen, falls ein vollständiger Kronenschnitt (Pos. 6.1) nicht erforderlich ist. Insbesondere Entfernung abgestorbener Äste aus Sicherheitsgründen bei Bäumen in Verkehrsbereichen. Zugang zur Krone mit Hebebühne oder Seilklettertechnik, je nach Baumhöhe und Örtlichkeit. Entnommenes Astmaterial sicher zu Boden bringen und entsorgen. Diese Position kann auch separat beauftragt werden, falls nur Totholzbeseitigung nötig ist (z.B. nach Sturm). | Grundposition |
| 6.3 | St. | 10 | Kronensicherung einbauen | Einbau von Kronensicherungen (Zugseilsysteme o.ä.) in Baumkronen zur Vorbeugung von Astbrüchen bei bruchgefährdeten Kronenteilen. Durchführung zusätzlich im Anschluss an Kronenpflege (Pos. 6.1) oder bei Bedarf, wenn bei Baumkontrolle Schwachstellen festgestellt wurden. Lieferung des Materials (zertifiziertes Kronensicherungssystem) und fachgerechte Montage in der Krone in erforderlicher Höhe. Überprüfung der Verspannung auf korrekten Sitz. Diese Leistung ist als Zulage zu sehen – sie wird nur ausgeführt und vergütet, wenn vom Auftraggeber angeordnet. | Zulage |
| 6.4 | St. | 10 | Baumfällung (mit Genehmigung) | Fällung von Bäumen inklusive Vorarbeiten und Entsorgung, nur nach behördlicher Genehmigung und Freigabe durch den Auftraggeber. Fällung unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften (Absperrung, Stückweise Abtragung in enger Umgebung). Stamm und Äste vollständig niederlegen, zerkleinern und Abtransport des Schnittguts. Stammstumpf auf Geländeniveau kappen (oder fräsen, falls beauftragt), so dass keine Stolperstellen verbleiben. Schutz benachbarter Vegetation gemäß DIN 18920 während der Arbeiten (keine Beschädigung von verbleibenden Bäumen/Pflanzflächen). Entsorgung des Holz- und Wurzelmaterials in zulässigen Verwertungswegen. Diese Position wird nur im Bedarfsfall bei abgestorbenen oder nicht erhaltenswerten Bäumen abgerufen. | Bedarfsposition |
7. Spielplatzpflege
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 7.1 | St. | 12 | Reinigung & Sichtprüfung Spielplatz | Regelmäßige Reinigung und Sichtprüfung von Spielplatzbereichen. Wöchentliche Sichtkontrolle gemäß DIN EN 1176 durch fachkundiges Personal: Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahren wie Müll, Glasscherben oder Beschädigungen. Kontrolle aller Spielgeräte und Fallschutzbereiche auf erkennbare Mängel oder Verschmutzungen. Reinigung der Spielplatzfläche: Entfernen von Abfällen, Laub und Verschmutzungen aus Sandflächen, Fallschutz und Geräteoberflächen. Kleinere Gefahren (z.B. lose Teile) sofort beseitigen, größere Mängel dokumentieren und melden. Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Spielanlage zwischen den intensiveren Inspektionsintervallen. | Grundposition |
| 7.2 | Std. | 20 | Kleine Instandsetzungen Spielgeräte | Einfache Instandhaltungsarbeiten an Spielgeräten, die im Rahmen der Kontrollen (Pos. 7.1) oder gesondert anfallen. Dazu zählen z.B. Nachziehen lockerer Schrauben und Verbindungen, Austausch kleiner Verschleißteile (Schrauben, Kappen, Kettenglieder) oder Schmierung beweglicher Teile. Arbeitseinsatz durch qualifiziertes Personal mit geeignetem Werkzeug. Dokumentation der durchgeführten Kleinreparaturen im Prüfbuch. Diese Arbeiten erfolgen nur bei Bedarf und werden nach Aufwand (Stunden) abgerechnet. | Bedarfsposition |
8. Pflege von Ausstattung
