Abscheider und Kleinkläranlagen
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Die richtige Auswahl und Installation von Abscheidern trägt zur Einhaltung von Umweltauflagen und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung bei
Abscheider sind in der Gebäudetechnik unverzichtbare Komponenten, die dazu dienen, Abwasser effektiv von Verunreinigungen zu trennen. Eine regelmäßige Wartung und gründliche Inspektion von Abscheidern ist entscheidend für die Funktionalität und Langlebigkeit dieser Systeme. Moderne Abscheider-Technologien ermöglichen eine effiziente Abwasserbehandlung, um den Ressourcenverbrauch zu minimieren.
- Abscheider und Kleinkläranlagen
- Aufzüge
- Abscheider
- Fettabscheider
- Leichtflüssigkeitsabscheider
- Instandhaltung
- Dichtheitsprüfung
Abscheider und Kleinkläranlagen
Um eine sinnvolle Struktur für die in diesem Buch beschriebenen FM-Gewerke zu finden, wurde in großem Umfang das Standardwerk "Buch Bauwesen" in Verbindung mit den ATV-Standards verwendet. Separatoren und Kleinkläranlagen sind im Standard-Leistungsbuch Bauwesen unter der Seriennummer 011 zusammengefasst.
Wenn jedoch eine genauere Betrachtung beider Anlagenkategorien gewünscht wird, ist es sinnvoll, sie aufzuspalten, da es in der vielfältigen Literatur zu diesem Thema oft Verwirrung gibt.
Nur bei der Behandlung der Dokumentationsanforderungen - basierend auf den ATV-Standards - werden beide gemeinsam behandelt.
Als Informationsgrundlagen für beide Anlagen empfehlen sich die folgenden Normen:
Abscheider nach DIN EN 1825 und DIN 4040
Kleinkläranlagen DIN EN 12566-1, DIN 4261-Teile 1 und 2.
Darüber hinaus steht eine Vielzahl von Literatur zur Verfügung, die sich meist auf konkrete Produkte bezieht, bzw. anhand derer Anforderungen und Wirkungsweise beschrieben werden.
Darüber hinaus sind folgende Regeln wichtig:
Gesetz zur Regelung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und die dazugehörige Abwasserverordnung.
Die technische Umsetzung wird durch Normen und technische Richtlinien bestimmt.
Die wichtigsten technischen Richtlinien für den Umgang mit Abwässern, die Mineralöl und wasser gefährdende Stoffe enthalten, sind:
Verordnung (EU) 305/2011 zur Vermarktung von Bauprodukten
DIN EN 858-1: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) -Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung;
Deutsche Fassung EN 858-1:2002 + A1:2004
DIN EN 858-2: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) -Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung;
Deutsche Fassung EN 858-2:2003
DIN 1999-100: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 Q
DIN 1999-101: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)
DIN 19901: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette - Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit.
Aufzüge
Aufzüge, insbesondere Personenaufzüge, sind heutzutage selbstverständlich. Erst das Schild "außer Betrieb" erinnert uns daran, dass die Funktionalität von Aufzügen keine Selbstverständlichkeit ist. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die sowohl bei der Planung als auch im späteren Betrieb berücksichtigt werden müssen.
Fallbeispiel (wie es nicht sein soll):
Vor einigen Jahren gab es einen Fernsehbericht, der zeigte, wie sorglos viele Unternehmensleitungen mit den ihnen anvertrauten Aufzügen umgehen. Einige waren sehr überrascht zu erfahren, dass im Falle einer Störung eine Person innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gerettet werden muss. Das war ihnen neu.
Es ist nicht umsonst, dass Aufzüge einer Überwachung unterliegen. Aus diesem Grund werden die Anliegen im Zusammenhang mit Aufzügen im Folgenden etwas genauer behandelt, wenn auch nur teilweise. Für diejenigen, die eine umfassende Darstellung der speziellen Anforderungen beim Betrieb von Aufzugssystemen wünschen, verweisen wir auf Anhang 08 AMEV Aufzug.
