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Leistungsverzeichnis Trockenbauarbeiten

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Leistungsverzeichnis Los 2: Trockenbauarbeiten

Leistungsverzeichnis Los 2: Trockenbauarbeiten

Die Trockenbauarbeiten umfassen nichttragende, raumbildende Ausbauteile in trockener Bauweise (innen) für sämtliche Gebäudetypen der Stadtwerke Rostock AG. Alle Leistungen sind herstellerneutral und nach den geltenden technischen Normen und Vorschriften auszuführen, insbesondere VOB/C DIN 18340 Trockenbauarbeiten sowie DIN 18181 (Montage von Gipskarton-Bauplatten), DIN EN 520 (Gipskartonplatten – Anforderungen), DIN 4102 (Brandschutz, Feuerwiderstandsklassen) und DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen schließen die fachgerechte Bereitstellung aller erforderlichen Materialien, Befestigungsmittel und Zulagen ein.

Unterkonstruktionen bestehen aus verzinkten Metallprofilen (Stahlblech) nach DIN 18182-1 mit geeignetem Querschnitt (UW-Rahmenprofile an Boden und Decke, CW-Profile als Ständer) und ausreichender Korrosionsschutzbeschichtung für den Innenbereich. Gipskarton-Bauplatten entsprechen DIN EN 520 (Typ A, H2, F je nach Anforderung) und sind nicht brennbar (Baustoffklasse A2 nach DIN 4102). Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind rissfrei und schalltechnisch entkoppelt herzustellen (z. B. Trennstreifen zu Wänden/Decken, elastische Fugen). Bei durchlaufenden Trockenbauwänden von >10 m Länge sind Dehnfugen anzuordnen. Alle Abmessungen sind vor Ort aufzunehmen und mit anderen Gewerken abzustimmen.

Sofern nicht anders beschrieben, sind Gipskartonständerwände beidseitig beplankt (ein- oder zweilagig je nach Position) und abgehängte Gipskartondecken einlagig beplankt. Verwendete Plattenarten: GKB (Standard), GKBI (imprägniert für Feuchträume), GKF (feuerhemmend) bzw. GKFI (feuchtraumgeeignet + feuerhemmend) – jeweils gemäß DIN EN 520. Oberflächenqualität: Standardmäßig ist Q2 (gemäß Definition der Verspachtelungsqualitäten) auszuführen, soweit in den Positionen nicht anders angegeben. Höhere Qualitätsstufen Q3/Q4 sind als Zusatzleistungen separat beauftragt (siehe Position 2.6). Zur Erläuterung: Q1 umfasst nur das Grobverspachteln von Fugen und Schrauben (für nachfolgende Fliesen/Plattenbeläge geeignet), Q2 ist die Standardverspachtelung für übliche Anstriche oder Tapeten[4]. Q3 und Q4 erfordern zusätzliches Feinspachteln bzw. vollflächiges Glätten für erhöhte bzw. höchste Ansprüche an Ebenheit (z. B. bei streiflichtempfindlichen, glänzenden Oberflächen).

Die Mengenvorgaben in den Positionen verstehen sich als Muster-Mengen zur Kalkulation. Einheiten: Quadratmeter (m²) für Flächenleistungen, laufende Meter (lfm) für linear gemessene Verkleidungen, Stück (Stck) für Einbauteile oder pauschale Leistungen, Stunden (Std) falls angegeben für zeitabhängige Leistungen. Positionsarten sind gekennzeichnet mit GP (Grundposition, gehört zum Leistungsumfang), BP (Bedarfsposition, nur bei Bedarf/Abruf auszuführen) oder ZP (Zulageposition, Zusatzleistung zu einer Grundposition). Der Einheitspreis jeder Position muss alle erforderlichen Nebenleistungen enthalten; eventuelle Erschwernisse sind über die entsprechenden Zulagepositionen abzudecken.

Leistungsverzeichnis für Trockenbauarbeiten

2.1.1 Gipskartonständerwand, zweilagige Beplankung (GP) – Einheit: m², Menge: 80

Kurztext: Trennwand in Leichtbauweise, beidseitig 1×12,5 mm Gipskarton

Langtext: Nichttragende Metall-Ständerwand wie Position 2.1.1, jedoch beidseitig zweilagig beplankt. Unterkonstruktion analog 2.1.1 (UW/CW-Profile, z. B. CW 75), Ständerabstand ca. 625 mm. Beplankung auf jeder Seite 2 × 12,5 mm Gipskartonplatten (GKB) versetzt gestoßen und vollflächig verschraubt. Gesamtdicke Wand ca. 125 mm. Höhe bis ca. 3,50 m. Zusätzliche zweite Lage ist versetzt zur ersten Lage anzubringen und mit versetzten Fugen, um die Stabilität und den Schallschutz zu erhöhen. Befestigungs- und Anschlussdetails wie in Position 2.1.1 beschrieben. Verspachtelung nicht enthalten – Fugenfinish entsprechend der geforderten Oberflächenqualität ist separat zu vergeben (Standard Q2 siehe Pos. 2.6.2).

2.1.2 Gipskartonständerwand, einlagige Beplankung (GP) – Einheit: m², Menge: 100

Kurztext: Trennwand in Leichtbauweise, beidseitig 1×12,5 mm Gipskarton

Langtext: Nichttragende innere Trennwand als Metall-Einfachständerwand nach DIN 18181. Unterkonstruktion aus verzinkten UW-Profilen (Boden/Decke) und CW-Ständerprofilen (z. B. 75 mm breit) im Achsabstand ca. 625 mm, befestigt gemäß statischen Erfordernissen. Beidseitige Beplankung mit jeweils 1 × 12,5 mm Gipskarton-Bauplatte (GKB, standard) gemäß DIN EN 520. Wandstärke fertig ca. 100 mm. Höhe der Wand bis ca. 3,00 m (Raumhöhe). Alle erforderlichen Befestigungsmittel (Schnellbauschrauben, Dübel für UW-Profile etc.) sind enthalten. Anschlüsse an Decke, Boden und Wände mit Trenn-/Dichtungsband. Stöße versetzt anordnen (min. ein Ständerfeld Versatz zwischen gegenüberliegenden Plattenstößen). Ohne Verspachtelung (Spachtelarbeiten gemäß Position 2.6 gesondert beauftragen). Tür- und andere Öffnungen sind gemäß Planung auszulassen; die Einfassung und Verstärkung (z. B. UA-Aussteifungsprofile an Türöffnungen) sind Bestandteil dieser Leistung.

