Leistungsbereiche, Kontrollinhalte und Prüffristen strukturiert definieren Die Prüfanforderungen im Gewerk Handwerksdienste dienen der Sicherstellung, dass handwerkliche Arbeiten wie Kleinreparaturen, bauliche Änderungen oder gewerkeübergreifende Maßnahmen rechtskonform, fachgerecht, sicher und nachvollziehbar ausgeführt werden. Ziel ist es, Betriebssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Nutzerzufriedenheit dauerhaft zu gewährleisten.
Prüfanforderungen im Gewerk Handwerksdienste sind unverzichtbar für einen rechtssicheren, funktionalen und hygienisch einwandfreien Gebäudebetrieb. Ein standardisierter, dokumentierter und digital unterstützter Prüfprozess sichert Qualität, reduziert Risiken und erhöht die Zufriedenheit von Betreibern und Nutzern gleichermaßen – unabhängig vom Nutzungskontext.
Qualitätssicherung und Dokumentation im handwerklichen Betrieb gezielt unterstützen Prüfanforderungen betreffen: Dokumentationspflichten für technische Eingriffe
Sicht- und Funktionsprüfungen nach Reparaturen oder Montagen
Sicherheitsprüfungen bei Eingriffen in Strom, Wasser, Gas oder Tragwerke
Abnahmen gemäß VOB/B, DIN oder interner Betreiberregelung
Hygiene- und Emissionskontrollen in sensiblen Bereichen (z. B. Küche, Medizin)
Typische Prüfobjekte Steckdosen, Leuchten (nach Montage)
Sichtprüfung, Funktionstest, VDE-Nachweis
sofort nach Ausführung
Sanitäre Armaturen
Dichtheitsprüfung, Hygieneanforderungen
sofort nach Montage
Bodenbeläge, Schwellen
Ebenheit, Rutschhemmung
innerhalb 24 h nach Verlegung
Tür- und Fensteranpassung
Schließfunktion, Sicherheit
direkt nach Abschluss
Malerarbeiten
Oberflächenqualität, Ausführung nach DIN 18363
innerhalb 3 Tage
Metall- oder Holzarbeiten
Maßhaltigkeit, Befestigung, ggf. Brandschutz
sofort / nachgelagert
Nicht delegierbare Betreiberpflichten Sicherstellung der Prüforganisation
Auswahl qualifizierter Fachkräfte oder Fachfirmen
Dokumentation und Archivierung der Prüfergebnisse
Reaktion auf Mängelberichte und Nachbesserungssteuerung
Veranlassung von Abnahmen bei sicherheitsrelevanten Eingriffen
Delegierbare Prüfpflichten Durchführung von Sicht-, Funktions- und Maßprüfungen
Protokollierung durch Handwerker oder technisches Personal
Einhaltung von Hersteller- und Normenvorgaben
Durchführung von Wiederholungsprüfungen bei Mängeln
Eintrag in CAFM oder Prüfverzeichnis
Relevante Rechtsvorgaben Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : Prüfungen nach Eingriff in Anlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : sichere Arbeitsumgebungen
Landesbauordnungen : technische Nachweise bei Bauleistungen
VOB/B und VOB/C : Abnahme- und Prüfpflichten bei Bauleistungen
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) : CE-Konformität
TRBS 1201 / 1111 : Prüfung nach Instandsetzung
Technische Normen und Standards DIN EN ISO 9001 : dokumentierte Prüfprozesse
DIN 31051 / DIN EN 13306 : Instandhaltungs- und Prüfstrategien
VDI 3810 Blatt 1 : Betreiberpflichten Gebäudebetrieb
DIN 18300 ff. : VOB/C spezifisch für handwerkliche Leistungen
DIN 1988 / DIN VDE 0100 / DIN 18040 : Technik-, Elektro- und Barrierefreiheit
Nutzungsspezifische Prüfanforderungen EMV-Konformität, Prüfung tragender Elemente
Brandschutzrelevante Bauteile, Fluchtwege
HACCP-Nachweise, Reinigbarkeit, Emissionskontrolle
Prüfung sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Geländer, Böden)
Vandalismusresistenz, Energieversorgung, funktionale Sicherheit
Digitalisierung & Prüfmanagement Digitale Prüfprotokolle über CAFM / Prüf-Apps
Mobile Abnahme-Checklisten (Foto, Unterschrift, Zeiterfassung)
Dashboards zur Fristüberwachung und Eskalation
Verknüpfung mit Instandhaltungs- und Wartungsmodulen
Archivierung gemäß Revisions- und Gewährleistungsanforderung
Key Performance Indicators (KPI) Prüfquote nach Ausführung
≥ 98 %
monatlich
Mängelquote bei Abnahme
< 5 %
quartalsweise
Nachbearbeitungszeit nach Mangel
≤ 3 AT
laufend
Dokumentationsvollständigkeit
100 %
permanent
Service Level Agreements (SLA) Prüfung nach Montage
≤ 24 h
Standard
Bereitstellung Prüfbericht
≤ 2 AT
nach Ausführung
Nachbesserung bei Mangel
≤ 3 AT
nach Beanstandung
Experience Level Agreements (XLA) Transparenz der Prüfergebnisse
≥ 90 % Zufriedenheit
Verständlichkeit der Rückmeldungen
≥ 85 % Zustimmung
Vertrauen in die Prüfprozesse
≥ 90 % der Verantwortlichen