Leistungsverzeichnis Landschaftsbauarbeiten
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Leistungsverzeichnis Landschaftsbau und Außenanlagenpflege
Dies Los beinhaltet Landschafts- und Außenanlagenbauarbeiten, die über die rein befestigten Flächen hinausgehen. Gemeint sind bspw. das Anlegen oder Wiederherstellen von Grünflächen, Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Beete), das Errichten oder Reparieren von Außenanlagen wie Zäunen, Spielflächen, Beleuchtungen in Außenanlagen (soweit nicht schon in Elektro enthalten), Gartenanlagen etc. Instandhaltung im Landschaftsbau kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn nach Leitungsarbeiten Grünflächen wiederhergestellt werden müssen, wenn Zäune beschädigt sind, oder wenn neue Anpflanzungen gewünscht werden, um das Betriebsgelände attraktiv und sicher zu gestalten.
Mit dem Landschaftsbau-LV erhält der zukünftige Partner klare Vorgaben, um die grünen Bereiche Ihres Bestands zu pflegen und zu reparieren. Gerade weil diese Leistungen stark saisonabhängig und witterungsabhängig sind, ist ein Rahmenvertrag sinnvoll, um bei Bedarf flexibel darauf zurückzugreifen. Wir achten auch hier auf Fachgerechte Beschreibung nach Standardleistungsbuch Garten- und Landschaftsbau (StLB-Bau LB 600) soweit möglich, was für Einheitlichkeit und Verständlichkeit sorgt. So werden Ihre Außenanlagen nicht vernachlässigt und können jederzeit in Stand gesetzt oder verbessert werden.
Leistungsverzeichnis für Landschaftsbauarbeiten
- Neubepflanzung
- Pflanzgruben
- Unterhaltsmaßnahmen
- Anlage und Pflege
- Herstellung
- Oberflächenentwässerung
- Ausstattung
- Ausgleichsmaßnahmen
1.1 Hochstamm-Laubbaum pflanzen
Einheit: Stk
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und fachgerechte Pflanzung eines klimaresilienten Hochstamm-Baumes (Laub- oder Nadelbaum, z. B. Eiche, Linde o. Kiefer) in qualitätsgesicherter Baumschulware. Einschließlich Pflanzloch nach Bedarf (siehe Pos. 2.1), Bodenverbesserung mit geeignetem, torffreiem Substrat, Angießen sowie Anbindung mit Baumpfählen und Verbissschutz. Standortgerechte Artenwahl entsprechend Bodenklasse und klimatischen Bedingungen der Liegenschaft. Ausführung gemäß DIN 18916 (Pflanzarbeiten) und FLL-Richtlinien.
Positionsart: Grundposition
1.2 Strauch pflanzen
Einheit: Stk
Menge: 20 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Pflanzung eines Strauches (laubabwerfend oder immergrün, z. B. Blütenstrauch) in der dem Standort angepassten Größe (Containerware oder Ballen). Inklusive Bodenaustausch oder -verbesserung mit torffreiem Substrat, Angießen und ggf. Anbringung eines Verbissschutzes. Pflanzabstände und Artenwahl nach Standortbedingungen (Sonne/Schatten, Bodenart). Ausführung nach DIN 18916 und den geltenden FLL-Vorgaben zur Gehölzpflanzung.
Positionsart: Grundposition
1.3 Staude pflanzen
Einheit: Stk
Menge: 50 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Pflanzung einer Staude (mehrjährige krautige Pflanze, z. B. Zierstaude oder Gräser) entsprechend Pflanzplan, inklusive Bodenvorbereitung (lockerung, Unkrautbeseitigung, Einbringen von Kompost oder organischem Dünger). Pflanzung im passenden Pflanzverband mit standortgerechter Artenauswahl (Berücksichtigung von Lichtverhältnissen und Bodenfeuchte). Ausführung gemäß den FLL-Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik.
Positionsart: Grundposition
1.4 Bodendecker pflanzen
Einheit: Stk
Menge: 100 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Pflanzung eines Bodendeckers (kriechende/teppichbildende Gehölze oder Stauden) zur Flächenbegrünung. Inklusive Bodenvorbereitung (Oberboden auflockern, Steine entfernen), Setzen der Pflanzen in vorgesehener Stückzahl pro m² (z. B. 6–9 Stk./m² je nach Art) und Angießen. Verwendung robuster, flächendeckender Arten (z. B. Cotoneaster, Vinca) passend zu Boden und Mikroklima. Mulchabdeckung mit wassersparendem Material (z. B. Rindenmulch aus Nadelholz, gütegesichert) zur Unkrautunterdrückung. Ausführung nach DIN 18916.