2.1.3 Gipskartonständerwand F30 (feuerhemmend) (GP) – Einheit: m², Menge: 50

Kurztext: Brandschutz-Trennwand F30, beidseitig beplankt nach Anforderung

Langtext: Metallständer-Trennwand in spezieller Brandschutzkonstruktion, Feuerwiderstandsklasse F30 (30 Minuten feuerhemmend) nach DIN 4102. Aufbau in Anlehnung an Position 2.1.2 mit zweilagiger Beplankung beidseitig, jedoch unter Verwendung von GKF-Feuerschutzplatten (mindestens 2×12,5 mm GKF je Seite) und ggf. weiterer herstellerspezifischer Maßnahmen, um F30-Anforderungen zu erfüllen. Ständerwerk aus verstärkten Metallprofilen (z. B. CW 75 oder CW 100 je nach stat. Erfordernis) mit Ausfachung aus nicht brennbarer Mineralwolle (siehe Pos. 2.7.3, falls separat beauftragt) zur Erreichung der Feuerwiderstandsdauer und als Schallschutz. Wanddicke ca. 125–150 mm (abhängig von Konstruktion und Profilbreite). Alle Anschlüsse und Abschottungen müssen ebenfalls in F30-Qualität ausgeführt werden (z. B. Brandschutzmasse an Anschlussfugen, Abschottung von Installationen in der Wand). Die Konstruktion ist gemäß Zulassungen/Prüfzeugnissen des Herstellers der Brandschutzsysteme auszuführen. Verspachtelung der Fugen in Qualitätsstufe Q2 (grundsätzlich erforderlich für Feuerwiderstand – Porenverschluss) ist in diesem Posten enthalten. Oberfläche standardmäßig tapezierfähig geglättet; höhere Oberflächengüte ggf. zusätzlich beauftragen (Q3/Q4).

2.1.4 Gipskartonständerwand F90 (feuerbeständig) (GP) – Einheit: m², Menge: 30

Kurztext: Brandschutz-Trennwand F90, erhöhte Feuerwiderstandsdauer

Langtext: Metallständer-Trennwand in Brandschutzkonstruktion F90 (90 Minuten feuerbeständig) nach DIN 4102. Aufbau analog Pos. 2.1.3, jedoch mit verstärkter Beplankung und ggf. doppeltem Ständerwerk, um die Anforderungen F90 zu erreichen. Beidseitige Beplankung z. B. 3 × 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) je Seite oder 2× spezielle Brandschutzplatten höherer Dicke (z. B. 20 mm) je Seite – Ausführung richtet sich nach geprüften Systemaufbauten (Nachweis durch Herstellerunterlagen). Ständerprofile ggf. in dichterem Abstand (≤ 500 mm) oder als Doppelständer ausgeführt; Hohlraum vollständig mit nicht brennbarer Dämmung (Mineralfaser) auszufüllen. Wandstärke ca. 150–200 mm je nach System. Alle Detailanschlüsse (Deckenanschluss, Wandanschluss, Durchdringungen) sind mit zugelassenen Brandschutzmaterialien auszuführen, sodass durchgehende Feuerbeständigkeit gewährleistet ist. Spachtelarbeiten in Q2 sind enthalten (Fugen dicht verschlossen); Oberfläche malerfertig. Zulässige Oberflächenbeläge beachten: Anstriche, Wandbeläge etc. müssen ebenfalls faserfrei und nicht brennbar sein, soweit für F90 gefordert.

2.1.5 Gipskarton-Schallschutzwand, erhöhtes Schalldämm-Maß (GP) – Einheit: m², Menge: 40

Kurztext: Trennwand mit erhöhter Schalldämmung, z. B. doppelte Ständerreihe

Langtext: Spezial-Trockenbauwand zur Verbesserung des Schallschutzes gemäß DIN 4109. Konstruktion z. B. als Doppelständerwand: Zwei getrennte Metall-Ständerreihen (entkoppelt, ohne starre Verbindung untereinander) mit dazwischen liegendem Luft- und Dämmraum. Gesamtdicke Wand etwa 200 mm (z. B. 2× CW 75 mit 50 mm Abstand). Beidseitig beplankt mit 2× 12,5 mm Gipskarton (GKB oder ggf. GKF je nach Anforderungen) auf jeder Seite. Hohlräume vollflächig mit Mineralwolle-Dämmung (z. B. 2× 50 mm Lagen, dicht gestoßen) auszukleiden, um Schalldämmung zu maximieren. Anschlüsse an flankierende Bauteile elastisch und schallbrückenfrei herstellen. Ergebnis ist ein deutlich erhöhtes bewertetes Schalldämm-Maß (Rw) gegenüber einfacheren Konstruktionen (z. B. für Wände zwischen Technikräumen, Konferenzräumen, Wohnungsabschlüssen etc.). Die genaue Konstruktion ist nach Vorgabe der Schallschutznachweise zu wählen (Nachweis durch Prüfzeugnisse der Trockenbausysteme). Verspachtelung der Oberfläche (mind. Q2) ist bauseits separat zu vergeben, sofern benötigt.

2.2.1 Gipskarton-Vorsatzschale, einlagig (GP) – Einheit: m², Menge: 50

Kurztext: Vorgehängte Vorsatzschale, einlagige Beplankung

Langtext: Vorwandbekleidung (Innenwand) zur Verkleidung von Bestandsflächen oder Installationsebenen. Unterkonstruktion aus Metall-Profilen (UW-Laufschiene am Boden/Decke, CW-Ständer oder Direktabhänger an der Wand) nach DIN 18181, freistehend oder an Bestandswand befestigt je nach Erfordernis. Unterkonstruktionsabstand zur bestehenden Wand nach Angabe (zur Aufnahme von Installationen oder Dämmung). Beplankung raumseitig mit 1× 12,5 mm Gipskartonplatte (GKB für normale Bereiche; in Feuchträumen imprägnierte GKBI). Sichtfläche einlagig, Wandanschluss über Eckschutzschienen an freien Kanten falls nötig. Höhe der Vorsatzschale bis ca. 3,50 m, Tiefe des Ständerwerks z. B. 50–100 mm nach Erfordernis. Befestigungsmittel (Rahmendübel, Schrauben) inkl. Versatz der Plattenstöße über Profilen sind inbegriffen. Anbindungsdämpfer oder Dichtungsband zwischen Unterkonstruktion und Bestandswand zur Vermeidung von Schallübertragung. Verspachtelung (Q2 Standard) nicht enthalten, siehe Pos. 2.6.

