Ausstattungsgegenstände
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Eine sorgfältige Auswahl der Ausstattungsgegenstände für Sanitäranlagen ist wichtig, um sowohl Funktionalität als auch Komfort für die Mitarbeiter zu gewährleisten
Die Verwendung von qualitativ hochwertigen Materialien bei Sanitärausstattungen trägt zur Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit der Einrichtungen bei. Die Integration von umweltfreundlichen und wassersparenden Geräten kann zu einer Verringerung des Energieverbrauchs und einer Verbesserung der Nachhaltigkeit führen. Hygiene- und Desinfektionslösungen sollten in modernen Sanitäranlagen berücksichtigt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu fördern.
Allgemeines
Alle Einrichtungen müssen, wenn nicht anders gefordert, bauaufsichtlich zugelassen sein. Es dürfen nur handelsübliche, marktgängige und den Fachnormen entsprechende Armaturen der Gruppe I mit Prüfzeichen und 10-jähriger Nachkaufsgarantie eingesetzt werden. Die Armaturen sollen möglichst glatt und einfach zu reinigen und möglichst verchromt sein. Als Absperrarmaturen sind nur druckverlustarme Armaturen einzusetzen, die in geöffnetem Zustand den vollen Querschnitt freigeben (z. B. Kolbenschieber, Freiflussventile oder Kugelhähne mit DVGW-Zulassung). Alle Armaturen, die verwendet werden, sollen einen möglichst geringen Wartungsaufwand haben.
Es sind nur handelsübliche, marktgängige und den Fachnormen entsprechende Objekte (er-forderlichenfalls mit Prüfzeichen) vorzusehen. Wenn bei der Erstbeschaffung die Farbe Weiß gewählt wird, wird die Nachbeschaffung am wenigsten schwierig werden.
Waschtische
Bei Waschtischen soll ausreichende Bewegungsfreiheit unter dem Auslauf vorhanden sein. Ausläufe mit Schwenkarm sollen nicht eingesetzt werden.
Waschtische sollen aus Sanitärkeramik mit der Vorzugsgröße ca. 60 x 50 cm sein. Geruchverschlüsse in Röhrenform sind zu bevorzugen. Die Anbringung und Beschaffenheit von Waschtischen soll so sein, dass die Reinigung möglichst einfach und hygienisch wirkungsvoll erfolgen kann. Zwischenräume zwischen Wand und Tisch sind zu vermeiden. Diesbezügliche Regelungen findet man in der DIN EN 32.
Die Durchflussmengen für Waschtischarmaturen sollen min. 3 l/min und max. 6 l/min betragen. Ggf. müssen Durchflussbegrenzer eingesetzt werden.
Wenn Warm- und Kaltwasser vermischt werden müssen, sollen Einhandmischer mit Keramikscheiben verwendet werden. Thermostatgesteuerte Armaturen als Einzelarmaturen sind normalerweise nur für Duschanlagen zugelassen.
Einhebelmischer müssen langsam schließen, damit Wasserschläge vermieden werden. Der nachträgliche Einbau von Wasserschlagdämpfern, anstelle des Austausches von zu schnell schließenden Einhebel-Mischarmarturen ist zu vermeiden. Aus hygienischer Sicht sind Armaturen mit verchromten Kupferrohranschlüssen anstelle flexibler Anschlussschläuche günstiger (Vermeidung bakterieller Verunreinigungen).
Zur Vermeidung der Auffüllung von Keimen ist der Auslauf nicht in das Ablaufventil zu richten.
Der Einsatz von Selbstschlussarmaturen wird für stark frequentierte Dusch- und Waschanlagen empfohlen. Für Sonderbereiche mit erhöhten hygienischen Anforderungen können berührungslose Armaturen verwendet werden.
In Waschräumen mit hoher Nutzerfrequenz können unter Berücksichtigung der Robustheit Reihenwaschanlagen anstelle von Einzelwaschbecken eingebaut werden.
Ausgüsse
Die Versorgung erfolgt in der Regel mit Kaltwasser und nur bei besonderem Bedarf auch mit Warmwasser. Ausgüsse ohne fließendes Wasser sollen nicht installiert werden.