Positionsart: Grundposition
2.1 Pflanzgrube für Baum ausheben
Einheit: Stk
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Herstellen einer Pflanzgrube für einen Baum gemäß DIN 18915 (Bodenarbeiten). Größe der Grube mindestens 1,5 m x 1,5 m x 0,8 m oder entsprechend Ballengröße, mit senkrechten Wänden. Aushub des Bodens und seitliche Lagerung zur Wiederverwendung, sofern geeignet. Entfernen von Bodenhindernissen (Steine, Bauschutt) und Auflockerung des Untergrundes. Geeignete Entwässerung oder Drainage sicherstellen, falls erforderlich. Ausführung gemäß VOB/C und FLL-Empfehlungen.
Positionsart: Grundposition
2.2 Pflanzsubstrat torffrei liefern
Einheit: m³
Menge: 3 (Musterwert)
Langtext: Lieferung eines qualitätsgeprüften, torffreien Pflanzsubstrats (z. B. Baumsubstrat nach ZTV-Vegtra-Mü 2018 oder FLL-Empfehlung für Baumpflanzungen) zur Bodenverbesserung. Strukturstabil, wasserdurchlässig und nährstoffangereichert (z. B. mit Kompost und Sand) für optimales Anwachsen der Gehölze. Einbau in Pflanzgruben oder Pflanzflächen gemäß Vorgaben, mit sorgfältiger Vermischung mit vorhandenem Boden, soweit geeignet.
Positionsart: Grundposition
2.3 Baumpfahl und Anbindung anbringen
Einheit: Stk
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Einbau eines Sets aus zwei Baumpfählen (aus Hartholz oder druckimprägniertem Nadelholz, min. Ø 8 cm, Länge ca. 2,5 m) einschließlich Querlatte oder Verbindung sowie Baumanbindegurt. Pfähle beidseitig des Stammes im festen Boden verankern, Baum mit breiten Gurten fixieren (kein Einschnüren). Sicherung des jungen Baumes gegen Windbewegungen gemäß den FLL-Richtlinien, Material nach DIN EN 13145 (sofern anwendbar für Holzpfähle) und VOB/C.
Positionsart: Grundposition
2.4 Verbissschutz anbringen
Einheit: Stk
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Anbringen eines Verbissschutzes am jungen Gehölz. Umfassung des Stammes mit einem geeigneten Schutz (z. B. Kunststoff-Spiralschutz oder Drahtgittermanschette, ca. 60–80 cm Höhe) gegen Wildverbiss oder Mäusefraß. Befestigung locker und höhenverstellbar, um das Wachstum nicht einzuschränken. Material UV-beständig bzw. langlebig, Entfernung nach Anwuchsphase vorgesehen.
Positionsart: Grundposition
2.5 Zulage: Aushub in schwerem Boden/Fels
Einheit: m³
Menge: 2 (Musterwert)
Langtext: Zulage zu Position 2.1 für erschwerten Aushub bei Bodenklasse 6 und 7 (stark gebundener Boden, Fels o. Ä.). Mehraufwand durch Einsatz von speziellem Gerät (Presslufthammer, Meißel) zum Lösen von Fels oder stark verdichteten Hindernissen. Zusätzliches Zerkleinern und Entsorgen von nicht wiederverwendbarem Material. Diese Zulage wird nur vergütet, falls der genannte Boden tatsächlich angetroffen und ausgehoben werden muss.