Abscheider
Lassen Sie uns zunächst über Abscheider sprechen. Die folgende Abbildung veranschaulicht das Konzept eines ganzheitlichen Ansatzes, der beispielsweise in der Landwirtschaft Anwendung finden könnte. Der nachhaltige Prozess, der hier dargestellt wird, beginnt mit der "Verschmutzung" der Umwelt durch Tierexkremente und endet mit dem Betanken eines Traktors, dessen kinetische Energie vollständig oder teilweise aus dieser "Verschmutzung" gewonnen wird. Der Fokus liegt nicht nur auf der Gewinnung von Treibstoff, sondern auch auf dem Erhalt der Umwelt durch die korrekte Verwendung des Abscheiders.
Unabhängig davon, wie technologische Verfahren im Unternehmen organisiert sind, sollten sie immer als integrierte Prozesse betrachtet und idealerweise sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Je effektiver und nahtloser dies von Anfang an geschieht, desto weniger Aufwand ist für Nachrüstungen erforderlich.
Fettabscheider
Fette entstehen in erster Linie während der Zubereitung von Lebensmitteln. Diese Fette können das Abwassersystem und die Verbindungsleitungen erheblich verschmutzen und somit die ordnungsgemäße Entwässerung behindern. Um zu verhindern, dass Frittier- und Bratfette in das Abwassersystem gelangen, müssen in den entsprechenden Küchen Fettabscheider installiert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass diese Abscheider regelmäßig gereinigt werden. Die Reinigung erfolgt in der Regel durch Absaugen mit speziellen Saugfahrzeugen. Die anschließende Überführung des gesammelten Abfalls in den Faulbehälter einer Kläranlage kann dort die Gasproduktion steigern.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Entwässerung ist die ordnungsgemäße Verwendung von Fettabscheidesystemen. Sie werden eingesetzt, wenn organische Substanzen wie Öle und Fette aus dem verunreinigten Abwasser getrennt werden müssen. Daher ist die Auswahl eines sinnvollen Installationsortes für das Abscheidesystem von größter Bedeutung. Idealerweise sollte dies dort geschehen, wo das verunreinigte Abwasser anfällt. Zum Beispiel sind Lagerräume, Verkehrswege und unbelüftete Räume aufgrund möglicher Geruchsprobleme ungeeignet für die Installation, da dies unakzeptable Geruchsbelästigungen verursachen könnte. Im schlimmsten Fall könnte eine falsche Wahl des Installationsorts zur Nähe zur Kantine, Wohngebieten usw. führen.
Eine weitere wichtige Überlegung bei der örtlichen Anordnung besteht darin, eine einfache und sichere Zugänglichkeit für die routinemäßigen Arbeiten zu gewährleisten, insbesondere für Reinigungsfahrzeuge. Bei Bedarf müssen spezielle Bauarbeiten durchgeführt werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Dies beinhaltet sicherzustellen, dass Wartungs- und Betriebspersonal jederzeit gefahrlosen Zugang haben.
Angesichts der Möglichkeit des Durchgangs schwerer Reinigungsfahrzeuge wird deutlich, wie wichtig die Einhaltung statischer Anforderungen ist. Es ist entscheidend, dass potenzielle Lasten nicht die Tragfähigkeit des Abscheidesystems oder seiner Abdeckung überschreiten. Zusätzlich sollten
Anschluss an die Entwässerungsanlage
Zunächst muss klar sein, ob es behördliche Vorgaben für den Anschluss der Abscheideranlage an die Kanalisation gibt, oder ob es gar Begrenzungen der zugelassenen Zulaufmängel gibt. Unter Beachtung dessen gelten im Allgemeinen die folgenden üblichen Regelungen:
Was? | Wie? |
---|---|
Abwasserführung | Freies Gefälle innerhalb der Abscheideranlage für Fette |
Übergang von Fallleitungen in horizontale Leitungen | mit zwei 45°-Rohrbögen und einem mindestens 250 mm langen Zwischenstück oder aber mit einem gleichwertigen Rohrbogen mit großem Radius ausführen |
Anschließend in Fließrichtung Beruhigungsstrecke | Länge mindestens 10 x DN des Zulaufrohres des Abscheiders |
Zulaufleitungen | Gefälle mindestens 2 % (Vermeidung von Fett einsetzen) (falls nicht realisierbar bauliche Maßnahmen notwendig) |
Ruhewasserspiegel < Rückstauebene | Hebeanlagen |
Ablaufstellen (z. B. Bodeneinläufe) | Geruchverschlüsse, ggf. mit Reinigungseimern |
Verboten | Schlammfänge mit Wasserzulauf von oben |
Lüftung für Abscheideranlagen
Die Ablauf- und Zulaufrohre an den Fettabscheidersystemen müssen ausreichend belüftet sein. Aus diesem Grund muss das Zulaufrohr als Belüftungsrohr über das Dach geführt werden. Darüber hinaus gilt die Regelung, dass alle Verbindungsröhren, die länger als 5 Meter sind, eine separate Belüftung benötigen.