2.2.2 Gipskarton-Vorsatzschale, zweilagig (GP) – Einheit: m², Menge: 30

Kurztext: Vorsatzschale, erhöhte Belastbarkeit durch Doppelbeplankung

Langtext: Ausführung wie Pos. 2.2.1, jedoch mit zweilagiger Beplankung aus Gipskartonplatten. Erste Lage 12,5 mm GKB (bzw. GKBI), zweite Lage 12,5 mm GKB versetzt angeordnet und verschraubt. Gesamtdicke Vorsatzschale ca. 25 mm (Platten) plus Unterkonstruktion. Besonders geeignet, um höhere Belastbarkeit (z. B. für Hängeschränke) und verbesserten Schallschutz zu erzielen. Unterkonstruktion (Metallprofile) ggf. im Achsabstand ≤ 600 mm zur Aufnahme der Doppelbeplankung. Alle Befestigungen inkl. Schrauben der zweiten Lage sind enthalten. Anschlüsse und Fugenausbildung analog Pos. 2.2.1. Verspachtelung Q2 ist bei sichtbaren Flächen später erforderlich (separat).

2.2.3 Gipskarton-Installationswand, Doppelständer (GP) – Einheit: m², Menge: 20

Kurztext: Freistehende Installationswand, doppelte Ständerreihe für Leitungsführung

Langtext: Doppelständerwerk-Trockenbauwand, freistehend, zur Aufnahme von Installationen (Sanitär, Elektro) mit großer Hohlraumtiefe. Konstruktion aus zwei parallelen Metallständerreihen (z. B. UA-/CW-Profile) im Achsabstand ca. 625 mm, verbunden über Boden- und Deckenschienen (UW-Profile) – alternativ als rück-zu-rück gekoppelte CW-Profile. Gesamtdicke je nach Anforderung, z. B. 200–300 mm (für Sanitärstrang mit Rohrdämmung). C-Profil-Breiten mind. 75 mm, Abstand der Ständerreihen an Bedarf angepasst. Beplankung beidseitig doppelt: Raumseite und rückseitig jeweils 2× 12,5 mm Gipskarton (z. B. GKBI in Sanitärbereich, ansonsten GKB). Im Hohlraum können Leitungen, Dämmung etc. geführt werden; große Rohrleitungen sind ggf. mittels Halterungen an den UA-Profilen zu befestigen. Schallschutz: Hohlraum voll mit Mineralwolle ausfüllen (separate Position 2.7.3 falls ausgeschrieben) zur Verbesserung der Schalldämmung trotz Installationen. Wand bis ca. 3,50 m Höhe freistehend (ggf. Aussteifungen einplanen). Anschlüsse oben/unten mit Schallschutzband unterlegt. Verspachtelung der Oberfläche entsprechend Oberflächenqualitäts-Anforderung ist bauseits noch durchzuführen.

2.3.1 Metall-Unterkonstruktion für Trockenbauwand (BP) – Einheit: m², Menge: 30

Kurztext: Ständerwerk freistehend, ohne Beplankung (Vorleistung)

Langtext: Lieferung und Montage eines tragfähigen Metall-Ständerwerks als Unterkonstruktion für eine Trockenbauwand, ohne Plattenbeplankung. Konstruktion aus UW- und CW-Profilen (Stahl, verzinkt) analog den Wandkonstruktionen in Pos. 2.1, nach Planverlauf gestellt und ausgerichtet. Dient z. B. als Vorleistung, um Installationen einzubauen, bevor beplankt wird, oder bei getrennten Bauabschnitten. Profile dimensioniert gemäß erforderlicher Wandhöhe (bis ca. 4,00 m) und statischer Belastung. Befestigung am Baukörper (Decke/Boden/Wände) mit geeigneten Dübeln/Schrauben inkl. Dichtungsstreifen. Vertikale Ständer max. 625 mm auseinander, zusätzliche Aussteifungen an Öffnungen oder Stößen nach Bedarf. Beplankung der Unterkonstruktion ist nicht Bestandteil dieser Position – wird später separat angebracht.

2.3.2 Abgehängte Decken-Unterkonstruktion (BP) – Einheit: m², Menge: 20

Kurztext: Unterkonstruktion für abgehängte Decke, ohne Platten

Langtext: Erstellung eines Tragrostes als Unterkonstruktion für eine abgehängte Decke (Freispiegeldecke), ohne Deckenelemente/Beplankung. Ausführung mit Metallprofilen gemäß DIN 18168 / DIN 18181 für Unterdecken: z. B. Grund- und Traglattung aus CD-Profilen, abhängt an bauwerksseitiger Decke mittels justierbarer Abhänger (Dübel + Draht bzw. Nonius-Abhänger mit Oberteil). Raster/Profilabstand entsprechend geplanter Deckenbekleidung (z. B. max. 500 mm für Gipskarton). Randanschluss mittels UD-Randprofil entlang der Wände. Höhe der Abhängung nach Vorgabe (z. B. 300 mm Luftraum). In dieser Position sind nur das vollständige Metalltragwerk und Abhängungen enthalten, inkl. Ausrichten auf Ebene und Horizontalaussteifung; die Anbringung der eigentlichen Deckenplatten erfolgt in separater Position. Verwendung von korrosionsgeschützten Komponenten (innen unbegrenzt korrosionsbeständig, z. B. mind. Korrosionsschutzklasse C3). Montagehöhen bis ca. 4,0 m (über OKFF). Die Unterkonstruktion ist ausreichend tragfähig für Beleuchtungseinbauten bis 5 kg/Stk; größere Lasten sind bauseits anzuzeigen.

