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Alarmierungsgeräte

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Alarmierungsgeräte

Alarmierungsgeräte sind ein wichtiger Bestandteil von Gefahrenmeldeanlagen und dienen der rechtzeitigen Benachrichtigung von Personen im Gefahrenfall

Verschiedene Alarmmittel, einschließlich Sirenen, Blitzlichtern und Lautsprechern, bieten sowohl akustische als auch visuelle Warnungen bei Notfällen. Durch die Integration dieser Alarmgeräte in bestehende Sicherheitssysteme kann man die Risikovorsorge verbessern und Rettungsaktionen optimieren. Die Positionierung und Installation dieser Alarme müssen den spezifischen Anforderungen und architektonischen Eigenschaften des Gebäudes entsprechen.

Alarmierungsgeräte

Weil Entfernungen zwischen den Bränden bzw. den Orten ihrer Erkennung mitunter auch sehr weit sind, kommt es darauf an, dass Alarmierungsgeräte zur Verfügung ste-hen und stets auch zuverlässig in Betrieb sind

Die Alarmierungsgeräte haben zwei grundsätzliche Aufgaben: Der Alarm soll

  • die hilfeleistenden Stellen informieren, mit ihrer Hilfe zu beginnen,

  • und Personen allgemein vor der Gefahr warnen und sie beispielsweise zum Verlassen der Gefahrenstelle veranlassen.

Übertragungseinrichtung, Bild: Telenot, Aalen

Übertragungseinrichtung, Bild: Telenot, Aalen

Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten der Alarme:

  • Fernalarmierung,

  • externe Alarmierung

  • und interne Alarmierung.

Es ist wichtig zu betonen, dass Alarme mehr als nur Technologie sind. Wie die betroffenen Personen auf diese Alarme reagieren, ist von entscheidender Bedeutung. Regelmäßige Übungen, wie jährliche Drills, die das gesamte Unternehmen betreffen, werden empfohlen. Das Facility Management ist prädestiniert, solche Übungen zu leiten.

Fernalarmierung

Kombinierter Signalgeber (optisch mit LED und akustisch), Bild: Telenot, Aalen

Fernmeldungen, normalerweise an das regionale Kontrollzentrum der Feuerwehr oder den Helpdesk des Facility-Managements, werden oft über Übertragungsgeräte durchgeführt, meistens Telefonwähler. Diese Geräte senden ein digitales Signal an das Kontrollzentrum, das mit dem Empfänger ausgestattet ist. Übliche Übertragungssignale sind ISDN (digital) oder über einen Mobilfunkkanal. Bei Hochrisikoszenarien ist es ratsam, die Übertragungssignale über mehrere redundante Wege zu senden.

Je nach Eigentums- oder Vertragsverhältnissen könnten Drittanbieter diese Übertragungssysteme betreiben. In solchen Fällen hat der Betreiber des Brandmeldeanlagen (BMA) eine Vereinbarung mit diesen Anbietern, normalerweise eine Kombination aus einem Miet- und Wartungsvertrag. Oftmals kümmern sich solche Anbieter um die Alarmmeldungen des Brandmeldesystems, das häufig direkt mit der Feuerwehr verbunden ist.

Bei der Einrichtung dieser Benachrichtigungssysteme muss man die besonderen Anforderungen des spezifischen Feuerwehrsystems berücksichtigen. Die Feuerwehr und die Brandverhütungsabteilung der jeweiligen Organisation sollten sich über die genauen Bedingungen für diese Objekte abstimmen. Idealerweise übernimmt das Facility Management diese Koordination für das Unternehmen. Wenn sie mit dieser Verantwortung betraut wird, sollte das Facility Management über das gesamte Unternehmen hinweg autorisiert sein. Mögliche Konflikte zwischen Abteilungen wie Produktion, F&E und Facility Management sollten intern gelöst werden, um jegliche externe Verwirrung zu vermeiden.

Da sich gezeigt hat, dass die Erfüllung der offiziellen Kriterien für eine solche Verbindung Zeit und Ressourcen erfordert, ist das Facility Management ideal für diese Rolle positioniert. Das Top-Management sollte sie frühzeitig einbinden und mit der notwendigen Autorität und Kompetenz ausstatten. Natürlich muss der Betreiber über eine funktionierende Telefonleitung für die Verbindung verfügen.

Externe Alarmierung

Unter externer Alarmierung versteht man, dass nicht nur die Personen in einem Gebäude, in dem ein Feuer ausgebrochen ist, benachrichtigt werden, sondern auch diejenigen außerhalb. Diese Benachrichtigung kann durch akustische und/oder visuelle Signale erreicht werden, die auffällig außerhalb des Gebäudes positioniert sind.