Legende:
Lüftungsleitung
Küchenspüle
Geschirrspülmaschine
Ablauf oder Entwässerungsrinne mit Geruchverschluss
Abscheideranlage
Probenahmeeinrichtung
Schmutzwasserkanal
Waschbecken, Handwaschbecken
Badewanne
Urinalbecken
WC-Becken
Abwasserhebeanlage für fäkalienfreies Abwasser
Rückstauschleife (DS)
Rückstauebene.
Sollte im Einzelfall die Zulaufleitung länger als 10 m sein und keine gesonderte entlüftete Anschlussleitung besitzen, so muss sie mit einer zusätzlichen Lüftungsleitung versehen werden, welche sich so nahe wie irgend möglich an der Abscheideranlage befindet.
Betrieb und Instandhaltung von Abscheideanlagen für Fette
Fettabscheidersysteme müssen in regelmäßigen Abständen gewartet, entleert und gereinigt werden. In der praktischen Anwendung sind die nationalen und lokalen Vorschriften zur Abfallentsorgung wichtige Grundlagen. Je nach Auslegung des Systems hinsichtlich Speicherkapazität und Schlammrückhalt sowie den betrieblichen Anforderungen müssen Wartungs- und Reinigungsarbeiten sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es ratsam ist, den Abscheider und die Schlammfalle 1-2 Mal im Monat zu entleeren, zu reinigen und anschließend mit Frischwasser wieder aufzufüllen.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Verschiedene Einrichtungen wie Tankstellen, Autowaschanlagen und andere kommerzielle und industrielle Betriebe benötigen Separator-Systeme wie Ölabscheider oder Koaleszenzabscheider. Diese Systeme werden in Autowaschanlagen, Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Logistikunternehmen und anderen Betrieben eingesetzt. Leichtflüssigkeitsabscheider sind entscheidend, um zu verhindern, dass Abwasser mit Leichtflüssigkeiten ungeklärt in das öffentliche Abwassersystem oder auf den Boden gelangt. Bei der Gestaltung von Leichtflüssigkeitsabscheidern müssen besondere Anforderungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Falle eines Rückstaus im Abwassersystem. Leichtflüssigkeitsabscheider müssen den Anforderungen gemäß EN 858 und DIN 1999-100 entsprechen. Üblicherweise wird Abfall aus Benzin- und Ölabscheidern in einem Zwischenlager nach Typen (Öl, Wasser, Feststoffe) getrennt.
Unternehmen, die Benzin- und Ölabscheider betreiben, gehören zu den sogenannten indirekten Einleitern und unterliegen ständiger Überwachung und Prüfung. Alle Separator-Systeme erfordern die Genehmigung und Zustimmung der jeweiligen örtlichen Abwasserentsorgungsbehörde.
Umweltschutz und Sicherheit bei Rückstau
Doch welchen Nutzen hat ein System, mag es auch noch so makellos sein, wenn es aufgrund von Rückstau dennoch Leichtflüssigkeiten in die Umwelt oder den Boden abgeben kann? Um dies zu verhindern, ist es entscheidend, dass Leichtflüssigkeiten nicht durch die Abdeckungen entweichen. Bei der Gestaltung muss der richtige "Sicherheitsspielraum" berücksichtigt werden.
Das bedeutet folgendes:
Beachtung des Aufstauniveaus bis zum niedrigsten Bodeneinlauf bzw. der maximalen Regenwasserstauhöhe auf der Zulaufseite
Beachtung einer ablaufseitigen Überhöhung, bezogen auf die Rückstauebene.