2.4.1 Abgehängte Gipskarton-Decke, einlagig (GP) – Einheit: m², Menge: 80

Kurztext: Geschlossene Deckenverkleidung aus Gipskarton, auf Metall-Unterkonstruktion

Langtext: Abgehängte Unterdecke aus Gipskartonplatten, einlagig geschlossen. Unterkonstruktion aus Metallprofilen (Grund- und Tragschienen) an abgehängten Deckenträgern, wie in Pos. 2.3.2 beschrieben, jedoch hier inkl. Beplankung. Deckenabhänger in erforderlicher Anzahl (Raster z. B. 1000 × 1000 mm), Befestigung in der Rohdecke mit zugelassenen Ankern. Beplankung mit 12,5 mm Gipskarton-Platten (GKB; in Feuchträumen GKBI) einlagig, Fugen versetzt. Befestigung der Platten mit Schnellbauschrauben, umlaufender Randfries an Wänden mit Schattenfugenprofil oder Deckabschluss-Profil nach Wahl des Auftraggebers. Oberfläche planeben ausgerichtet, Unterkonstruktion so ausgelegt, dass Durchbiegungen auch bei Beleuchtungseinbauten nicht sichtbar werden. Deckensystemhöhe (Abhänghöhe) gemäß Plan, mind. ausreichend für Verteilung von Installationen im Deckenhohlraum. Aussparungen für Einbauleuchten, Lüftungsgitter etc. sind bauseits anzugeben und vom AN sorgfältig herzustellen (Ausschnitte exakt und maßhaltig, ggf. Verstärkung um Öffnungen). Einzelne Gipskartonplatten ggf. mehrlagig um Aussparungen, falls zur Aussteifung notwendig (z. B. bei großen Öffnungen). Verspachtelung der Plattenfugen und Schraubköpfe in Q2-Qualität erfolgt gesondert (Malerleistungen).

2.4.2 Abgehängte Mineralfaser-Rasterdecke (GP) – Einheit: m², Menge: 60

Kurztext: Modular-Decke mit Mineralfaserplatten, sichtbares Trägersystem

Langtext: Modulare Rasterdecke (Systemdecke) bestehend aus mineralischen Deckeneinlegeplatten und sichtbarem Schienensystem (T-Profilraster). Unterkonstruktion aus Metall-T-Profilen (z. B. 24 mm Systemschiene, weiß beschichtet) als sichtbares Tragprofil-Raster 625 × 625 mm bzw. passend zur Plattengröße. Abhängung der Rasterkonstruktion mit Drahtabhängern an Rohdecke (Abhänger in Modul- und Randbereichen gemäß Hersteller, typ. ≤ 1200 mm Abstand). Deckenplatten: Mineralfaser-Akustikplatten, format z. B. 625×625 mm, Stärke ca. 15–20 mm, mit gestrichener Sichtoberfläche (Farbe Weiß oder nach Auswahl Bauherr). Kanten als Rechteckkante (Einlegeplatten) für sichtbare Schiene. Die Platten müssen einzeln leicht entnehmbar sein, um an die darüber liegenden Installationen zur Wartung zu gelangen[5]. Gleichzeitig muss das Material ausreichend formstabil und kantengeschützt sein, sodass ein temporäres Herausnehmen keine sichtbaren Beschädigungen (Abbröckeln, Verschmutzen) verursacht. Geplante Einbauleuchten oder sonstige Einbauten sind in das Raster zu integrieren; erforderliche Ausschnitte in Platten sind auszuführen (sägen, Kanten versiegeln). Rein raumabschließende Leistung, ohne besondere Schallschutzanforderungen (Schallabsorptionsklasse der Platten mittlere Güte, NRC ~0,6). Unterkonstruktion und Plattenmontage inkl. aller notwendigen Nebenmaterialien. Demontage einzelner Platten zu Wartungszwecken muss möglich sein, ohne dass Federklammern o. ä. dauerhaft verbogen werden. Randanschlüsse mit Wandwinkelprofil, Fugen an Wänden umlaufend Acryl versiegelt.

2.4.3 Abgehängte Akustikdecke mit gelochten Gipsplatten (GP) – Einheit: m², Menge: 40

Kurztext: Akustik-Decke, Gips-Lochplatten mit Schalldämmvlies, verdeckte Befestigung

Langtext: Schallabsorbierende Unterdecke aus gelochten Gipskarton-Akustikplatten. Unterkonstruktion aus Metallprofilen (ähnlich Pos. 2.4.1, jedoch Raster entsprechend Plattenmaß und Lochbild, typ. 333 mm oder 500 mm Modul). Abhängung und Tragprofil-Aufbau nach Herstellervorgaben für Akustikdecken (erhöhte Profilsteifigkeit zur Vermeidung von Schwingungen).

Akustik-Platten: Gipskarton-Lochplatten (12,5 mm) mit definiertem Lochbild (z. B. Rundloch, Quadratischloch oder Schlitzperforation nach Planvorgabe) und rückseitig kaschiertem Akustikvlies. Plattenformat z. B. 1200×2000 mm oder Systemmaß gemäß Hersteller. Befestigung verdeckt (versenkte Schrauben verspachtelt oder Klebespachtelverfahren an UK), sodass eine homogene Lochdecke entsteht. Randbereiche ggf. mit ungelochten Streifen (Hersteller-Randplatten) ausführen, um ein sauberes Anschlussbild zu erreichen. Besonderes Augenmerk auf

Lochbildausrichtung und Anschlussdetails: Deckenbild symmetrisch zum Raum ausrichten, Randabstände gemäß ästhetischen Anforderungen gleichmäßig. Die Rückseite der Lochplatten ist mit schallschluckendem Vlies versehen – sicherstellen, dass dieses beim Zuschneiden nicht beschädigt wird. Einbauten: Beleuchtung und Lüftung in gelochten Akustikdecken nur mit dafür vorgesehenen Zubehörteilen (Verstärkungsrahmen, Lochleuchten) – Öffnungen vorsichtig ausführen und Ränder mit Vlies auskleiden, um Ausfransungen zu vermeiden.

