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Grundsatzfragen des Facility Managers

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Grundsatzfragen des Facility Managers

Facility Manager spielen eine wichtige Rolle bei der Planung und Umsetzung von effektiven Beleuchtungslösungen in Arbeitsstätten

Es ist wesentlich, die Bedürfnisse der Mitarbeiter und ergonomische Standards bei der Auswahl der richtigen Beleuchtungssysteme zu berücksichtigen. Umweltaspekte und Energieeinsparung müssen bei der Entscheidung für Beleuchtungskonzepte im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Fachleuten und die Anwendung bewährter Strategien gewährleistet die Umsetzung von nachhaltigen und effektiven Beleuchtungslösungen.

Grundsatzfragen des Facility Managers anlässlich des Themas Beleuchtung

Beim Thema Beleuchtung ist es angebracht, das Thema Facility Management erneut theoretisch zu betrachten. Der Autor verwendet häufig Formulierungen wie "der FM muss..." oder "Der Facility Manager hat...". Im Kontext erscheint diese Verwendung angemessen und klar. Aber wer ist genau dieser "Facility Manager"?

Zur Veranschaulichung nehmen wir an, ein Betreibervertrag liegt in den Händen eines kompetenten FM-Anbieters und alles läuft reibungslos.

Jetzt liest der verantwortliche Facility Manager des beauftragten Unternehmens den oben genannten Artikel über die Beleuchtungsanforderungen und beginnt nachzudenken:

  • Ist in meinem Zuständigkeitsbereich die Beleuchtung in Ordnung?

  • Wenn ich das feststellen lasse, wer bezahlt mir das?

  • Was mache ich, wenn die Beleuchtung nicht in Ordnung ist?

  • Hätte ich das prüfen müssen, als ich den Auftrag übernommen hatte?

Zahlreiche Fragen tauchen auf.

Wir können und wollen sie hier nicht umfassend beantworten. Ein Faktum jedoch wird klar: Nicht alle Facility Manager sind gleich.

Wir kehren zurück zu DIN EN 15221 und erinnern uns an das Definitionsdreieck:

Daraus folgern wir:

Der sogenannte Facility Manager des FM-Unternehmens ist "nur" der für den Betreibervertrag bestimmte Manager, also für die vereinbarten Facility-Dienstleistungen.

Der für die Beleuchtung verantwortliche Facility Manager ist das obere Management des Unternehmens auf strategischer Ebene, das auch die inhärente Verantwortung für FM trägt. Und wenn dieses Management nicht den Beleuchtungsstandards nachkommen möchte oder kann – welche hier nur einen Bruchteil der breiteren Problematik darstellen –, muss es diese Pflichten angemessen delegieren.

Ob es diese Anforderung durch die Vergabe eines Betreibervertrags an ein FM-Unternehmen erfüllt hat, bleibt eine offene Diskussion. Aber diese wollen wir jetzt nicht führen. Die hier aufgeworfenen Punkte sollten zum Nachdenken anregen.

Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung

Wie bei allen Systemen müssen auch Beleuchtungssysteme so konzipiert und betrieben werden, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet sind. Solche Mängel sollten sofort (vorbeugend/proaktiv) erkannt und umgehend behoben werden.

Solche Mängel sind üblicherweise:

  • Ausfall von Leuchtmitteln,

  • Lösen von Leuchtenteilen,

  • Platzen des Schutzkolbens bei Hochdrucklampen,

  • Beschädigung von Leuchtenabdeckungen (dadurch Beeinträchtigung der Schutzart),

  • Verringerung der Beleuchtungsstärke, z. B. durch Verschmutzung oder Alterung von Leuchten,

  • Kontakt mit heißen Oberflächen.

Fallbeispiel:

In der Praxis sieht die sofortige Behebung von fehlerhaften Leuchtmitteln, wie hier angegeben, oft anders aus. Dies gilt insbesondere für Lichtquellen, die schwer zugänglich sind, wie solche in großen Höhen. Es ist häufig, dass Facility Manager defekte Lampen "sammeln", um durch gebündelte Reparaturen einen Kosteneinsparungseffekt zu erzielen. Obwohl dies kostengünstig sein mag, sollten die Verantwortlichen sich bewusst sein, dass sie möglicherweise Fragen zu ihrer Handlungsverzögerung beantworten müssen. Insbesondere im Facility Management, wo es einen hohen Kostendruck gibt, sollte die Gesundheit immer Vorrang vor Einsparungen haben.