Duschen, Dusch- und Badewannenanlagen
Bei Verwendung von Einzelduschwannen sollte die Vorzugsgröße 90 x 90 cm sein. Als Werkstoff soll emailliertes Stahlblech, verwendet werden. Auf Duschabtrennung aus Vorhängen ist aus hygienischen Gründen zu verzichten. Werden Duschabtrennungen mit Schiebetüren eingesetzt, ist allerdings zu beachten, dass die Führungen gut gereinigt werden können!
Als Bedienung kommen infrage:
eine Zwei-
oder Eingriff-Batterie
oder eine Thermostat-Misch-Batterie (Einsatz bei Verbrühungsgefahr).
Es sollen lediglich aerosolarme Brauseköpfe verwendet werden. (Durchflussleistung 7-9 l/min). Wenn es vertretbar ist, sollen berührungslose Armaturen mit Hygienespülung und thermischer Desinfektion eingesetzt werden. Wenn Vandalismus zu befürchten ist, sind Piezo-Taster oder gleichwertiges zu verwenden.
Die Art und Konstruktion der Brauseköpfe beeinflussen den Wasserverbrauch maßgeblich. Ältere Konstruktionen haben teilweise Schüttleistungen bis zu 40 l pro Minute. Diese Leistung soll durch Umrüstung reduziert werden.
Die Ablaufarmaturen entsprechen den Beckenabläufen. Bei Flachbrausewannen (ca. 150 mm) darf der Ablauf nicht durch einen Stopfen verschlossen werden, da kein Überlauf eingebaut ist. Hier werden Standrohre (ca. 120 mm Höhe) verwendet. Tiefe Brausewannen enthalten den Überlauf. Die Ablaufarmatur ist mit einer Überlaufgarnitur kombiniert. Der Abwasseranschluss kann direkt (Geruchverschluss mit Badewannenventil) oder indirekt (Geruchverschluss im Bodenablauf, wobei das Wannenventil hier direkt angeschlossen ist) ausgeführt werden.
Die Zulaufarmaturen für Badewannen sind meistens kombinierte Wannenfüll- und Brausearmaturen. Auch hier können Eingriff-, Zweigriff- und Thermostatbatterien eingesetzt werden. Die Umschaltung von der Stellung Wanneneinlauf auf Brause erfolgt über einen Zugknopf bzw. Druckknopf. Beim Schließen der Armatur stellt sich die Armatur automatisch wieder auf Wanneneinlauf.
Wenn davon auszugehen ist, dass die Nutzer die Kraft zum Herausziehen des Druckknopfes zum Umschalten auf Wanne/Brause nicht aufbringen können, sollte man einen Schwenkhahn mit Umschaltfunktion installieren.
Klosetts
Bei Neuinstallationen ist zu prüfen, ob auch Spülkästen mit 4,5 l Spülwassermenge eingesetzt werden können. Es sind Tiefspülklosetts aus Sanitär-Porzellan mit Prüfzeichen für 6 l Spülwassermenge zu verwenden. Zur Spülung sind Spülkästen mit Wasser-Spar-Taste einzusetzen. (Druckspüler sollen vermieden werden.)
Sofern eine Vorwandinstallation erfolgt, sollten wegen der besseren Reinigungsmöglichkeit der Toilettenräume wandhängende Objekte eingesetzt werden.
Es gelten im Allgemeinen folgende Anforderungen:
Es ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Objekten zu achten.
Trennwände zwischen Urinalbecken sollten vorgesehen werden.
Urinale sind in der Regel mit Druckspülern oder berührungslosen Spüleinrichtungen, ggf. mit automatischer Hygienespülungen zur Geruchsminimierung, auszustatten.
Zentrale, zeitgesteuerte Spülanlagen sind nur in Sonderfällen vorzusehen.
Zusätzlich sind bei Gruppenanlagen in Urinalnähe ein Bodenablauf und eine Zapfstelle zu Reinigungszwecken, ggf. mit Steckschlüssel-Oberteil, vorzusehen.