Spachtelarbeiten: Fugen und Befestigungen sind bis Q2 zu verspachteln (Kartonoberfläche frei von Graten), ohne die Lochung zu verstopfen – Überschüsse direkt entfernen. Nach Fertigstellung ist die Decke staubfrei zu reinigen; sichtbare Vliesflächen ggf. mit Druckluft abblasen. Ergebnis: Akustik-Unterdecke mit hoher Schallabsorption (aw > 0,6, je nach Lochgrad) und ansprechendem Design.

2.5.1 Verkleidung Installationsschacht (GP) – Einheit: m², Menge: 15

Kurztext: Gipskarton-Verkleidung um Installationsschacht, 4-seitig geschlossen

Langtext: Herstellung einer trockenbaulichen Ummantelung für Installationsschächte oder Rohrstränge über mehrere Geschosse. Konstruktion: Umlaufende Metall-Unterkonstruktion aus UA-/CW-Profilen, an den Ecken des Schachts befestigt (ggf. anliegend an Wände oder freistehend). Querschnitt gemäß Schachtmaß, z. B. 600×600 mm lichte Innenmaße. Beplankung außen umlaufend mit 2× 12,5 mm Gipskarton (GKF falls Brandschutz erforderlich, sonst GKB), stoßversetzt. Jede Schachtseite zweilagig beplankt; Stöße auf Profile ausrichten. Ecken mit verzinkten Kantenschutzschienen ausbilden (bei rechteckigem Schacht 4 senkrechte Kanten). Befestigungsmittel inkl.; Befestigung der Profile an Wänden/Decken mit geeigneten Winkelverbindern und Dübeln. Falls Brandschutzanforderung gemäß MLAR: Schachtverkleidung entsprechend Feuerwiderstandsklasse (z. B. F30-A von innen und außen) ausführen – hierfür ggf. besondere Platten (z. B. Brandschutzplatten) verwenden und Fugen/Ränder mit Brandschutzmasse verschließen. Revisionsöffnungen in Schachtverkleidungen sind nach Plan vorzusehen (separate Position 2.7.2 für Revisionstüren). Maße in m² beziehen sich auf die Außenflächen der verkleideten Schachtwände.

2.5.2 Verkleidung Unterzug (Träger) (GP) – Einheit: lfm, Menge: 10

Kurztext: Umlaufende Gipskarton-Verkleidung an Unterzug/Kragträger

Langtext: Kastenförmige Verkleidung eines Stahl- oder Beton-Unterzugs (Träger im Deckenbereich) mittels Trockenbau. Dreiseitige Umschließung: Unterseite und seitliche Sichtseiten verkleidet, Oberseite an Betondecke anschließend offen (sofern Decke nicht abgehängt). Unterkonstruktion aus Holzlatten oder CD-Profilen, an den Seiten des Unterzugs befestigt, sodass ein umlaufender Rahmen entsteht. Querschnitt der Verkleidung passend zum Unterzug: z. B. für einen Unterzug 30×30 cm wird ein Kastenquerschnitt von ca. 32×32 cm außen erstellt. Beplankung mit 2× 12,5 mm Gipskarton (zweilagig für ausreichende Risssicherheit an Ecken) auf Unterseite und Seitenflächen. Stöße versetzt, Schrauben versenkt. Alle Kanten unten mit Kantenschutzschienen sauber ausbilden (innenliegende obere Kanten an Decke ohne Schiene, Anschlussfuge elastisch schließen). Längenmaß in lfm bezieht sich auf die Achslänge des verkleideten Unterzugs. Im Einheitspreis enthalten sind alle Materialien einschließlich Unterkonstruktion, Platten, Schrauben, Kantenprofile sowie die Befestigung an dem Unterzug (z. B. durch Anbohren und Metalldübel in Beton, oder Anklipsen an Stahlträger mit Klemmschellen, falls Bohren unzulässig). Oberflächenverspachtelung Q2 ist im Preis enthalten (da meist sofort malerfertig hergestellt); bei höheren Ansprüchen (sichtbar, Licht) ggf. Q3/Q4 zusätzlich beauftragen.

2.6.1 Verspachtelung Q1 (BP) – Einheit: m², Menge: 50

Kurztext: Fugenverspachtelung Grundversatz (Q1), z. B. für Fliesenflächen

Langtext: Verspachtelung der Fugen von Gipskartonplatten in Qualitätsstufe Q1, entsprechend Grundverspachtelung nach Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten. Ausführung: Fugenzwischenräume komplett mit Spachtelmasse füllen; überstehendes Material grob abstoßen; sichtbare Teile der Befestigungsmittel (Schraubenköpfe) überziehen; ggf. Bewehrungsstreifen (Bewehrungsband) in die Fugen einbetten, soweit vom Plattenhersteller gefordert. Es entsteht eine Oberfläche ohne grobe Öffnungen, jedoch noch sichtbare Versätze und Spachtelgrate – nicht geeignet für direktes Tapezieren oder Streichen. Anwendungsbereich: Q1 genügt als Untergrund für nachfolgende Verkleidungen/Bekleidungen wie Fliesen und Plattenbeläge, die die Oberflächenunebenheiten überdecken[3]. Die Leistung umfasst alle Flächen, die laut Ausbauplan nur grundverspachtelt werden sollen (z. B. Wandflächen hinter Fliesenspiegeln). Material: Gips-Spachtelmasse nach Herstellerempfehlung (z. B. Uniflott o. ä.), Einbettung von Fugendeckstreifen bei erforderlichen Fugenarten (Beplankungskanten gemäß Herstellervorgabe). Schleifarbeiten sind nicht erforderlich in Q1. Im Einheitspreis enthalten: Arbeitsgänge ggf. mehrlagig spachteln (Fugen mehrmals füllen) bis Fugen bündig geschlossen sind.