Positionsart: Zulage
3.1 Gehölzschnitt durchführen
Einheit: Stk
Menge: 10 (Musterwert)
Langtext: Fachgerechter Pflegeschnitt an Gehölzen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Pflanzengesundheit. Einschließlich Formschnitt von Sträuchern/Hecken und Kronenpflege an Bäumen (Entfernen von Totholz, Auslichtung, Rückschnitt nach Blüte bzw. auf den Stock setzen bei Sträuchern nach Bedarf). Arbeiten erfolgen schonend nach FLL-Baumschnittrichtlinien und ZTV-Baumpflege, unter Berücksichtigung der optimalen Schnittzeitpunkte für die jeweilige Art. Schnittgut ist aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Positionsart: Grundposition
3.2 Düngung von Grünflächen
Einheit: 100 m²
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Ausbringen eines organischen, ökologischen Düngers auf Vegetationsflächen (Rasen- oder Gehölzflächen) gemäß Pflegeplan. Aufwandmenge nach Bodenprobe und Bedarf der Pflanzen (ca. 30–50 g/m² bei Rasendüngung mit organischem Langzeitdünger, entsprechend weniger bei Stauden-/Gehölzflächen). Dünger torffrei und schadstoffarm, vorzugsweise mit Gütesiegel (z. B. Kompost nach RAL-GZ 251 oder organischer NPK-Dünger). Gleichmäßige Verteilung und Einarbeitung (bei offenen Böden) zur Förderung des Wachstums, ohne Überdüngung.
Positionsart: Grundposition
3.3 Wässern von Gehölzen
Einheit: Stk
Menge: 20 (Musterwert)
Langtext: Wässerung von neu gepflanzten Bäumen und Sträuchern in Trockenperioden, per Gießgang. Je Gehölz ausreichend Wassergabe (z. B. ca. 50–80 Liter pro Baum, 10–20 Liter pro Strauch) zur Sicherung des Anwuchses, vorzugsweise frühmorgens oder abends. Verwendung nach Möglichkeit von Regen- oder Brauchwasser (Regenwassermanagement) zur Schonung von Trinkwasser. Einschließlich Anfahrt, Verteilen des Wassers im Gießrand und ggf. Auflockern der Oberflächenkruste. Häufigkeit gemäß Witterung und Pflegekonzept (intensive Pflege vs. extensive Flächen).
Positionsart: Grundposition
3.4 Unkrautbeseitigung händisch
Einheit: 100 m²
Menge: 2 (Musterwert)
Langtext: Manuelle Unkrautbeseitigung auf bepflanzten Flächen (Beete, Gehölzstreifen, Rasenränder). Entfernen unerwünschter Wildkräuter einschließlich Wurzel (z. B. Ausstechen von Tiefwurzlern wie Löwenzahn) zur Pflege der Anlagen, ohne den Einsatz von Herbiziden. Arbeiten in regelmäßigen Intervallen nach Pflegeplan (bei Intensivflächen z. B. 14-tägig, bei Extensivflächen nach Bedarf, ca. 2–3 Mal pro Jahr). Inklusive Einsammeln und umweltgerechter Entsorgung des Unkrautmaterials.
Positionsart: Grundposition
3.5 Bedarfsposition: Nachpflanzung Gehölz
Einheit: Stk
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Bedarfsposition für das Nachpflanzen eines gleichwertigen Gehölzes bei Ausfall einer Pflanzung innerhalb der Gewährleistungs- oder Pflegezeit. Lieferung und Pflanzung eines Ersatz-Baumes oder -Strauches gleicher Art und Größe inkl. Entfernung des abgestorbenen Pflanzenmaterials, Bodenvorbereitung und Angießen. Die Ausführung und Qualität entsprechen den ursprünglichen Pflanzvorgaben (siehe Pos. 1.1/1.2); Abrechnung nur bei tatsächlich erforderlich gewordener Nachpflanzung.
Positionsart: Bedarfsposition
4.1 Fertigrasen (Rollrasen) verlegen
Einheit: m²
Menge: 200 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Verlegung von Fertigrasen (Rollrasen) auf vorbereiteten Bodenflächen. Bodenvorbereitung umfasst Abtragen von Steinen und Unkraut, Herstellen eines Feinkrümeligen Planums, Einbringung einer Startdüngung und ausreichende Durchfeuchtung des Untergrunds gemäß DIN 18917. Verlegung von frisch geschnittenem, dichtem Rasensoden (Sportrasenqualität nach DIN 18035-4, falls erforderlich) in versetzter Anordnung, Stoßkanten dicht anliegend. Anschließendes Anwalzen und Angießen der verlegten Fläche. Rasenqualität entsprechend TL-Fertigrasen (gezüchtet auf sandigem Boden, unkrautfrei).
