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Tischlerarbeiten: Dokumentation

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Tischlerarbeiten: Dokumentation

Holzbaukonstruktionen bieten eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Bauweisen und Materialien

Holz bietet Architekten und Baufachleuten eine hohe Anpassungsfähigkeit und zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Moderne Holzbautechniken, wie kreuzverleimtes Holz und Holzrahmenbau, garantieren Langlebigkeit, eine lange Lebensdauer und hervorragende Wärmedämmung. Die Werksvorfertigung von holzbasierten Strukturelementen gewährleistet Präzision und Effizienz, was zu Zeit- und Kosteneinsparungen bei der Montage vor Ort führt.

Dokumentation

Diese gewerkespezifischen Angaben gelten generell für alle Hochbaugewerke, insbesondere jedoch für Tischlerarbeiten (StLB-Nr. 027).

Die allgemein üblichen Arbeiten sind folgende:

  • Fensterbänke - Holz, Holzwerkstoff

  • Fensterläden, Türläden aus Holz

  • Treppen aus Holz

  • Holzleisten / Holzwerkstoffleisten

  • Geräteverkleidungen aus Holz, Holzwerkstoff Einbaumöbel aus Holz EinbausituationBefestigung Korpus Front Türen Fächer

  • Sonstige Leistungen (Geräteverkleidung, bewegliche Trennwände, Ablagen, Sichtblenden…)

  • Sanitärtrennwände Trennwandanlagen - Sanitärraum Urinalschamwände

  • Halterungen, Griffe, Ablagen, Haken, Toilettenbürsten

  • Schutz der Bauteile (meist Malerarbeiten)

  • Abbruch Holz / Holzwerkstoff einschließlich fachgerechter Entsorgung.

Die Einteilung der Arbeiten an Innentüren und Toren erfolgt nachfolgender Übersicht.

Beschreibung

Grundsätzlich sollten die technischen Normen der VOB/Teil C als Grundlage bei der Erstellung der Dokumentation verwendet werden. Bei der Erstellung nachfolgender Dokumente muss die Strukturierung der technischen Systeme im Bauhandwerk berücksichtigt werden. Die Dokumentation muss sich auf die spezifisch beauftragte Leistung beziehen.

Alle Baupläne, Darstellungen, Beschreibungen und sonstigen zu liefernden Dokumentationsunterlagen müssen vom Auftragnehmer an den tatsächlichen Ausführungsstand angepasst werden, nachdem die Arbeiten durchgeführt wurden, und der Dokumentation beigefügt werden.

Aus den Dokumentationen müssen hervorgehen:

  • Die Gesamtanlage,

  • die Einzelkomponenten,

  • Funktionen,

  • allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart,

  • Angabenzur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen,

  • die für die Qualität wesentlichen Anlagendaten,

  • Der Bezug zu den geltenden Normen.

  • Die Schnittstellen zu anderen Gewerken müssen beschrieben werden.

  • Die Gesamtfunktion muss klar erkennbar werden, sowie das Zusammenwirken mit anderen Anlagen und Einrichtungen (bei Vorhandensein von Schnittstellen).

Alle Berechnungen und Planungsdokumente, auf denen das System basiert, sollten entsprechend dem tatsächlichen Ausführungsstatus erfasst werden. Wesentliche Berechnungen für Funktion, Sicherheit und Umweltbelange (wie Verbrauch) sollten bereitgestellt werden. Diese Dokumente sollten so verständlich sein, dass auch Laien ihre Plausibilität beurteilen können. Für die Dokumentation muss der Auftragnehmer mindestens die folgenden Unterlagen bereitstellen:

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung,Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer einen Überblick über die Struktur der Komponenten sowie ihrer einzelnen Elemente/Baumaterialien geben. Dies schließt Produkte mit ihren wesentlichen Merkmalen, Eigenschaften und Funktionen ein.

Jede in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Anforderung muss durch geeignete Nachweise, wie Prüfzertifikate oder ähnliche Dokumente, von einem offiziell anerkannten, zertifizierten Messzentrum gemäß den geltenden Vorschriften validiert werden.

Datenblätter für Bauprodukte oder Materialerklärungen müssen vorliegen, um eine qualitative Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Produkte zu geben. Mit Bezug auf die LV-Position enthalten diese den Produktnamen/Hersteller, die Produktfunktion einschließlich der Lieferung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern, unterteilt nach Kostengruppe oder STLB-Bau, zugeordnet zur speziellen Einbausituation und, falls erforderlich, Angaben zu besonderen Garantiezeiträumen.

Die genannten Datenblätter müssen spezielle Nachweise darüber enthalten, dass sie den in den Spezifikationen angegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffen entsprechen, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung oder Materialerklärung sollte alle wesentlichen Details enthalten, um Ersatz- und Austauschteile für jedes erwähnte Produkt zu bestellen. Dazu gehört die genaue Identifikation des Herstellers oder Lieferanten mit einem direkten Verweis auf die Herstellerliste und Angaben zur Marke, zum Artikelnamen oder Modell.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile und Bestell-/Kenndaten.

Für Bauprodukte oder Typen, die den Anforderungen der Baubehörde unterliegen, muss ein Nachweis über die Gebrauchstauglichkeit vorgelegt werden. Dazu gehören Prüfzeugnisse der Baubehörde, Einzelzulassungen, Prüfberichte und Zulassungsbescheide für alle Materialien und Komponenten mit spezifischen Qualitätsanforderungen. Zusätzlich wird eine Beschreibung der Bauelemente benötigt.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

einem vorgegeben Turnus enthalten. Ferner sind Anleitungen zu Instandsetzungs- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemittel, hierfür einzusetzende Geräte und deren Hersteller nebst den alternativen Bezugsquellen enthalten.

Bei Oberflächenbehandlung sind für die Schnittstelle [034] Maler- und Lackierarbeiten anzugeben:

  • Art der Behandlung (Lasuren, Öle, Farben)

  • Fabrikate

  • Bestell-Nr., (Haupt-) Lieferanten

  • Eigenschaften

  • Angaben zur erforderlichen Nachbehandlung der Oberflächen (Instandhaltungsrichtlinien).

  • Bei Bedarf auch Angaben für [032] Verglasungsarbeiten

  • Oder auch [022] Klempner (Abflüsse usw. bei Einbauten.)

Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Wichtige Kontaktdaten.

Checkliste Fenster/Haustü

Die Montage- und Werkstattzeichnungen sowie die Ausführungs-/Detailpläne des Auftraggebers oder Architekten müssen in ihrer endgültigen Form gemäß den CAD-Richtlinien des Auftraggebers erstellt und dokumentiert werden. Alle Zeichnungen sollten soweit möglich den Elementlisten entsprechen. Für die praktische Arbeit werden einige Checklisten bereitgestellt, die bei Bedarf an die spezifischen Bedingungen angepasst werden können.

Checkliste Innentür

Checkliste Treppen und Geländer