2.6.2 Verspachtelung Q2 (GP) – Einheit: m², Menge: 200

Kurztext: Standardverspachtelung Q2, malerfertige Oberfläche (normal)

Langtext: Verspachtelung und Oberfläche in Qualität Q2 (Standard-Qualitätsstufe für übliche Anstriche und Tapeten). Umfasst die Leistungen aus Q1 (Grundverspachtelung) plus Nachspachtelung: Nach dem Füllen der Fugen wird eine Feinspachtelung ausgeführt, um einen stufenlosen Übergang zur Plattenoberfläche herzustellen. Arbeitsgang: gespachtelte Fugen breit ausziehen, überstehendes Material scharf abziehen; Schraubenköpfe zweite Lage verspachteln; bei Bedarf Spachtelstellen nachschleifen. Ergebnis: Oberfläche weitgehend eben, kleine Unebenheiten nur bei Streiflicht erkennbar, aber im Rahmen der zulässigen Toleranzen nach ATV DIN 18340. Verwendungszweck: Q2 ist ausreichend für mittlere und grob strukturierte Wandbekleidungen (Raufaser, Musterputz) sowie matte Anstriche[4]. In Wohn- und Büroräumen mit normaler Beleuchtung ist Q2 der Standard. Diese Position ist auf alle sichtbaren Trockenbauflächen anzuwenden, sofern nicht höherwertige Qualitätsstufen ausgeschrieben sind. Einschließlich aller erforderlichen Materialien (Spachtelmasse, Kantenspachtel, Schleifmittel). Ecken und Anschlüsse: Innenecken mit Fugenspachtel schließen; Außenecken (Kantenschutzschienen) dünn überspachteln. Die Oberfläche ist nach Q2 malerfertig vorbereitet (eventuell notwendig: Tiefgrund durch Maler).

2.6.3 Verspachtelung Q3 (ZP) – Einheit: m², Menge: 100

Kurztext: Zulage Feinspachtel Q3, erhöhte Oberflächengüte

Langtext: Zusätzliche Verspachtelung zur Erzielung der Qualitätsstufe Q3 auf bereits in Q2 verspachtelter Fläche. Q3 umfasst eine Sonderverspachtelung für erhöhte Anforderungen an Ebenheit (z. B. glatte, fein strukturierte Wandbekleidungen oder matte, nicht strukturierte Anstriche in streiflichtkritischen Bereichen[6]). Ausführung: Bereits Q2-verspachtelte Fugen werden breiter ausgespachtelt (weiteres breites Ausspachteln über die Fugenränder hinaus), und die restliche Kartonoberfläche wird dünn überzogen (Porenverschluss). Ggf. gesamte Fläche nachspachteln in dünner Schicht, um Übergänge unsichtbar zu machen. Nach Trocknung fein schleifen, ohne die Kartonoberfläche zu beschädigen. Ergebnis: Ebenmäßigere Fläche, in der bei normaler Beleuchtung praktisch keine Fugenabzeichnungen mehr erkennbar sind. Leichte Spuren können im Streiflicht noch auftauchen, sind aber zulässig (handwerklich unvermeidbar). Q3 ist z. B. gefordert für glatte Vliestapeten, hochwertige matte Beschichtungen oder feine Dekorputze <1 mm Körnung. Hinweis: Diese Zulageposition ist nur in Bereichen einzuplanen, wo der Bauherr ausdrücklich Q3 verlangt – ansonsten Standard Q2 gemäß Pos. 2.6.2 ausreichend.

2.6.4 Verspachtelung Q4 (ZP) – Einheit: m², Menge: 50

Kurztext: Zulage Vollflächen-Spachtelung Q4, höchste Qualitätsstufe

Langtext: Vollflächiges Spachteln und Glätten einer Trockenbaufläche auf Qualitätsstufe Q4. Q4 beinhaltet alle Schritte von Q2 (Grund- und Feinspachtel der Fugen) und geht darüber hinaus: Die gesamte Plattenoberfläche wird vollflächig mit Spachtel- oder Feinputz überzogen und glatt abgezogen. Materialeinsatz: geeignete Finish-Spachtelmasse oder dünnlagiger Feinputz, Auftragsdicke bis zu 3 mm[7], um selbst kleinste Vertiefungen auszugleichen. Mehrere Spachtel- und Schleifgänge können nötig sein, bis eine absolut plane und glatte Fläche erreicht ist. Ziel: Höchste Oberflächenqualität ohne sichtbare Ansätze oder Poren – erforderlich bei glänzenden oder lichtkritischen Endbeschichtungen (z. B. Lackspanndecken-Optik, Lasuren mit Glanz, indirekt beleuchtete Flächen)[8]. Nach Fertigstellung Q4 muss nur noch minimal nachgearbeitet werden durch den Maler (z. B. Schleifen von Gräten, Grundierung). Diese Position wird als Zuschlag zu Q2 berechnet, wo vom Bauherrn ausdrücklich eine Q4-Oberfläche verlangt wird. Achtung: Die Herstellung von Q4 ist zeit- und materialintensiv; ausreichende Trocknungszeiten zwischen den Spachtelschichten sind einzuplanen.

2.7.1 Einbau Stahl-Türzarge in GK-Wand (BP) – Einheit: Stck, Menge: 5

Kurztext: Einbau einer Umfassungszarge (Stahl) in Trockenbauwand

Langtext: Vorbereitung und Einbau einer Stahl-Türzarge (einfache Umfassungszarge, z. B. 1-flg Tür 88×200 cm) in einer zuvor erstellten Gipskartonständerwand. Leistung umfasst: Aussparung entsprechend Türmaß herstellen (lichte Rohbauöffnung nach Zargenmaß + Einbautoleranz); Einsetzen der Zarge in die Wandöffnung und Ausrichten in Lot und Waage; Befestigung der Zarge an den angrenzenden UA-Aussteifungsprofilen oder CW-Profilen mittels geeigneter Zargenspreizen, Klemmen oder Schrauben gemäß Zargenhersteller. Hohlräume zwischen Zarge und Wand mit geeignetem Material hinterfüllen (z. B. Mineralwolle oder Montageschaum, falls vom Zargenhersteller zugelassen). Zarge fest verkeilen bis Trockenbau geschlossen und fixiert. Anschließend Anschluss der Gipskartonbeplankung an die Zarge: ggf. Anputzleisten oder Schattenfugenprofile verwenden, um einen sauberen Anschluss ohne Rissbildung zu gewährleisten. Türblatt und Bänder gehören nicht zu dieser Leistung (werden bauseits gestellt und vom Türeneinbauer montiert); es geht hier nur um das Setzen der Stahlzargen im Zuge des Wandbaus. Pro Zarge sind zwei Verstärkungs- bzw. Aussteifungsprofile (UA) im Wandständerwerk vorzusehen – diese sollten bereits in Pos. 2.1 einkalkuliert sein, anderenfalls als Teil dieser Position liefern und einbauen. Einheit “Stück” bezieht sich auf eine Türzarge komplett eingebaut.

