Dokumentation nach der Erstellung
Facility Management: Handwerksdienste » Gebäude » Holzpflaster » Dokumentation

Parkettböden sind eine langlebige und ästhetisch ansprechende Bodenbelagslösung für Unternehmen, die Wert auf Stil und Qualität legen
Die Vielfalt der Holzarten, Muster und Oberflächenbehandlungen ermöglicht es, Parkettböden an die individuellen Anforderungen eines Unternehmens anzupassen. Bei angemessener Pflege und regelmäßiger Wartung können Parkettböden ihren Charme und ihre Funktionalität über viele Jahre hinweg bewahren. Die Möglichkeit des Abschleifens und Neuversiegelns von Parkettböden trägt zur Werterhaltung und Nachhaltigkeit bei, indem die Lebensdauer des Bodens verlängert wird.
Strukturierte Dokumentation im Bauprozess
Dokumentation nach der Erstellung
Nach der Fertigstellung der hier beschriebenen Fußböden Holzpflaster, Parkett und Laminat ist die notwendige Dokumentation zu übergeben. Die aufgeführten Anforderungen gelten für die Leistungsbereiche Parkett, Holzpflaster sowie Laminat.
Grundlage hierfür ist StLB-Nr. 028, insbesondere für folgende Arbeiten:
Unterboden-, Untergrundvorbereitungen (Untergrund vorbereiten, reinigen, Scheinfugen / Risse schließen, Voranstrich)
Ausgleichsschichten, Dämmschichten, Unterböden
Parkett (Dielen, Laminat) Parkett anarbeiten, Aussparungen Oberflächenbehandlungen Sportböden u. ä.
Holzpflaster anarbeiten, Aussparungen Oberflächenbehandlungen
Stufen, Podeste, Schienen, Profile, Leisten, Fugen, Schutz für Bauteile
Holzfußböden instandsetzen
Abbruch Parkett-, Holzpflaster
und adäquat für Laminatböden.
Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen
Gemäß der vertraglichen Vereinbarung sollen die technischen Regelungen der VOB/Teil C als Grundlage für die Erstellung der Dokumentation dienen. Bei der Erstellung der folgenden Unterlagen ist die Strukturierung der technischen Systeme im Baugewerbe zu berücksichtigen.
Die Dokumentation muss auf die konkrete beauftragte Leistung bezogen sein, wie z.B. beim Mehrschichtparkett:
Mehrschichtparkett Vollflächig verlegen, Schwimmend verlegen, schwimmend auf elastischen Untergrund, Verschrauben, Vernageln.
Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer an den tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen.
Aus den Dokumentationen müssen hervorgehen:
Die Gesamtanlage,
die Einzelkomponenten,
Funktionen,
allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart,
Angabenzur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen,
Anlagendaten (die für die Qualität wesentlich sind),
Der Bezug zu den geltenden Normen.
Die Schnittstellen zu anderen Gewerken müssen beschrieben werden.
Die Gesamtfunktion muss klar erkennbar werden, sowie das Zusammenwirken mit anderen Anlagen und Einrichtungen (bei Vorhandensein von Schnittstellen).
Basierend auf dem aktuellen Umsetzungsstand müssen alle Berechnungen und Planungsunterlagen, auf denen das System basiert, dokumentiert werden. Berechnungen, die die Grundlage für Funktionalität und/oder Sicherheit bilden, sowie Umweltaspekte (Verbrauch) müssen angegeben werden. Diese Dokumente müssen außerdem die Eigenschaft haben, dass auch Nicht-Experten deren Plausibilität feststellen können.
Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende spezielle Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart
Bauprodukt‐Datenblätter,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller-/ Fabrikatverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie relevant sind,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle,
Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle, soweit diese bei Fußböden infrage kommen.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer eine Übersicht über die Struktur der Komponenten sowie deren einzelne Bestandteile/Baumaterialien und Produkte liefern, einschließlich ihrer wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Funktionen. Die vorhandenen Untergründe (einschließlich Zementestrich, Anhydritestrich, Gussasphalt, Magnesiaestrich, mineralische Spachtelmassen, Estrichsysteme, Spanplatten, Holzdielen, verklebtes PVC oder Keramikfliesen) müssen klar angegeben werden.
Je nach Untergrund müssen die Einbaukonditionen (wie Restfeuchte, Trocknungszeiten usw.) detailliert beschrieben werden, und Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen müssen zur Verfügung gestellt werden. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen und/oder ähnlichen Dokumenten von offiziell anerkannten, zertifizierten Messstellen gemäß den geltenden Vorschriften belegt werden, soweit dies relevant ist.
Die genannten Datenblätter sollten spezielle Bestätigungen der Einhaltung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialeigenschaften und Bestandteile enthalten, insbesondere Daten wie:
Technische Merkmale und Eigenschaften von Baustoffen
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),
Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Angaben.
Vollständige Materialdeklaration für Ersatzteilbeschaffung
Die Produktbeschreibung oder Materialdeklaration für jedes der angegebenen Artikel muss auch alle wesentlichen Informationen enthalten, die für die Beschaffung von Ersatz- und Ersatzteilen erforderlich sind, die für Reparatur- und Austauscharbeiten benötigt werden. Dies umfasst den genauen Namen des Herstellers/Lieferanten sowie einen klaren Verweis auf das Herstellerverzeichnis mit Herstellerdetails, Artikelnamen oder...