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Handwerkersteuerung: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Handwerksdienste » Services » Planung und Realisierung » Mitbestimmung

Schematische Übersicht zur Einbindung der betrieblichen Mitbestimmung bei der Einführung technischer Überwachungssysteme und Zeiterfassung

Handwerkersteuerung mit Mitbestimmung

Die Handwerkersteuerung umfasst die Organisation, Überwachung und Kontrolle von handwerklichen Dienstleistungen in Unternehmen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Reparaturen, Wartungen, Renovierungen und Bauarbeiten. Diese Arbeiten beeinflussen direkt die Arbeitsbedingungen und den Betriebsablauf und können potenziell Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden mit sich bringen. Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, um sicherzustellen, dass die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt bleiben und alle Maßnahmen rechtskonform, sicher und sozialverträglich gestaltet werden. Klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Facility Management und Fremdfirmen schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Handwerkersteuerung.

Relevanz der Mitbestimmung bei der Handwerkersteuerung

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, insbesondere bei der Planung und Durchführung handwerklicher Tätigkeiten.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Einhaltung von Arbeitsschutzstandards während handwerklicher Arbeiten.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei baulichen Veränderungen und Planungen, die handwerkliche Arbeiten betreffen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, z. B. umfangreichen Renovierungen oder baulichen Maßnahmen, die Betriebsabläufe nachhaltig beeinflussen.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds, auch bei Fremdfirmen.

Mitbestimmungsrelevante Themen

  • Arbeitssicherheit: Sicherstellung, dass handwerkliche Arbeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.

  • Arbeitsorganisation: Minimierung von Betriebsstörungen und Belastungen der Mitarbeitenden während der Arbeiten.

  • Fremdfirmenmanagement: Auswahl, Schulung und Kontrolle von externen Handwerksbetrieben.

  • Kommunikation: Transparente Information der Belegschaft über geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen.

Planung und Koordination

  • Arbeitsablauf: Handwerkliche Maßnahmen müssen so geplant werden, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Arbeitszeiten und der Koordination lärmintensiver Arbeiten.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Renovierungsarbeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten stattfinden, um Lärm- und Staubbelastungen zu minimieren.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Gefährdungsbeurteilungen: Handwerkliche Tätigkeiten können Gefahren wie Lärm, Staub oder den Einsatz von Chemikalien mit sich bringen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass Gefährdungsbeurteilungen erstellt und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass bei Bauarbeiten Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände und Atemmasken bereitgestellt werden.

Einsatz von Fremdfirmen

  • Schulung und Kontrolle: Externe Handwerksfirmen müssen die Sicherheits- und Verhaltensregeln des Betriebs einhalten.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat das Recht, die Schulung und Einweisung der Fremdfirmen zu begleiten und sicherzustellen, dass die betrieblichen Standards eingehalten werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass alle Handwerker vor Arbeitsbeginn eine Unterweisung zu den geltenden Sicherheitsvorschriften erhalten.

Kommunikation und Transparenz

  • Information der Mitarbeitenden: Mitarbeitende müssen frühzeitig über geplante Arbeiten und mögliche Einschränkungen informiert werden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf bestehen, dass die Belegschaft detaillierte Informationen zu Zeitplan und Art der Maßnahmen erhält.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass eine Baustellenkommunikation eingerichtet wird, um Fragen und Beschwerden der Mitarbeitenden direkt zu adressieren.

Nachhaltigkeit

  • Umweltfreundliche Materialien: Bei handwerklichen Maßnahmen sollten umweltfreundliche und nachhaltige Materialien verwendet werden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass der Einsatz von umwelt- oder gesundheitsschädlichen Materialien vermieden wird.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass bei Renovierungsarbeiten schadstoffarme Farben und Lacke verwendet werden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitszeiten und Lärmschutz: Regelungen zur Durchführung lärmintensiver Arbeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten.

  • Arbeitsschutz und Schulungen: Verpflichtung zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Fremdfirmen.

  • Festlegung von Standards für Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen.

  • Kommunikation: Vorgaben zur Information der Belegschaft über geplante Maßnahmen und Einschränkungen.

  • Nachhaltigkeit: Einsatz von umweltfreundlichen und nachhaltigen Materialien.

  • Beteiligung des Betriebsrats: Mitbestimmungsprozesse bei der Auswahl von Fremdfirmen und der Planung von Maßnahmen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie BetrVG und ArbSchG.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen und fördern die Akzeptanz bei der Belegschaft.

  • Sicherheit und Komfort: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reduktion von Belastungen während handwerklicher Tätigkeiten.

Renovierungsarbeiten in Büroräumen

  • Problem: Lärmintensive Arbeiten stören die Mitarbeitenden bei der Arbeit.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass die Arbeiten in Randzeiten oder am Wochenende stattfinden.

Einsatz von Fremdfirmen

  • Problem: Handwerker ignorieren die geltenden Sicherheitsvorschriften.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Sicherheitskontrollen und setzt Schulungen für Fremdfirmen durch.

Auswahl von Materialien

  • Problem: Bei Renovierungsarbeiten werden lösemittelhaltige Farben verwendet, die zu gesundheitlichen Beschwerden führen.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ausschließlich schadstofffreie Materialien verwendet werden.

Einhaltung von Arbeitsschutzstandards

  • Herausforderung: Fremdfirmen sind oft nicht mit den spezifischen Sicherheitsvorschriften des Betriebs vertraut.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Schulungen und regelmäßige Kontrollen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Koordination und Planung

  • Herausforderung: Handwerkliche Arbeiten können betriebliche Abläufe stören.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für eine frühzeitige Abstimmung zwischen Facility Management, Fremdfirmen und der Belegschaft.

Nachhaltigkeit

  • Herausforderung: Kostendruck kann den Einsatz nachhaltiger Materialien verhindern.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert langfristige Planungen, die Kosten und Umweltschutz in Einklang bringen.