Im Allgemeinen gelten bezüglich der Überhöhung die folgenden Regelungen:
Auf Bezugshöhe und Überhöhung achten Die Bezugshöhe für die Rückstauebene ist in der Ortssatzung festgelegt. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist hierzu die Oberkante der niedrigsten Abdeckung in Bezug zu setzen. Die Höhendifferenz dieser beiden Niveaus bestimmt die „ablaufseitige" erforderliche Mindestüberhöhung.Für die jeweiligen Anforderungen sind im Einzelfall zusätzliche technische Kriterien zu beachten:So sind beispielsweise bei Rückstauverschlüssen nur bestimmte Typen zugelassen, Warneinrichtungen müssen sowohl auf die Schichtdicke der Leichtflüssigkeit als auch auf das Flüssigkeitsniveau im Abscheider reagieren. Bei Hebeanlagen ist der Explosionsschutz sicherzustellen.
Rückstauebene der Abwassersatzung Bei der Rückstauebene handelt es sich nicht allein um eine technische Kategorie. Diese Größe wird auch in den Abwassersatzungen der Gemeinden aus juristischen und Sicherheitsgründen vom Betreiber des Abwassersystems vorgegeben. Somit müssen Grundstückseigentümer Vorsorge treffen, wenn sich Komponenten ihrer Entwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene befinden. Für auftretende Schäden durch Rückstauereignisse, die unterhalb dieses Niveaus liegen, haftet stets der Grundstückseigentümer! Eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde sollte unklare Situationen mithilfe von Erfahrungswerten bei Aufstauereignissen im Kanalnetz erkennbar machen.
Selbsttätige Warneinrichtungen
Wenn die erforderliche Höhendifferenz im Verhältnis zur relevanten Eintrittshöhe nicht aufrechterhalten werden kann, muss eine Warnvorrichtung installiert werden. Gemäß DIN EN 858-1 ist jedoch unabhängig davon, ob die erforderliche Höhendifferenz eingehalten wird oder nicht, die Installation einer solchen Warnvorrichtung vorgeschrieben. Lokale Behörden können jedoch in Einzelfällen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Installation dieser Warnvorrichtung gewähren. Das Überwachungssystem sollte so konzipiert sein, dass ein Anstieg des Flüssigkeitspegels erkannt wird, bevor er in den Filter (Koaleszenzeinsatz) überläuft. Selbst wenn die erforderliche Höhendifferenz eingehalten wird, müssen Abscheidersysteme gemäß DIN EN 858-1 dennoch mit einer Warnvorrichtung ausgestattet sein. Die Warnvorrichtung muss die Dicke der Leichtflüssigkeit und den Flüssigkeitspegel im Abscheider aufzeichnen. Die Flüssigkeitspegelüberwachung sollte so installiert werden, dass ein erhöhter Betriebsflüssigkeitspegel zuverlässig erkannt wird, bevor er den Koaleszenzeinsatz überläuft. Die Abbildung unten zeigt ein solarbetriebenes Überwachungssystem.
Neue Kraftstoffe
In den letzten Jahren hat sich die Bandbreite der sogenannten "neuen Kraftstoffe" erweitert. Wenn das Facility Management in einem Unternehmen in der Praxis damit in Berührung kommt, empfiehlt es sich, herauszufinden, ob es neben den bisher bekannten Vorschriften zur Handhabung von Leichtflüssigkeiten auch spezifische neue Regelungen gibt.
Diese neuen Kraftstoffe sind zum Beispiel folgende:
E10 (bis 10 % Ethanolbeimischung zum Ottokraftstoff) Abfüllflächen, auf denen mit Bioethanol-Beimischungen zu Ottokraftstoffen umgegangen wird, dürfen über Abscheider entwässert werden.Bei einer Havarie ist die Abscheideranlage kurzfristig zu entleeren und zu reinigen. Die Beständigkeit gegenüber sich im Abscheider befindlichen Materialien ist nach derzeitigem Stand der Technik bei allen Neutra-Abscheidern gegeben.Tropfverluste an Tankstellen werden aufgrund der geringen Gefährdungsstufe von Ethanol toleriert.
85 (bis 85 % Ethanolbeimischung zu Ottokraftstoff) Kann entweder im unterirdischen Auffangraum, oder auf der Abfüllfläche zurückgehalten werden.
Wässrige Harnstofflösung (AdBlue) AdBlue wird zur Reduzierung von Stickoxiden in Dieselkraftstoff beigemischt und darf nicht in den Abscheider gelangen! Die Rückhaltung findet im unterirdischen Auffangraum oder auf der Abfüllfläche statt.
