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Farbgestaltung und Schutzauftrag

Facility Management: Handwerksdienste » Gebäude » Malen und lackieren

Maler- und Lackierarbeiten tragen wesentlich zur Instandhaltung, Werterhaltung und optischen Gestaltung von Geschäftsräumen bei

Maler- und Lackierarbeiten tragen wesentlich zur Instandhaltung, Werterhaltung und optischen Gestaltung von Geschäftsräumen bei

Die richtige Auswahl von Farben, Materialien und Techniken ist entscheidend für die Haltbarkeit und Optik des Anstrichs. Durch das richtige Vorbereiten und Behandeln der Oberfläche wird ein ansprechendes und dauerhaftes Ergebnis garantiert. Der Einsatz von umweltfreundlichen Farben und Materialien verringert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens und schafft eine gesündere Arbeitsumgebung.

Allgemeines

Das Streichen und Lackieren gehört zu den häufigsten Aufgaben im Facility Management. Die entsprechende Norm findet sich in den VOB-Beschaffungs- und Vertragsregeln für Bauleistungen - Teil C: DIN 18363 Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen.

Hierin geht es, wie allgemein üblich in den ATV, um die Festlegungen:

  • zum Geltungsbereich der Norm,

  • zu den zu verwendenden Stoffe bzw. Materialien,

  • zur Ausführung

  • zu den Neben- und besonderen Leistungen

  • und zur normgerechten korrekten Leistungsabrechnung.

Malerarbeiten werden oft in Ausschreibungen oder entsprechenden internen Arbeiten aufgeführt, da sie nahezu alle Bereiche einer Immobilie abdecken, sowohl innen als auch außen. Daher machen sie oft einen erheblichen Teil der Kosten aus. Bei Mietobjekten können die Kostenregelungen variieren und beispielsweise Schönheitsreparaturen einschließen, die der Mieter möglicherweise selbst tragen muss.

In der Regel lassen sich die Dienstleistungen in die folgenden Kategorien unterteilen (Beispiele):

Innenbereiche

  • allgemeine Arbeiten Verunreinigungen entfernen Innenwand 2x Gipsspachtel spachteln Decke 2x Gipsspachtel spachteln Unebenheiten ausgleichen Schutzabdeckung

  • Büroräume mit Deckenhöhe (z.B. bis 3,00 m)

  • Erneuerungsbeschichtung Wand (Alkydharzlack)

  • Überholungsbeschichtung Wand (Polymerisatharzlack)

  • Erneuerungsbeschichtung Decke (Dispersionssilikatfarbe)

  • Tapezieren auf Wand (Textilwandbekleidung)

  • Erstbeschichtung Türblatt (Alkydharzlack)

  • Erneuerungsbeschichtung Türblatt (Alkydharzlack)

  • Erneuerungsbeschichtung Rohrleitung (Kunststoffdispersionsfarbe).

Montagehallen mit Deckenhöhe bis 12,00 m

  • Verunreinigungen entfernen

  • Grund-Alkydharz/Eisenoxidrot-Zinkoxid als Erstbeschichtung auf Hauptträger Stahl

  • Oberfläche vorbereiten

  • Schlussbeschichtung (Acrylharzlack)

  • Markierungsstriche entfernen, Verunreinigungen entfernen, Schutzschicht

  • Schlussbeschichtung Stütze (Alkydharzlack)

  • Shop-Primer (wasserverdünnbares Alkydharz auf Tor Stahl)

  • Metalltüren und Tore unbehandelt, (mit Ammoniak reinigen und 1 x Haftprimer streichen).

Außenbereiche

  • Verunreinigungen entfernen

  • Überholungsbeschichtung Wand (Polymerisatharz-Elastikfarbe)

  • Elastikfarbe (Polymerisatharz)

  • Schlussbeschichtung Dachrinne, Regenfallrohr (Alkydharzlack).

  • Die Arbeiten sind für den jeweiligen Bedarfsfall in einem Leistungsverzeichnis hinreichend zu beschreiben. Dabei sind alle notwendigen Vorgaben einschließlich der Nebenarbeiten bzw. besonderen Leistungen zu machen.

Die Arbeiten sind für den jeweiligen Bedarfsfall in einem Leistungsverzeichnis hinreichend zu beschreiben. Dabei sind alle notwendigen Vorgaben einschließlich der Nebenarbeiten bzw. besonderen Leistungen zu machen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Der Auftragnehmer muss Nachweise über die verwendeten Materialien und Ausführungsarten erbringen. Er muss Angaben zum Design, zur Verwendung von möglicherweise recycelten Materialien und spezifische Informationen über die Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien, einschließlich aller Zusatzstoffe, machen. Er muss auch relevante Nachweise über die Eignung und Qualität der Materialien vorlegen. Nach Abschluss der Arbeiten sollte der Auftragnehmer alle Darstellungen, Beschreibungen und andere Dokumentationen an den tatsächlichen Arbeitsstand anpassen.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • (VOB-) Abnahmebescheinigungen,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. - erklärungen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer eine Übersicht über die Struktur der einzelnen Komponenten und Produkte mit ihren wesentlichen Merkmalen, Eigenschaften und Funktionen geben. Alle im LV genannten Anforderungen müssen durch einen gültigen Eignungsnachweis in Form von Testzertifikaten und/oder ähnlichem von einer offiziell anerkannten, zertifizierten Stelle belegt werden, insbesondere wenn die Vorschriften dies verlangen.