Positionsart: Grundposition
4.2 Rasen einsäen
Einheit: m²
Menge: 1000 (Musterwert)
Langtext: Herstellung einer Rasenfläche durch Ansaat. Boden oberflächenfein herrichten (Feinplanie) gemäß DIN 18917: Locker, feinkrümelig, frei von Steinen >5 cm, eben (Toleranzen gemäß DIN). Ansaat einer standortgerechten Rasensaatgutmischung (z. B. Gebrauchsrasen, Regelsaatgutmischung RSM 2.3; bei Sportflächen RSM 3.1 entsprechend DIN 18035) mit Aussaatmenge ca. 25–30 g/m². Saatgut zertifiziert und keimfähig. Anschließend flaches Einarbeiten bzw. Anwalzen und erste Anwachsbewässerung. Bis zur gesicherten Keimung ist die Fläche feucht zu halten und vor Betreten zu schützen.
Positionsart: Grundposition
4.3 Rasen mähen
Einheit: 100 m²
Menge: 30 (Musterwert)
Langtext: Mähen einer Rasenfläche im Rahmen der Unterhaltspflege. Schnitt eines gewachsenen Rasenbestands auf eine typische Schnitthöhe von ca. 4–6 cm. Einsatz geeigneter Maschinen (Spindel- oder Sichelmäher) je nach Flächengröße, einschließlich Rasentrimmen an Kanten und um Ausstattungselemente. Aufnahme und Abtransport des Mähguts sofern erforderlich (bei Mulchmähern entfällt Abtransport, je nach Anweisung des AG). Durchführung der Mäharbeiten in der Vegetationsperiode in den vorgesehenen Intervallen (bei Intensivrasen z. B. wöchentlich, bei Extensivwiesen 1–2 mal jährlich).
Positionsart: Grundposition
5.1 Weg mit wassergebundener Decke
Einheit: m²
Menge: 150 (Musterwert)
Langtext: Herstellung eines Fuß- und Radweges mit wassergebundener Decke. Unterbau aus Schottertragschicht (z. B. 0/32 mm, 15 cm stark) und Ausgleichsschicht aus Splitt/Sand-Gemisch. Deckschicht aus wassergebundenem Wegedecken-Material (gem. ZTV-Wegebau) in Körnung z. B. 0/5 bis 0/8 mm, in 4–5 cm Dicke, zweilagig eingebaut und verdichtet. Oberfläche eben und griffig, staubarm und bei Nässe nicht schmierend. Ränder mit Einfassung (z. B. Kantensteine oder Metallband) oder seitlichem Angleich an Grünflächen. Ausführung der Wegfläche barrierefrei (eben, maximal 2% Quergefälle, keine Stolperkanten).
Positionsart: Grundposition
5.2 Weg mit Plattenbelag herstellen
Einheit: m²
Menge: 100 (Musterwert)
Langtext: Herstellung eines Gehwegs mit Plattenbelag (z. B. Betonwerkstein-Platten 40×40 cm, rutschhemmende Oberfläche). Unterbau aus Frostschutzschicht (15–20 cm Schotter) und Bettung aus Sand oder Splitt (3–5 cm). Verlegen der Platten im Raster mit schmalen Fugen (3–5 mm), Fugen verfüllen mit Sand. Sicherstellen einer barrierefreien Ausführung: Platten eben und bündig verlegt, Fugen max. 5 mm Höhenversatz, Einbau von taktilen Elementen bei Übergängen nach DIN 32984 falls erforderlich. Inklusive Schneiden von Randplatten und Einrichten einer festen Randbegrenzung.
Positionsart: Grundposition
5.3 Weg mit Klinkerpflaster herstellen
Einheit: m²
Menge: 80 (Musterwert)
Langtext: Herstellung eines Weges mit Klinkerpflaster-Belag. Lieferung von Pflasterklinkern (z. B. 200×100×45 mm, frostbeständig nach DIN EN 1344) in gewünschter Farbgebung. Unterbau aus verdichteter Schottertragschicht (mind. 20 cm), Bettung aus Brechsand 3–5 cm. Verlegen der Klinkersteine im Verband (z. B. Läufer- oder Fischgrätverband) mit Fugen ca. 3 mm. Abrütteln des Belags und Einschlämmen von Sand in die Fugen. Oberfläche eben und trittsicher, auch für barrierefreie Nutzung geeignet (kleine Fugen, planeben). Randbefestigung durch Einfassung oder Randeinfugung mit Beton.