2.7.2 Einbau Revisionsklappe in Trockenbau (BP) – Einheit: Stck, Menge: 3

Kurztext: Revisionsöffnung mit fertiger Revisionsklappe, inkl. Verleistung

Langtext: Einbau einer Revisionsklappe in Trockenbauwände oder -decken. Vorgefertigte Revisionsklappe (alu- oder stahlgerahmt, beidseitig Gipskartoneinlage, sichtbare oder verdeckte Bauart je nach Anforderung) Größe z. B. 300×300 mm lichter Durchgang. Leistung: Ausschneiden der Öffnung in der bestehenden Gipskartonfläche, Einbau eines umlaufenden Verstärkungsrahmens/Querstreben aus Profilen zur Befestigung. Revisionskasten einsetzen und an den Profilen festschrauben; sicherstellen, dass Klappe bündig mit Oberfläche abschließt. Spalt zwischen Klappenrahmen und Plattenkante verspachteln bzw. mit Acryl verschließen, je nach Systemvorgabe (bei sichtbaren Rahmenkanten entfällt Verspachtelung). Öffnungsmechanismus (Druckverschluss oder Vierkant) überprüfen und gangbar machen. Oberfläche der Klappe inklusive – bei sichtbarer Klappe ist diese bereits mit einer Grundierung versehen; bei überstreichbaren Klappen muss der Deckel plan mit der Umgebung verspachtelt werden (bis Q2). Revisionsklappe und notwendige Unterkonstruktionsteile sind in Einheitspreis inbegriffen. Einheit “Stück” pro fertig eingebauter Klappe komplett.

2.7.3 Mineralwolldämmung in Ständerwand (ZP) – Einheit: m², Menge: 100

Kurztext: Zulage: Einlage von Mineralfaser-Dämmstoff in Hohlraum

Langtext: Zusatzleistung zur Verbesserung von Schall- und Wärmeschutz: Einbringen von Mineralwolldämmung in den Hohlraum von Trockenbaukonstruktionen (Wand oder Vorsatzschale). Ausführung: passende Mineralfaser-Dämmmatten oder -Filze (nicht brennbar, Baustoffklasse A, z. B. Glas- oder Steinwolle) in der erforderlichen Dicke zuschneiden und vollflächig, hohlraumfüllend zwischen die Metallständer klemmen. Typische Materialstärke entspricht Wandstärke minus Beplankung (z. B. 75 mm bei CW 75-Profil); Wärmeleitgruppe beispielsweise 035 oder 040, abhängig von Anforderung. Die Dämmung ist faserfrei zuzuschneiden, dicht stoßend einzubauen und darf nicht absacken. Besonderes Augenmerk auf lückenlosen Anschluss an Profile und an angrenzende Bauteile, um Schallbrücken zu vermeiden. Schallschutz: Diese Maßnahme erhöht das bewertete Schalldämm-Maß der Wand maßgeblich (Erfüllung DIN 4109 einfacher möglich). Wärmeschutz: In Außenwänden oder zu unbeheizten Bereichen trägt die Dämmung zur Wärmedämmung bei (gem. EnEV/DIN 4108). Diese Zulageposition ist zu kalkulieren, wenn in den Grundpositionen der Wände die Dämmung nicht bereits enthalten ist. Menge in m² entspricht der Wandfläche, in der Dämmung eingebaut wird (gewöhnlich identisch mit Wandfläche).

2.8.1 Rückbau Trockenbauwand (BP) – Einheit: m², Menge: 40

Kurztext: Abbruch Gipskartonwand inkl. Entsorgung

Langtext: Demontage einer bestehenden Gipskarton-Ständerwand (ein- oder zweilagig beplankt, Höhe bis 3 m) und Entsorgung des Materials. Vorgehen: beidseitige Gipskartonbeplankung vorsichtig abnehmen (mechanisch abhebeln oder herausschrauben), Metall-Unterkonstruktion (CW-/UW-Profile) ausbauen. Dabei sind umlaufende Anschlussfugen an Decke, Wand, Boden zu lösen (Trennstreifen, Dichtmassen entfernen) und evtl. Anschlussanker zu lösen. Die Konstruktion ist soweit wie möglich zerstörungsfrei auszubauen, um Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen zu minimieren. Anschlüsse an Mauerwerk verbleibende Dübel ziehen und Löcher schließen (Montagemörtel oder gleichwertig, sofern nicht anderweitig gefordert). Entsorgung: Sämtliche anfallenden Trockenbauabfälle (Gipsplatten, Profile, Dämmung, Schrauben) sind zu sortieren und nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Gipsplattenabfälle sind z. B. als Baustellenmischabfall oder Gipsabfall einem Entsorgungsfachbetrieb zuzuführen; Metallprofile dem Recycling. Entsorgungsnachweise auf Verlangen vorzulegen. Einheit m² bezieht sich auf die beidseitig beplankte Wandfläche (wie Aufmaß der errichteten Wand). Im Preis inkludiert sind sämtliche Abbrucharbeiten, Ladevorgänge, Transport und Entsorgungsgebühren.