Die betrieblichen Brandschutzrichtlinien geben im Detail an, welche Schritte die auf diese Weise alarmierten Personen in solchen Szenarien unternehmen sollten, beispielsweise das Räumen bestimmter Bereiche oder das Sammeln an einem festgelegten Sammelpunkt.

Interne Alarmierung

Die Grundlagen der internen Alarmierung sind im Brandmeldekonzept des Unternehmens festgelegt. Es muss sichergestellt werden, dass jedes Individuum im Gebäude die Signalgeräte wahrnehmen kann, sei es durch Sprachansagen, Alarmtöne oder Blinklichter. Aus diesem Grund gibt es für diesen Zweck einen festgelegten Alarmschallpegel.

An ihn werden folgende Bedingungen gestellt:

  • Er muss mindestens 10 dB (A) höher sein als der Umgebungsschallpegel

  • und mindestens 65 dB (A) betragen.

  • An offiziellen Schlafplätzen, wie zum Beispiel Bereitschaftsräumen, Kojen, Hotels usw. wird ein Alarmschallpegel von mindestens 75 dB (A) gefordert.

  • Wenn eine Alarmierung durch Sprache erfolgt, ist sicherzustellen, dass die Worte auch unter betrieblichen Bedingungen ausreichend gut verstanden werden können .

Bei automatisierten Sprachalarmmeldungen ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Facility Management (FM) und der Unternehmensführung erforderlich. Bei Bedarf sollten Ansagen in mehreren Sprachen verfügbar sein.

Neben der erforderlichen Schallintensität gibt es auch eine vorgeschriebene Anzahl von Lautsprechern. Beispielsweise sollte in jedem Raum, in dem sich Personen aufhalten, ein Lautsprecher vorhanden sein. In größeren Räumen oder Hallen wird erwartet, dass ein Lautsprecher einen Bereich von 10 bis 50 m² abdecken kann. Die genaue Anforderung hängt von den Eigenschaften des Raumes, seiner Höhe und der allgemeinen Akustik ab.

In Situationen, in denen mehrere Räume mit nur einer Sirene gewarnt werden sollen, ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die hierfür geltenden Vorschriften sind:

  • Zwischen Signalgeber und dem Raum darf sich maximal eine Tür befinden.

  • Die Tür darf maximal eine mittlere Schalldämmung haben.

  • Der übliche Umgebungsschallpegel in dem Raum muss kleiner sein als 50 dB(A).

In gefangenen Räumen ohne direkten Zugang zum Flur, bei Türen mit erhöhter Schalldäm-mung und in Räumen mit erhöhtem Umgebungsschallpegel bedarf es immer eines separaten Signalgebers.

Solche Räume sind z.B.:

  • WC-Bereiche mit Vorräumen

  • Büros mit Vorzimmer

  • Schulungsräume

  • EDV- und Technikräume

  • Tonstudios

  • Räume für Musikunterricht

  • Werkstätten.

Falls aus betriebsbedingten Gründen, wie es etwa in Technikräumen oder an Maschinenar-beitsplätzen der Fall sein kann, der Umgebungsschallpegel größer als 70 dB(A) ist, müssen zur Alarmierung der Beschäftigten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.

Es bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Blitzleuchten mit dem Hinweisschild „Brandalarm“ Abschaltung von Maschinen, Anla-gen oder externen Schallquellen

  • Klartextanzeigen an Displays oder Leuchtschriften,

  • Organisatorische Maßnahmen, z.B. gegenseitige Information der Mitarbeiter („weiter sagen“).

Sich ausschließlich auf organisatorische Verfahren zu verlassen, garantiert nicht immer Zuverlässigkeit. Daher sollten sie als ergänzende Maßnahmen betrachtet werden. Die bisher besprochenen Alarmierungsmethoden gehen davon aus, dass die alarmierten Personen entsprechend dem Brandschutzkonzept handeln.

Es gibt jedoch Situationen, in denen Einzelpersonen möglicherweise nicht autonom reagieren können, beispielsweise um einen sicheren Ort zu erreichen. In solchen Fällen sind zusätzliche spezifische Maßnahmen unerlässlich.

Ein Beispiel ist die Situation von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am Arbeitsplatz. Bestimmungen für solche Szenarien sollten in den Notfallplänen des Unternehmens detailliert aufgeführt werden. Je nach den spezifischen Umständen könnten diese Verfahren detailliert sein und sollten regelmäßig geübt werden. Zuständigkeiten müssen festgelegt werden.

Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass andere Menschen mit Behinderungen, wie blinde, sehbehinderte, gehörlose oder schwerhörige Personen, effektiv alarmiert werden.

Ein weiteres zu berücksichtigendes Szenario sind Personen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen. Sie benötigen nicht nur spezielle Hilfe bei Alarmen, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass der Alarm selbst keine Panik auslöst. Aus diesem Grund werden in diesen Einstellungen stille Alarme eingesetzt. Für jede Situation müssen geeignete Verfahren angepasst werden.

Zur Verfügung stehen beispielsweise:

  • eine Schwesternrufanlage,

  • die Telefonanlage,

  • Pager

  • oder andere technische Möglichkeiten, wie begrenzte optische Signale und anderes.

Die Methode der stillen Alarmierung stellt allerdings an das Rettungspersonal erhöhte An-forderungen.

  • Es muss in besonderer Weise regelmäßig trainiert werden,

  • Das Personal muss sich entsprechend ruhig und besonnen, sowie souverän verhalten,

  • und es muss vor allem wissen, wie es sich zu verhalten hat, wenn das eigene Leben auf dem Spiel steht und dennoch anderen zu helfen ist.

In Unternehmen können Mitarbeiter regelmäßig angeleitet und geschult werden, wie sie sich im Falle eines Alarms richtig verhalten sollen. Dies ist jedoch bei Personen, die sich nur vorübergehend im Unternehmen aufhalten, wie Gäste, Besucher oder Kunden, nicht möglich. In diesen Fällen ist ein klares und sicheres Alarmierungssystem gefolgt von einer effektiven Ausschilderung unerlässlich, worüber wir in diesem Buch gesprochen haben. Bei großen Menschenansammlungen muss immer eine Panikvermeidung berücksichtigt werden, und Sprachalarme (elektro-akustische Systeme, ELA) sind das wirksamste Mittel zu diesem Zweck.

Die ELA wird hierbei hauptsächlich benutzt, um

  • zunächst ein Aufmerksamkeitssignal zu senden,

  • zyklische Wiederholung eines vorprogrammierten (ggf. mehrsprachigen) Textes,

  • bedarfsweise direkte Sprachdurchsagen der Feuerwehr oder der Betriebsleitung

  • bei Bedarf gestaffelte bzw. differenzierte Textausstrahlung (ggf. unter Berücksichtigung unterschiedlicher Objekte im Unternehmen).

Es ist unerlässlich, für die Energieversorgung der Anlage eine Redundanz zu haben. Bei einem Ausfall des öffentlichen Netzes muss das System in der Lage sein, Alarme oder Textmeldungen mindestens 30 Minuten lang zu senden.

Alle in diesem Kapitel für den Betrieb der Anlagen gegebenen Richtlinien müssen sicher umgesetzt werden. Bei der Vergabe von Aufgaben an Auftragnehmer besteht die Gefahr, dass diese Aufgaben möglicherweise nicht effektiv und sicher übertragen werden oder vielleicht sogar übersehen werden.

Hausalarmanlagen

Gero Gerber, Hohenfelden

Bei der Untersuchung spezieller Literatur stellte der Autor fest, dass der Begriff "Hausalarmanlage" unter Fachleuten umstritten ist. Dieser Begriff bezieht sich in der Regel auf das Bestreben, aus Kostengründen auf ein Brandmeldesystem zu verzichten und dennoch eine gewisse Brandüberwachung und Alarmierung zu gewährleisten.

Vielleicht liegt hierin auch der Grund, warum es keine Standards für die Installation von Hausalarmanlagen gibt. Als Alternative hat der Bundesverband der Hersteller und Installateure von Sicherheitssystemen (BHE) eine eigene Verbandsrichtlinie für Hausalarmanlagen erstellt.

Diese Richtlinie weist zwangsläufig Ähnlichkeiten mit den Vorschriften für die Installation von Brandmeldeanlagen auf (VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 2 Spezifikationen für Brandmeldeanlagen). Diese Ähnlichkeit führt zur Empfehlung, hochwertige Komponenten von Brandmeldetechnik für Hausalarmanlagen zu verwenden. Es muss jedoch betont werden, dass diese BHE-Richtlinie baurechtlich keine Bedeutung hat und nicht als anerkannte technische Regel gilt.

Wir möchten uns nicht weiter in die fortlaufende Fachdiskussion zu diesem Thema vertiefen. Unsere Absicht, dieses Thema zu diskutieren, ist rein informativ, um vor den potenziellen Fallstricken falsch verstandener Kosteneinsparungen zu warnen, die insbesondere in Orten wie Schulen ernsthafte Auswirkungen haben könnten.