Positionsart: Grundposition
5.4 Steg aus Holzbohlen herstellen
Einheit: m²
Menge: 50 (Musterwert)
Langtext: Bau eines Gehwegs oder Steges aus Holzbohlen. Konstruktion auf tragfähigem Unterbau oder Punktfundamenten: Traglager (z. B. Holz- oder Stahlunterzüge) und darauf befestigte Holzbohlen (z. B. Eiche oder kesseldruckimprägniertes Nadelholz, mind. 4 cm stark). Bohlen mit rutschhemmender Oberfläche (z. B. Rillen) im Abstand von ca. 5 mm verlegen. Alle Holzteile gemäß DIN 68800 gegen Feuchte geschützt; Schrauben/Verbindungsmittel korrosionsbeständig (Edelstahl). Barrierefreie Ausführung beachten (gleichmäßiger Laufbelag, keine Spalten > 6 mm). Inklusive Anarbeitung an angrenzende Wege oder Gelände.
Positionsart: Grundposition
5.5 Zulage: Barrierefreiheit Weg
Einheit: Stk
Menge: 10 (Musterwert)
Langtext: Zulage zur Wegeherstellung (Pos. 5.1–5.4) für zusätzliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Hierunter fallen z. B. taktile Leitstreifen aus Bodenindikatoren (Rillen- oder Noppenplatten) an Querungen, Absenkung von Bordsteinen an Wegübergängen auf 0 cm Kantenhöhe, Einbau von Rollstuhl-Rampen oder Handläufen an Steigungen, kontrastreiche Markierungen. Die Zulage wird positionsbezogen angeboten, wenn der jeweilige Weg spezielle barrierefreie Ausstattung über die Standardvorgaben hinaus erfordert. Abrechnung pro Stück Maßnahme bzw. pro Abschnitt, in dem die Zusatzleistung ausgeführt wird.
Positionsart: Zulage
5.6 Instandsetzung wassergebundene Decke
Einheit: m²
Menge: 100 (Musterwert)
Langtext: Unterhaltung/Instandsetzung einer bestehenden wassergebundenen Wegedecke. Arbeiten umfassen das Lockern der oberen Deckschicht, Beseitigen von Auswaschungen, Spurrillen oder Unebenheiten und Ergänzen von geeignetem Wegedecken-Material (gleiches Material wie Bestand, ggf. Korn 0/5–0/8 mm) in ausreichender Menge. Anschließendes Verdichten/Abwalzen der Fläche und Herstellen eines gleichmäßigen Profils mit seitlichem Gefälle zur Entwässerung. Eventueller Unkrautbewuchs wird vorher entfernt. Ausführung möglichst bei geeigneter Witterung (leicht feucht) zur Staubminderung.
Positionsart: Grundposition
5.7 Pflaster/Instandsetzung ausführen
Einheit: m²
Menge: 20 (Musterwert)
Langtext: Instandsetzungsarbeiten an Pflaster- oder Plattenbelägen. Aufnehmen lockerer, gesprungener oder abgesackter Pflastersteine/Platten auf einer Fläche bis ca. 20 m², Wiederherstellung des Unterbaus/Bettung (Ergänzen und Verdichten von Tragschichtmaterial oder Sand). Wiedereinbau der vorhandenen oder Austausch defekter Steine/Platten durch gleichartige Materialien. Fugen erneut verfüllen und Belag abrütteln. Oberfläche wieder planeben und verkehrssicher herstellen. Entsorgung von Bruchmaterial inklusive. Ausführung gemäß ZTV-Wegebau (Abschnitt Instandhaltung).
Positionsart: Grundposition
6.1 Rinne herstellen (Entwässerung)
Einheit: m
Menge: 50 (Musterwert)
Langtext: Einbau einer Entwässerungsrinne zur Oberflächenentwässerung von Wegen oder Plätzen. Lieferung einer vorgefertigten Rinne (z. B. Beton- oder Polymerbetonrinne, lichter Querschnitt ca. 100 mm) mit Guss- oder Stahl-Abdeckrost befahrbar nach Belastungsklasse (je nach Standort, z. B. A15 für Fußgängerbereich). Einbau in Betonbettung auf frostfrei gegründeter Unterlage, Ausrichtung mit Gefälle zum Abwasseranschluss oder Versickerungsbereich. Anschlüsse an vorhandene Entwässerungsleitungen fachgerecht herstellen (inkl. Schmutzfangeimer bei Bedarf). Ausführung nach DIN EN 1433 (Entwässerungsrinnen) und den kommunalen Richtlinien.