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 8.1 | St. | 30 | Parkbänke reinigen & pflegen | Reinigung und Pflege von Parkbänken in den Anlagen. Säuberung der Bänke (Sitz- und Lehnenflächen von Schmutz, Moos, Laub befreien), Entfernen von groben Verunreinigungen oder Graffiti (oberflächlich). Kontrolle der Bänke auf Schäden oder lockere Elemente; kleinere Mängel direkt beheben (Schrauben oder Latten nachziehen/befestigen). Gegebenenfalls Oberflächenpflege: Nachölen von Holzlatten bzw. Ausbesserung kleiner Lackschäden an Metallteilen zum Korrosionsschutz, falls erforderlich und vereinbart. Pflege mindestens 1× jährlich oder nach Bedarf bei starker Verschmutzung. | Grundposition |
| 8.2 | m | 200 | Zaunanlagen reinigen & pflegen | Reinigung und Pflege von Zaunanlagen (Metall- oder Holzzäune) auf den Liegenschaften. Entfernen von Bewuchs, Grünbelag und Schmutz von Zaunfeldern, Pfosten und Sockeln. Manuelle Reinigung (Bürsten/Abkehren, bei Bedarf Hochdruckreiniger für Hartbeläge, sofern Material geeignet). Kontrolle auf Beschädigungen (z.B. Bruch, Rost an Metallzäunen, morsche Stellen bei Holzzäunen). Kleinere Instandsetzungen sofort durchführen: Schrauben nachziehen, lose Teile befestigen, punktuelle Roststellen entrosten und mit Schutzmittel behandeln. Sicherung der Funktion und Optik der Zaunanlagen. | Grundposition |
| 8.3 | St. | 20 | Fahrradständer reinigen & pflegen | Reinigung und Pflege von Fahrradständern auf den Grundstücken. Entfernen von Schmutzablagerungen, Laub und eventuellem Rost an den Ständern. Kontrolle der Befestigung am Boden (Prüfung auf festen Sitz und Standsicherheit). Kleine Wartungsarbeiten: Lockeres Befestigungsmaterial anziehen, ggf. Ausrichtung korrigieren. Bei Lackschäden anbeschlagenen Stahlständern kleine Ausbesserungen zum Korrosionsschutz vornehmen. Durchführung mindestens jährlich; bei stark frequentierten Bereichen nach Bedarf häufiger reinigen. Ergebnis: Saubere, funktionsfähige Fahrradabstellanlagen für Nutzer. | Grundposition |
9. Reinigung befestigter Flächen (Wege und Plätze)
| Positionsnummer | Einheit | Menge | Kurztext | Langtext | Positionsart |
|---|---|---|---|---|---|
| 9.1 | m² | 1.000 | Wege- und Platzreinigung | Reinigung von befestigten Wegen und Platzflächen innerhalb der Grünanlagen. Regelmäßiges Kehren/Fegen der Belagsflächen (z.B. Asphalt, Pflaster) zur Entfernung von Schmutz, Laub, Müll und Unrat. Einsammlung des Kehrguts und Entsorgung. Entfernung von Wildkraut in Fugen und an Rändern ohne Herbizide – mechanisch durch Auskratzen oder Bürsten. Bei Bedarf Einsatz von Kehrmaschine oder Laubbläser (nur dort zulässig und in maßvollem Umfang, um Bodenleben nicht übermäßig zu beeinträchtigen). Reinigung turnusmäßig (z.B. 1× monatlich in Sommermonaten, sowie zusätzliche Laubgänge im Herbst) oder nach besonderem Bedarf (Veranstaltungen, Verschmutzungen). Ergebnis: Saubere, verkehrssichere Wege und Plätze in den Grünanlagen. | Grundposition |
Besondere Anforderungen:
Alle Pflegearbeiten sind unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte durchzuführen. Insbesondere ist auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten, um die Flora und Fauna (insb. Insekten) zu schützen. Pflegearbeiten erfolgen witterungsangepasst: z.B. kein Mähen auf durchnässtem Boden, Heckenschnitte nur bei geeigneten Temperaturen usw. Die ausgeführten Leistungen sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu dokumentieren (Pflegeberichte, digitale Nachweise); insbesondere Baumkontrollen und -pflegemaßnahmen werden im Baumkataster der Stadtwerke Rostock AG vermerkt. Alle Arbeiten richten sich nach den geltenden Fachnormen und Richtlinien (DIN 18919, DIN 18920, FLL-Richtlinien, ZTV-Vegtra-M, DIN EN 1176 usw.) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