Es ist klar, dass die festgelegten Beleuchtungsstärken und anderen Lichtverhältnisse nur dann gültig bleiben, wenn die festgelegten oder technologisch bestimmten Bedingungen unverändert bleiben. Wenn sich durch Produktionsänderungen, Umzüge usw. die Arbeitsanforderungen ändern, sind Anpassungen der Beleuchtung notwendig. Ein anderer Ansatzpunkt ist, ob die Kosten, die mit Anpassungen der Beleuchtungstechnik verbunden sind, Pläne für Umzüge oder technologische Aktualisierungen verhindern könnten. (Verantwortung bei Umzug oder Produktionsplanung)

Beleuchtungen einrichten und betreiben

Die Grundlage für die Erstellung einer Beleuchtungsanlage ist auch bei diesem Gewerk die Planung. Wie bereits erwähnt, gilt dies auch bei betrieblich veranlassten Veränderungen, wie Umzüge oder technologische Veränderungen.

Es sind entsprechende Planungsunterlagen zu erstellen als Grundlage für:

  • das planmäßige Einrichten und dauerhafte bedarfsgerechte Betreiben

  • die Erkennung von akzeptabler bzw. unakzeptabler Positionierung der Leuchten in Be-zug auf die Arbeitsplätze bzw. -flächen und Umgebungsbereiche,

  • die Erkennung von behindernden, vorhandenen oder künftig geplanten Einbauten,

  • die Fixierung der tatsächlichen Betriebsbedingungen für die Beleuchtungsanlage, die Materialliste für die Bestellung von Ersatzmaterialien, die Betriebsanleitung und Funktionsbeschreibung, das regelmäßige Abgleichen zwischen Ist- und den Sollzustand im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen.

Insbesondere die aus der Planung hervorgehenden Betriebsbedingungen sollten als eine wesentliche Grundlage bei der Gestaltung von Ausschreibungen benutzt werden.

Planungsunterlagen

Bei der Beauftragung von Planungsunterlagen ist darauf zu achten, dass die folgenden Anforderungen bzw.

Teilaufgaben berücksichtigt werden:

  • Darstellung aller notwendigen und ausgeführten Berechnungen und technische Anga-ben,

  • das Beleuchtungskonzept (je nach Situation entweder durch den Auftraggeber vorgege-ben oder durch den Planer zu erstellen)

  • Art der Tätigkeit, die Sehaufgabe, bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz,

  • Raumdaten (Dimensionen, Reflexionsgrade),

  • Lage, Größe und Höhe der Bewertungsflächen,

  • Technische Dokumentation der Leuchten UGR-Tabelle, Leuchtdichtetabellen, LVK, Bestückung der Leuchten mit Lampen, Art und Leistungsaufnahme der Lampen, Leistungsaufnahme der Leuchte ggf. inkl. aller Betriebsgeräte,

  • Anzahl und Anordnung der Leuchten,

  • Lage, Anzahl der Fenster und Dachoberlichter,

  • Wartungsplan (Wartungsfaktor und die Annahmen, die bei der Bestimmung des Wertes gemacht wurden),

  • Beleuchtungsstärken (Verteilung, Mittelwert, minimale Werte, Gleichmäßigkeit),

  • Bewertungsraster,

  • Angaben zum Lichtmanagement Unterlagen für Tageslicht, die Lage, Anzahl und Art der Fenster und Dachoberlichter, Transmissionsgrad der Verglasung, Angaben zu Sonnenschutzvorrichtungen (Wärme- und Blendschutz gegebenenfalls Angaben zur tageslichtabhängigen Steuerung.

  • Weitere spezielle Angaben, wie zum Beispiel zur Reinigung, usw.

Nach Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ein Abgleich zwischen Planung, Ausführung und der orientierenden Messung erforderlich.

Instandhaltung

Beleuchtungssysteme gehören, wie andere Systeme auch, zu denjenigen, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie immer noch den ursprünglichen Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen. Denn sie verschleißen zwangsläufig im Laufe der Zeit, was sich in einer abnehmenden Beleuchtungsstärke äußert. Es reicht nicht aus, einfach zu sagen, dass Beleuchtungseinrichtungen konsequent überwacht werden müssen, um den Arbeitsnormen zu entsprechen. Es geht nicht nur darum zu sehen, ob die Lichter bei einem Rundgang noch angehen. Diese Überprüfungen sollten von Fachleuten durchgeführt werden, idealerweise durch regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten. Oft besteht die Lösung darin, die Lampen zu wechseln. Zur Wartung gehört jedoch auch das Reinigen, zum Beispiel das Säubern von Oberlichtern und Fenstern. In gewisser Weise wird dadurch die Abnutzung der Lichtübertragung ausgeglichen. Wie frühere Details gezeigt haben, hängt die Reinigungshäufigkeit nicht nur von der persönlichen Beurteilung der Fenstersauberkeit ab. Stattdessen ist die ASR A 1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" mit ihren ausdrücklichen Anforderungen relevant. Es versteht sich von selbst, dass andere auffällige Mängel, wie das Flackern und Leuchten von Leuchtstofflampen, sofort behoben werden müssen. Neben den ASR-Anforderungen gelten in diesen Fällen auch Brandschutzvorschriften, da ältere herkömmliche Vorschaltgeräte stark überhitzen können, wodurch ein sofortiger Ersatz erforderlich ist.