Positionsart: Grundposition
6.2 Mulde (Grasnarbe) herstellen
Einheit: m
Menge: 30 (Musterwert)
Langtext: Herstellung einer flachen Mulde zur oberirdischen Entwässerung (Grasnarbe-Mulde). Profilierung eines langgezogenen, muldenförmigen Geländeeinschnitts entlang von Verkehrs- oder Grünflächen. Querschnitt z. B. trapezförmig, Tiefe ca. 30–50 cm, Sohlbreite ca. 50–100 cm, Böschungsneigung max. 1:3 für Pflegebegehbarkeit. Boden auflockern, geformte Mulde mit humosem Oberboden bedecken, Einsaat einer strapazierfähigen Grassaatmischung (Muldenrasen, raschwüchsig und erosionsfest). Die Mulde dient dem temporären Rückhalt von Regenwasser und der Abführung in Versickerungsbereiche. Ausführung gemäß DWA-Merkblatt (Regengreifen) und FLL-Vorgaben für Mulden.
Positionsart: Grundposition
6.3 Versickerungsmulde ausheben
Einheit: m³
Menge: 20 (Musterwert)
Langtext: Erdarbeiten für eine Versickerungsmulde (Regenwasserversickerungsbecken). Aushub von Boden für ein Muldenbecken definierter Größe (z. B. Volumen 20 m³) gemäß Entwässerungsplanung. Bodenaushub in Schichten lösen und seitlich lagern; bei unbelastetem Mutterboden Wiederverwendung für Mulch oder Modellierung am Muldenrand, übrigen Boden abfahren. Sohle der Mulde eben und locker, ggf. mit Kies/Sand-Schicht versehen zur Erhöhung der Versickerungsleistung. Muldenböschungen glatt ziehen und mit standortgerechter Ansaat (z. B. Feuchtwiesen-Mischung) begrünen. Ziel: Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser zur Entlastung der Kanalisation (Regenwassermanagement).
Positionsart: Grundposition
7.1 Bank liefern und montieren
Einheit: Stk
Menge: 4 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Aufstellung einer Sitzbank für den öffentlichen Außenbereich. Bank aus witterungsbeständigem Material (z. B. Stahl feuerverzinkt und Holzauflagen aus Hartholz oder Recycling-Kunststoff), ca. 1,80 m Sitzlänge mit Rückenlehne. Fundamentierung nach Herstellerangabe: entweder Einbau von Ortbetonfundamenten (min. 30×30×80 cm) oder Aufschrauben auf vorhandene Fundamente mit Schwerlastankern. Aufstellort nivelliert, Bank standsicher und lotrecht montiert. Reinigung der Bank nach Montage, Übergabe einsatzbereit.
Positionsart: Grundposition
7.2 Abfallbehälter aufstellen
Einheit: Stk
Menge: 6 (Musterwert)
Langtext: Montage eines Abfallbehälters (Papierkorb) im Außenraum. Lieferung eines städtischen Standard-Abfallbehälters (z. B. 50 L Volumen, aus Stahlblech pulverbeschichtet mit Deckel und Innenbehälter) inklusive Befestigungsmaterial. Verankerung am Boden oder an einem Mast gemäß Vorgabe: Entweder Aufdübeln auf Betonfläche mit geeigneten Schrauben oder Einbetonieren eines Standpfostens. Sicheres Befestigen gegen Vandalismus und einfaches Entleeren muss gewährleistet sein. Aufstellort nach Plan, mit ausreichendem Abstand zu Bänken und Wegrändern.
Positionsart: Grundposition
7.3 Fahrradständer montieren
Einheit: Stk
Menge: 10 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Installation eines Fahrradständers (z. B. Anlehnbügel aus Rundstahl Ø 48 mm, Stahl feuerverzinkt oder Edelstahl) zur sicheren Fahrradabstellung. Standardbügel für 2 Fahrräder, Abmessungen ca. 800 mm Höhe, 900 mm Breite. Einbau entweder durch Einbetonieren der Bügelfüße in Punktfundamenten (ca. 30×30×40 cm) oder Aufdübeln auf vorhandener befestigter Fläche mit Schwerlastankern. Ausrichtung senkrecht und fluchtend, Abstand zwischen Bügeln mind. 80 cm. Entspricht den DIN-Vorgaben für Fahrradparker (z. B. nach DIN 79008). Oberfläche ohne scharfe Kanten, für wetterfeste Dauernutzung.