FAME (Fettsäure-Methylester oder Biodiesel) An Tankstellen, an denen mit Biodiesel umgegangen wird, dürfen nur geeignete Abscheider eingesetzt werden. Das Vorhandensein von Biodiesel, dessen Anteil im herkömmlichen Diesel 7 % beträgt, verschlechtert die Abscheiderleistung. Deswegen müssen für Biodiesel geeignete Anlagen ggf. größer dimensioniert werden. DIN 1999-101. Gelangt Biodiesel in den Abscheider, ist der Inhalt gemäß DIN 1999-101 bei einer Havarie unverzüglich, ansonsten jährlich zu entsorgen, wenn sich z. B. Tropfverluste im Abscheider befinden.
Instandhaltung von Abscheidern gem. DIN 4040
Grundsätzlich gilt das Wartungsprogramm für die jeweilige Gesamtanlage also auch für Teile, die nicht direkt zum Produkt Abscheider gehören, wie beispielsweise Hebe- und Pumpenanlagen, weil sonst der Gesamtbetrieb der Anlage nicht sichergestellt werden kann.
Für die Wartung gilt in der Regel das folgende Leistungsprogramm:
Die Abscheideranlage ist jährlich von einem Sachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und
des behördlichen Bescheides zu warten.
Zusätzlich zu der Eigenkontrolle sind folgende Leistungen zu erbringen:
Kontrollieren der Innenwandflächen, Einbauteile und Beschichtungen nach Herstellerangaben. Dies erfolgt nach der Entleerung durch Sichtprüfung auf Schäden und Auffälligkeiten, z. B. Korrosion insbesondere im Bereich der Dreiphasengrenze zwischen Wasser, Fett-, und LuftschichtVerfärbung,Blasenbildung, Ablösungen,
Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen, sofern vorhanden.
Wenn Mängel festgestellt werden, müssen sie so schnell wie möglich behoben werden. Es müssen Protokolle über die Arbeiten und Feststellungen im Betriebstagebuch geführt werden. Ein solches Betriebstagebuch muss geführt werden, in dem das Datum, die Maßnahmen und ihre Ergebnisse dokumentiert werden.
Das betrifft im Einzelnen:
Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel
Bei der Entsorgung entnommene Inhaltsstoffe.
Eingesetzte Wasch- und Reinigungsmittel
Betriebs- und Hilfsstoffe
Sie müssen
der zuständigen Behörde,
den Betreibern
der öffentlichen Abwasseranlage
und den beauftragten Prüfern
zur Einsicht zur Verfügung stehen bzw. auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Im Folgenden werden die einzelnen durchzuführenden Maßnahmen bei Betrieb und insbesondere bei der Instandhaltung - teilweise in Form einer reinen Aufzählung - aufgeführt:
Vor der Inbetriebnahme und dann in regelmäßigem Turnus, jedoch höchstens nach 5 Jahren muss eine Abscheideranlage, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb geprüft werden. Die Branche nennt das die Generalsinspektion.
In Vorbereitung einer solchen Inspektion sind die Anlage und ihre Komponenten vollständig zu entleeren und zu reinigen. Inwieweit solche Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden können, sollte mit dem Auftragnehmer für die Inspektion abgestimmt werden.
Es ist sicherzustellen, dass während der Durchführung der Inspektion eine Beaufschlagung der Abscheideranlage mit Abwasser ausgeschlossen ist.
Es liegt im Interesse des Auftraggebers, sicherzustellen, dass das von der Fachfirma durchgeführte Gutachten die erforderlichen Qualifikationen für diesen Zweck vorweisen kann.
Es kann vorkommen, dass Mängel, die eine Dichtheitsprüfung sinnlos machen, bei der Bewertung des baulichen Zustands offenkundig werden. In solchen Fällen sollte versucht werden, einzelne Schritte zur Behebung dieser Mängel zu ermitteln oder Teilinspektionen zur Behebung einzuleiten. Auf diese Weise können nach und nach alle Mängel und Schäden behoben werden, was schließlich zu einer erfolgreichen Dichtheitsprüfung führt.
Die Prüfung muss alle Abweichungen vom ordnungsgemäßen Systemzustand umfassend identifizieren; sie muss gründlich sein. Die Prüfungsergebnisse sollten so gestaltet sein, dass potenzielle Schadensrisiken beurteilt werden können und gezielte Strategien zur Behebung von Mängeln entwickelt werden können.