Wartungsfaktor

Zur Sicherstellung der lichttechnischen Anforderungen für einen bestimmten Turnus soll die Beleuchtungsanlage mit einem Wartungsfaktor geplant werden. Der Wartungsfaktor legt die Turnusse fest für:

Kennziffer

Bezeichnung

LLMF

Lichtstromrückgang der Lampen

LSF

Ausfallwahrscheinlichkeit der Lichtquellen

LMF

Verschmutzung und Alterung der Leuchten einschließlich der Lam-pen (Lichtquellen)

RMF

Verschmutzung der Raumoberflächen

Bestandteile des Wartungsfaktors

Fallbeispiel:

Bewährte Wartungsfaktoren für einen dreijährigen Wartungszyklus

LLMF = 0,7 bedeutet, dass der Lichtstrom noch 70 % des Neuwertes einhält.

Die einzelnen Wartungsfaktoren werden multipliziert zum mit Fn bezeichneten

Wartungsfaktorgesamt = LLMF x LSF x LMF x RMF.

Fallbeispiel:

Berechnung für einen Neuwert der Beleuchtungsstärke einer Beleuchtungsanlage:

  • sauberer Raum dreijähriger Wartungszyklus (Wartungsfaktor 0,67)

  • Mindestwert der Beleuchtungsstärke nach ASR A 3.4 = 300 lx Es errechnet sich ein Neuwert (Werte bei Inbetriebnahme) der Beleuchtungsstärke

  • Neuwert = Mindestwert der Beleuchtungsstärke / Wartungsfaktor = 300 lx / 0,67 = ca. 450 lx

Einfluss der Wartung auf den zeitlichen Verlauf der Beleuchtungsstärke

Die Abbildung zeigt einen Wartungszyklus von drei Jahren. Durch eine angemessene Wartung wird der Mindestbeleuchtungswert nicht unterschritten.

Der Wartungsplan enthält die Turnusse für

  • den Lampenwechsel (ggf. bei LED nicht möglich)

  • die Reinigung der Leuchte und Lampe sowie die Reinigungsmethoden

  • die Reinigung des Raumes

  • die Reinigung der Fenster bzw. Oberlichter.

Für bestehende Beleuchtungsanlagen sollten ebenfalls für die Wartung Intervalle entsprechend den betrieblichen Erfahrungswerten und Bedingungen festgelegt werden.

Überprüfung der Beleuchtungsanlage

Da einmal installierte Beleuchtungssysteme später nur mit großem Aufwand geändert werden können, ist es ratsam, die Planungsdokumente zusätzlich von einem Experten für die Prüfung und Bewertung der Arbeitsplatzbeleuchtung überprüfen zu lassen. Nach Fertigstellung des Systems sollten die Planungsarbeiten über eine Kontrollmessung an ausgewählten Berechnungspunkten überprüft und dokumentiert werden.

Ergänzende Anforderungen für Baustellen

Mindestwerte der Beleuchtungsstärken auf Baustellen

Auf Baustellen gelten oft, wie auch in anderen Branchen, andere Regeln und Anforderungen als für eine Festinstallation. Dies gilt auch für die Lichttechnik. Wenn es keine gesonderten Spezifikationen für die Baustellenbeleuchtung gibt (was meistens der Fall ist), gelten die Anforderungen der ASR A3.4 "Beleuchtung" entsprechend sowohl für Innen- als auch für Außenbaustellen.

Dies ist jedoch kein Freibrief, eine Risikobewertung auszulassen oder sie nicht an die ständig wechselnden Bedingungen auf der Baustelle anzupassen.

In besonderer Weise sind hierbei zu beachten:

  • die Blendwirkung

  • Entstehung gefährlicher Schatten

  • unbeleuchtete Bereiche („Dunkle Löcher“ sind in Verbindung mit der Adaption häufige Unfallursachen!)

  • Festinstallation der Baustellenbeleuchtung ist zu empfehlen bei Baugruben fertig gestellten Bauabschnitte, Treppenhäuser usw. Kreuzung von Fuß- und Fahrzeugverkehr.

Grundsätzlich sind die erforderlichen Mindestbeleuchtungswerte auf Baustellen niedriger als für "normale" Arbeitsplätze. Die Annahme niedrigerer Mindestwerte stellt einen Kompromiss gegenüber den sonst sehr hohen Baukosten für das Beleuchtungssystem dar. Auch die Tatsache, dass die Beleuchtung nur für eine relativ kurze Zeit benötigt wird (vorübergehende Arbeitsplätze mit häufigen Wechseln und in der Regel keine Nachtarbeit) spielt hierbei eine Rolle.