Positionsart: Grundposition
7.4 Zaun herstellen (Metallgitter)
Einheit: m
Menge: 50 (Musterwert)
Langtext: Erstellung eines Zauns als Grundstücks- oder Bereichsabgrenzung. System: Metallgitterzaun (Doppelstabmattenzaun) Höhe z. B. 1,25 m, Maschenweite ca. 50×200 mm, Drahtstärke 6/5/6 mm, feuerverzinkt und pulverbeschichtet (Farbe nach Vorgabe, z. B. moosgrün RAL 6005). Einschließlich Stahlpfosten (80×60 mm) im Betonfundament (Min. 30×30×80 cm) verankert, Pfostenabstand ca. 2,5 m, mit Abdeckkappen. Montage der Gittermatten mit passenden Schellen an Pfosten. Gerade Linienführung, Gefälleanpassung durch Stufung. Inklusive Toranlage falls vorgesehen (separat verpreist, hier nicht enthalten). Ausführung gemäß DIN EN 1176/1177 falls Spielbereich relevant, ansonsten nach Herstellerangaben.
Positionsart: Grundposition
7.5 Sichtschutz-Element montieren
Einheit: Stk
Menge: 3 (Musterwert)
Langtext: Aufstellen eines Sichtschutzelements zur Abschirmung von Einblicken oder Wind. Element z. B. als Holzlamellenwand oder WPC-Fertigzaunfeld, Abmessungen pro Element ca. 180×180 cm. Lieferung der Fertigteile inklusive aller Pfosten, Beschläge und Befestigungsmittel. Pfosten in Punktfundamenten gründen und lotrecht ausrichten. Montage der Sichtschutzelemente gemäß Herstelleranleitung, gleichmäßiger Abstand vom Boden (ca. 5 cm) zum Schutz vor Feuchtigkeit. Verbindung zum nächsten Element stabil und ohne Spalten. Windlast beachten (ggf. Diagonalverstrebungen oder zusätzliche Pfosten).
Positionsart: Grundposition
7.6 Spielgerät liefern und aufstellen
Einheit: Stk
Menge: 2 (Musterwert)
Langtext: Lieferung und Montage eines Spielplatzelements (z. B. Doppelschaukel, Rutsche, Klettergerät) gemäß Spielplatzplanung. Bauteil geprüft und zertifiziert nach DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte) in Bezug auf Sicherheit und Material. Fundamentierung entsprechend Statik/Herstellerangaben (i. d. R. Punktfundamente aus Beton mit Stahlankern). Ausrichtung und Aufbau durch qualifiziertes Fachpersonal, einschließlich Montage aller Anbauteile (Schaukelsitze, Griffe, Fallschutzplatten falls erforderlich). Abschließende Abnahmeprüfung des Geräts auf sichere Funktion und normgerechte Aufstellung (Freiräume, Fallräume) durchführen.
Positionsart: Grundposition
7.7 Sportplatzelement aufstellen
Einheit: Stk
Menge: 2 (Musterwert)
Langtext: Auf- oder Einbau eines Sportplatzelements im Außenbereich. Beispiel: Fußballtor (vollverschweißt, Alu, 7,32×2,44 m) im Boden verankern oder Basketballkorb mit Standpfosten aufstellen. Lieferung des Sportgeräts nach gültigen Normen (z. B. DIN EN 748 für Fußballtore, DIN EN 1270 für Basketballanlagen). Fundamente gemäß statischer Erfordernis (z. B. Bodenhülsen in Betonfundamenten bei Toren, mind. 80×80×100 cm). Ausrichtung exakt und standsicher, Netze und Zubehör montieren. Prüfung auf festen Stand und Funktionstüchtigkeit. Bei Bedarf Spielfeldmarkierungen oder Belagsanpassungen als separate Leistungen vorsehen.
