Leistungsbereiche, Kontrollinhalte und Prüffristen strukturiert definieren
Die Prüfanforderungen im Gewerk Handwerksdienste dienen der Sicherstellung, dass handwerkliche Arbeiten wie Kleinreparaturen, bauliche Änderungen oder gewerkeübergreifende Maßnahmen rechtskonform, fachgerecht, sicher und nachvollziehbar ausgeführt werden. Ziel ist es, Betriebssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Nutzerzufriedenheit dauerhaft zu gewährleisten.
Prüfanforderungen im Gewerk Handwerksdienste sind unverzichtbar für einen rechtssicheren, funktionalen und hygienisch einwandfreien Gebäudebetrieb. Ein standardisierter, dokumentierter und digital unterstützter Prüfprozess sichert Qualität, reduziert Risiken und erhöht die Zufriedenheit von Betreibern und Nutzern gleichermaßen – unabhängig vom Nutzungskontext.
Qualitätssicherung und Dokumentation im handwerklichen Betrieb gezielt unterstützen
Prüfanforderungen betreffen:
Dokumentationspflichten für technische Eingriffe
Sicht- und Funktionsprüfungen nach Reparaturen oder Montagen
Sicherheitsprüfungen bei Eingriffen in Strom, Wasser, Gas oder Tragwerke
Abnahmen gemäß VOB/B, DIN oder interner Betreiberregelung
Hygiene- und Emissionskontrollen in sensiblen Bereichen (z. B. Küche, Medizin)
Typische Prüfobjekte
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Steckdosen, Leuchten (nach Montage) | Sichtprüfung, Funktionstest, VDE-Nachweis | sofort nach Ausführung |
Sanitäre Armaturen | Dichtheitsprüfung, Hygieneanforderungen | sofort nach Montage |
Bodenbeläge, Schwellen | Ebenheit, Rutschhemmung | innerhalb 24 h nach Verlegung |
Tür- und Fensteranpassung | Schließfunktion, Sicherheit | direkt nach Abschluss |
Malerarbeiten | Oberflächenqualität, Ausführung nach DIN 18363 | innerhalb 3 Tage |
Metall- oder Holzarbeiten | Maßhaltigkeit, Befestigung, ggf. Brandschutz | sofort / nachgelagert |
Nicht delegierbare Betreiberpflichten
Sicherstellung der Prüforganisation
Auswahl qualifizierter Fachkräfte oder Fachfirmen
Dokumentation und Archivierung der Prüfergebnisse
Reaktion auf Mängelberichte und Nachbesserungssteuerung
Veranlassung von Abnahmen bei sicherheitsrelevanten Eingriffen
Delegierbare Prüfpflichten
Durchführung von Sicht-, Funktions- und Maßprüfungen
Protokollierung durch Handwerker oder technisches Personal
Einhaltung von Hersteller- und Normenvorgaben
Durchführung von Wiederholungsprüfungen bei Mängeln
Eintrag in CAFM oder Prüfverzeichnis
Relevante Rechtsvorgaben
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : Prüfungen nach Eingriff in Anlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : sichere Arbeitsumgebungen
Landesbauordnungen : technische Nachweise bei Bauleistungen
VOB/B und VOB/C : Abnahme- und Prüfpflichten bei Bauleistungen
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) : CE-Konformität
TRBS 1201 / 1111 : Prüfung nach Instandsetzung
Technische Normen und Standards
DIN EN ISO 9001 : dokumentierte Prüfprozesse
DIN 31051 / DIN EN 13306 : Instandhaltungs- und Prüfstrategien
VDI 3810 Blatt 1 : Betreiberpflichten Gebäudebetrieb
DIN 18300 ff. : VOB/C spezifisch für handwerkliche Leistungen
DIN 1988 / DIN VDE 0100 / DIN 18040 : Technik-, Elektro- und Barrierefreiheit
Nutzungsspezifische Prüfanforderungen
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EMV-Konformität, Prüfung tragender Elemente |
Brandschutzrelevante Bauteile, Fluchtwege |
HACCP-Nachweise, Reinigbarkeit, Emissionskontrolle |
Prüfung sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Geländer, Böden) |
Vandalismusresistenz, Energieversorgung, funktionale Sicherheit |
Digitalisierung & Prüfmanagement
Digitale Prüfprotokolle über CAFM / Prüf-Apps
Mobile Abnahme-Checklisten (Foto, Unterschrift, Zeiterfassung)
Dashboards zur Fristüberwachung und Eskalation
Verknüpfung mit Instandhaltungs- und Wartungsmodulen
Archivierung gemäß Revisions- und Gewährleistungsanforderung
Key Performance Indicators (KPI)
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Prüfquote nach Ausführung | ≥ 98 % | monatlich |
Mängelquote bei Abnahme | < 5 % | quartalsweise |
Nachbearbeitungszeit nach Mangel | ≤ 3 AT | laufend |
Dokumentationsvollständigkeit | 100 % | permanent |
Service Level Agreements (SLA)
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Prüfung nach Montage | ≤ 24 h | Standard |
Bereitstellung Prüfbericht | ≤ 2 AT | nach Ausführung |
Nachbesserung bei Mangel | ≤ 3 AT | nach Beanstandung |
Experience Level Agreements (XLA)
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Transparenz der Prüfergebnisse | ≥ 90 % Zufriedenheit |
Verständlichkeit der Rückmeldungen | ≥ 85 % Zustimmung |
Vertrauen in die Prüfprozesse | ≥ 90 % der Verantwortlichen |