Bauarten ohne Sperrflüssigkeit sollen bevorzugt werden, um die Entsorgung der Sperrflüssigkeiten als Sondermüll zu umgehen. Wegen stetig steigender Wasser- und Abwasserkosten kann der Einsatz wasserloser Urinalanlagen wirtschaftlich sein, wenn der Benutzungsgrad entsprechend hoch ist. Wasserlose Urinalanlagen haben den Vorteil, dass im Abwasserleitungssystem keinen Urinstein auftritt. Weil das fließende Wasser fehlt, ist die Reinigung wasserloser Originalanlagen aber etwas intensiver. Vor Beginn eines Reinigungsauftrages ist insbesondere aus diesem Grund das Reinigungspersonal entsprechend einzuweisen.
Hygieneeinrichtungen, -anforderungen
Die Anforderungen an die Hygiene von sanitärtechnischen Einrichtungen erfordern:
Werkstoffe die keine Poren, Risse, abblätternde Schichten sowie abgestoßene Ecken aufweisen. Sie dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen,
Glatte, harte Oberflächen, die gegen mechanische Einwirkungen und chemische Angriffe beständig sind
Gute Zugänglichkeit für die Reinigung und Desinfektion und möglichst Bodenfreiheit,
Einwandfreien Ablauf für das Wasser. Es sollen keine Wasserlachen bleiben -Selbsttrocknung.
Für Sanitärbereiche sind folgende Hygieneeinrichtungen vorzusehen:
Spiegel,
Ablage (bei Bedarf),
Papierrollenhalter, ggf. mit Ersatzrolle
Reinigungsbürsten,
Kleiderhaken (stabile Ausführung in den Toilettenzellen),
Handtuchspender oder elektrischer Händetrockner,
Seifenspender, ggf. Spender für Desinfektionsmittel
Hygienebeutelbehälter, Sammelkörbe für Papierhandtücher, Abfalleimer.
Falls das Rauchen grundsätzlich verboten ist, bedarf es auch keiner Zigarettenablage und Aschenbecher usw. Das Facility Management muss festlegen, ob in den Reinigungsverträgen die Bereitstellung von Hygienematerial mit zu vereinbaren ist und dann die zuverlässige Lieferung entsprechend kontrollieren.
Wenn im Objekt längere Stillstandszeiten vorkommen können, sind die besonderen hygienischen Anforderungen folgende:
Leitungen, die nicht mehr benutzt werden, sind ohne verbleibende Rest-Anschlussstellen zu entfernen.
Nach Stillstandzeiten von mehr als 4 Wochen sind die Leitungsanlagen gründlich durchzuspülen.
Werden Leitungen bestimmungsgemäß selten oder längere Zeit nicht benutzt, sind sie während des Anlagenstillstandes abzusperren und möglichst zu entleeren.
Bei dem Entleeren von Trinkwasseranlagen oder Teilen davon bleibt die Gefahr der Verkeimung bestehen, weil Restbestandteile des Trinkwassers im Rohrnetz verbleiben und es zu Kontaminationen kommen kann.
Die VDI-Richtlinie 6023 informiert hierüber entsprechend der folgenden Tabelle.
Dauer der Betriebsunterbrechung | Maßnahme bei Betriebs- unterbrechung | Maßnahme bei Wiederinbetriebnahme |
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> 3 Tage | Öffnen der Entnahmearmaturen, vollständiger Wasseraustausch bis zur Temperaturkonstanz der Anlage/Anlagenteile | |
> 4 Wochen | Trinkwasseranlage /Anlagenteil absperren | Öffnen der Entnahmearmaturen, vollständiger Was-seraustausch bis zur Temperaturkonstanz der Anla-ge/Anlagenteile |
> 6 Monate | Trinkwasseranlage /Anlagenteil absperren | Öffnen der Entnahmearmaturen, vollständiger Was-seraustausch bis zur Temperaturkonstanz der Anla-ge/Anlagenteile und gebäudespezifisch mikrobiologi-sche Kontrolluntersuchung gemäß TrinkwV 2001 und auf Legionellen durchführen (warm und kalt) |
> 1 Jahr | Trinkwasseranlage / Anla-genteil rückbauen bzw. stilllegen | Wie bei Neuinstallationen mikrobiologische Kon-trolluntersuchung gemäß TrinkwV 2001 und auf Legionellen durchführen (warm und kalt) |