Positionsart: Grundposition
8.1 Blühwiese ansäen
Einheit: m²
Menge: 500 (Musterwert)
Langtext: Anlage einer artenreichen Blühwiese als Ausgleichs- bzw. Biodiversitätsfläche. Flächenvorbereitung durch Entfernen der oberen Grasnarbe und leichtes Aufrauen des Bodens. Einsaat einer regionalen Wildblumen- und Kräutermischung (gebietsheimisches Saatgut, z. B. Regiosaatgut gemäß VWW, mind. 40 Arten, darunter reichblühende Trachtpflanzen für Insekten) in einer Menge von ca. 2–5 g/m². Saatgut mit Sand vermischt aussäen, flach einrechen und anwalzen. Keine Düngung, um konkurrenzstarke Gräser zu reduzieren. Erste Mahd erst nach Aussamen der Hauptblühpflanzen (im ersten Jahr 1–2 Pflegeschnitte gemäß Pflegeanweisung). Fördert Biodiversität und Insektenweide.
Positionsart: Grundposition
8.2 Insektenhotel aufstellen
Einheit: Stk
Menge: 2 (Musterwert)
Langtext: Aufstellen eines Insektenhotels als Habitat für wildlebende Insekten (z. B. Wildbienen, Florfliegen). Fertiges Insektenhotel oder Individualkonstruktion mit verschiedenen Füllmaterialien (Schilfrohr, Holzklötze mit Bohrungen, Tannenzapfen etc.) auf stabilem Rahmen (Holz oder Metall). Höhe ca. 1,5–2 m, auf Pfosten oder Gestell fest im Boden verankert (Punktfundamente oder Erdspieße). Standort: sonnig, südexponiert, in Nähe von Blühpflanzen, ruhig gelegen. Sicherung gegen Umkippen und Vandalismus. Informationstafel (falls gefordert) als Zulage möglich.
Positionsart: Grundposition
8.3 Totholzbereich anlegen
Einheit: Stk
Menge: 3 (Musterwert)
Langtext: Einrichtung eines Totholz-Biotops zur ökologischen Aufwertung. Sammlung von Stamm- und Aststücken (möglichst Hartholz, unterschiedlich starke Durchmesser) und Anlegen eines Totholzhaufens bzw. einer Totholzecke an einem halbschattigen Standort. Stapelung der Holzstücke locker bis ca. 1–1,5 m Höhe, möglichst teilweise eingegraben oder gegen Verrutschen gesichert. Alternativ Aufschichtung von mehreren kurzen Stammabschnitten parallel mit Zwischenräumen. Kein chemischer Holzschutz – natürliches Verrotten ist gewünscht. Bereich mit Schild „Lebensraum Totholz – bitte nicht entfernen“ (als Hinweis, sofern vom AG gestellt). Förderung von Pilzen, Insekten, Kleintieren.
Positionsart: Grundposition
8.4 Nisthilfe anbringen
Einheit: Stk
Menge: 5 (Musterwert)
Langtext: Anbringung einer Nisthilfe für Vögel oder Fledermäuse an Bäumen oder Gebäuden. Lieferung von Nistkästen (z. B. aus Holzbeton oder massivem Holz; für Singvögel typ. Maße mit Einflugloch 32 mm, für Fledermäuse Spaltenquartier) inklusive Befestigungsmaterial. Montage in ca. 3–5 m Höhe an geeignetem, vom Boden aus nicht zugänglichem Ort, mit witterungsbeständiger Aufhängung (Alunagel oder Gurtband um Stamm, der Baum nicht schädigend). Ausrichtung nach Osten/Südosten (zugfrei, halbschattig). Kontrolle der sicheren Befestigung. Anzahl und Verteilung gemäß Ausgleichsplan. Keine Wartung im LV enthalten (Reinigung obliegt spätere Pflege).
Positionsart: Grundposition
Hinweis:
Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen (insb. DIN 18915–18920 für Landschaftsbauarbeiten, DIN 18035 für Sportflächen) sowie den FLL-Richtlinien auszuführen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C) ist verbindlich. Materialsind nach Vorgaben umweltverträglich zu wählen (zertifizierte Gehölze, torffreie Substrate, ökologische Dünger, langlebige und DIN-gerechte Ausstattungen). Besondere Anforderungen an Pflegeintensität und Nachhaltigkeit (Förderung der Biodiversität, Regenwassermanagement durch Versickerung) sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