2.8.2 Rückbau abgehängte Decke (BP) – Einheit: m², Menge: 30

Kurztext: Abhängdecke demontieren und entsorgen

Langtext: Abbruch einer bestehenden abgehängten Decke aus Trockenbau oder Mineralfaser-Elementen, inklusive Unterkonstruktion und Abhängungen. Arbeitsumfang: Demontage der sichtbaren Deckenelemente (Gipskartonplatten abschrauben und abnehmen oder Mineralfaserplatten aus Raster entfernen und sammeln). Anschließend Rückbau der Metall-Unterkonstruktion: alle Tragschienen, Abhänger (Draht, Nonius, o. ä.) und Randprofile abnehmen, von Decke/Tragkonstruktion lösen. Dabei Vorsicht bei Leitungen/Installationen über der Decke – keine Beschädigung verursachen, ggf. in Abstimmung mit Elektro/HKLS arbeiten. Altmaterial geordnet von oben nach unten ablassen, Zwischenlagern und für den Abtransport bereitstellen. Entsorgung: Gipskartonteile wie bei Pos. 2.8.1, Mineralfaserplatten als mineralischer Faserabfall (Staubschutz bei Ausbau beachten, Atemschutz tragen), Metallprofile dem Schrott. Reinigung des Rohdecke-Bereichs von evtl. Bohrdübeln, Drahtresten etc. – Entfernen aller Befestigungsmittel und Ausbessern der Befestigungsstellen (z. B. Dübellöcher in Betondecke schließen). Einheit m² entspricht der Grundfläche der demontierten Decke. Im Einheitspreis sind Demontage aller Komponenten, nötige Gerüste/Leitern bis Raumhöhe 3,5 m, sowie Abtransport und Entsorgungskosten vollständig enthalten.

2.9.1 Arbeiten bei laufendem Betrieb (BP) – Einheit: Stck, Menge: 1

Kurztext: Zuschlag für Ausführung unter erschwerten Bedingungen (Nutzerbetrieb)

Langtext: Pauschaler Mehraufwand für Trockenbauarbeiten, die während des laufenden Betriebs in sensitiven Bereichen ausgeführt werden müssen (z. B. Umbauarbeiten in betriebenen Büros, Technikzentralen oder Publikumsverkehr). Diese Position deckt zusätzliche Maßnahmen und Erschwernisse ab, die im Normalfall nicht anfallen: z. B. Staubschutz-Maßnahmen (Abschottung des Arbeitsbereichs mit Folienwänden, Unterdruckhaltegeräte), Lärmschutz und abgestimmte Arbeitszeiten (laute Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten), laufende Reinigung der Arbeitsstelle, Schutz bestehender Einrichtungen (Abdecken von Möbeln, IT-Anlagen) usw. Ebenso beinhaltet sind koordinative Mehraufwände wie häufigere Unterbrechungen auf Anweisung des Auftraggebers, Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Abends/Nacht oder an Wochenenden) falls erforderlich, und erhöhter Abstimmungsbedarf mit dem Nutzer. Diese Bedarfsposition wird nur im Bedarfsfall beauftragt, wenn solche Bedingungen eintreten. Die Vergütung erfolgt als Pauschale für alle genannten Erschwernisse während der Bauausführung unter Betrieb auf der betreffenden Bauetappe. Ggf. entstehende besondere Kosten (z. B. spezielle Filtergeräte) sind vom AN mit diesem Zuschlag abgedeckt.

2.9.2 Montage in Sonderhöhen > 3,50 m (ZP) – Einheit: m², Menge: 20

Kurztext: Zulage für Arbeiten in großer Höhe (Gerüstbedarf über normal)

Langtext: Zusatzkosten für Trockenbau-Leistungen, die in außergewöhnlichen Höhen ausgeführt werden (Raumhöhe bzw. Arbeitsbereich über 3,50 m über OKFF). In solchen Fällen ist ein erhöhter Aufwand für Gerüste, Arbeitsbühnen, Leitern sowie für das Handling der Materialien in großer Höhe nötig. Diese Zulage wird zusätzlich zu den Grundpositionen berechnet, und zwar für die Fläche, die über der genannten Höhe ausgeführt wird. Einheit m² entspricht der tatsächlich in >3,50 m Höhe gebauten Fläche (Wand- oder Deckenfläche). In der Praxis werden damit z. B. Decken in 5 m Höhe oder hohe Hallenwände abgedeckt. Im Preis enthalten: Auf- und Abbau von mobilen Gerüsten oder Rollgerüsten, ggf. persönlicher Fallschutz, längere Wegzeiten nach oben/unten, zweites Bedienpersonal zum Anreichen von Materialien, etc. Der Zuschlag stellt sicher, dass die besonderen Umstände (erschwerte Zugänglichkeit, Sicherheitsmaßnahmen) vergütet werden. Hinweis: Für Raumhöhen bis einschließlich 3,50 m ist kein Zuschlag zulässig (Normalausführung); erst jenseits dieser Höhe greift diese Position.

2.9.3 Ausführung von Sonderformteilen (ZP) – Einheit: lfm, Menge: 10

Kurztext: Zulage für gebogene / profilierte Trockenbaukonstruktionen

Langtext: Mehraufwand für die Herstellung von besonderen Formteilen oder geschwungenen Trockenbau-Elementen, die über den Standard-rechtwinkligen Aufbau hinausgehen. Darunter fallen z. B. gebogene Wände oder Decken (Radius < 5 m), runde Säulenverkleidungen, geschwungene Deckensegel, Kuppeln, Gewölbe und sonstige Freiformen aus Gipskarton. Die Einheit lfm bezieht sich beispielsweise auf den laufenden Meter gebogener Wand oder Kante, der in Sonderform ausgeführt wird. Ausführung: Zuschneiden der Gipskartonplatten in Segmentstreifen oder Verwendung spezieller flexibler Platten, Wässern/Vorbiegen der Platten falls nötig; Anfertigung einer gebogenen Unterkonstruktion (z. B. Schlitzung von Metallprofilen oder Einsatz von flexiblen Schienen); mehrlagiges Beplanken zur Erreichung glatter Krümmungen; aufwändiges Verspachteln und Schleifen zur Ebenheit bei runden Formen. Diese Arbeiten sind hochgradig manuell geprägt und zeitintensiv. Der Zuschlag pro lfm soll diese Mehrarbeit vergüten, zusätzlich zum regulären Flächenpreis der betreffenden Grundposition. Anwendung: Position ansetzbar je Meter Kante oder Wand, der gebogen ist – z. B. 5 lfm gebogene Wand -> 5 × Position. Inklusive aller Zusatzmaterialien (z. B. flexible Profile, spezielle Eckwinkel für Rundungen). Bei sehr engen Radien oder Sonderwünschen ist vor Ausführung mit dem Planer Rücksprache zu halten, ob die Konstruktion wie gewünscht machbar ist.