Die folgende Aufzählung enthält alle die zu prüfenden Punkte, die hierfür mindestens erfüllt werden müssen:
Allgemeine Angaben und Bestandsdaten der AbscheideranlageBetreiber der Abscheideranlage, Auftraggeber; Betrieblicher Ansprechpartner, Sachkundiger; Standort/Lage der Abscheideranlage (Ort der Prüfung); Anlass (z. B. Inbetriebnahme-, Wiederholungs-, Nachprüfung, usw.); Umfang der Prüfung (bzgl. Anlagenteilbereichen und Prüftätigkeiten); Datum der Prüfung, Datum der nächsten Prüfung; Prüfinstitution, Prüfer, Anlagenhersteller; Art, Typ, Komponenten; Nenngröße des Fettabscheiders, Schlammfanggröße; Prüfzeichen-/Zulassungsnummer/Zeichen des behördlichen Bescheids; Inbetriebnahmedatum/Baujahr; Anordnung der Anlagenkomponenten; Werkstoffe der Abscheideranlage (komponenten); abwassertechnisch wesentliche Abmessungen auf Übereinstimmung mit den Planungsunterlagen bzw. gegebenenfalls behördlichen Bescheiden; Maße und Geometrie der für die Dichtheitsprüfung maßgeblichen Anlagenkomponenten, insbesondere Lage des höchsten Betriebsflüssigkeitsspiegels.
Eigenkontrolle, Wartung und Entleerung Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch; Nachweis der Sachkunde; Einhaltung der Entnahme/Entleerungszeitpunkte anhand der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch.
Anlagendokumentation Vorhandensein und Vollständigkeit der erforderlichen behördlichen Bescheide/Genehmigungen; Vorhandensein und Plausibilität der Kennzeichnung/Typenschild; Vorhandensein und Plausibilität der Entwässerungspläne; Vorhandensein und Vollständigkeit der Bedienungs- und Wartungsanleitungen des Herstellers; Vorhandensein von Nachweisen der Materialbeständigkeit von Einbauten, Dichtungen, Beschichtungen, sofern nicht durch einen behördlichen Bescheid abgedeckt.
Aktuelle Betriebsbedingungen Betrieb im zulässigen Verwendungs-/Anwendungsbereich nach dem Prüfzeichen/der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)/dem behördlichen Bescheid und den zulässigen Betriebsbedingungen,angeschlossene Abwasseranfallstellen (Herkunftsbereiche, Zapfstellen, HD-Geräte, Betriebsausstattungen, usw.); maximaler Zufluss zur Abscheideranlage (Abwassermengen); Abwasserinhaltsstoffe (tatsächlich anfallende Fette und Öle und deren Dichte,sonstige Stoffe mit Relevanz für Funktionsfähigkeit und Materialbeständigkeit usw. anhand der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch und/oder Betreiberangabe); Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffen (Wasch- und Reinigungsmittel); Einhaltung der Randbedingungen zur Vermeidung stabiler Emulsionen (u. a. Spültechnik, Temperatur); Hinweise auf Besonderheiten (z. B. Rückstau, Aufstau, usw.).
Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage hinsichtlich der anfallenden Abwasserarten/-inhaltsstoffe; der aktuell erforderlichen Bemessung. baulicher Zustand und Einbausituation. Zustand der Innenwandflächen (einschließlich der Schachtaufbauten) bzw. der Innenbeschichtung; Art und Zustand von Rohreinbindungen und Kabeldurchführungen; Funktion und Zustand der Einbauteile; Funktion und Zustand sonstiger elektrischer Einrichtungen, falls vorhanden; Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung über Dach gem. DIN EN 1825-2:2002-05, 7.4; Sicherheit gegen Rückstau; Höhenlage der Rückstauebene der nachgeschalteten Kanalisation; Verkehrssicherheit; Dichtheit der Abscheideranlage (komponente) einschließlich der Ablaufkonstruktion des Fettabscheiders und der Verbindungsleitungen zwischen Komponenten durch Prüfungen nach Anhang A der DIN. Soweit weitere Sachverhalte für eine sichere ganzheitliche Beurteilung relevant sind, sind auch diese zu erfassen bzw. zu prüfen.
Nach erfolgter Generalinspektion wird ein Prüfbericht erstellt, der folgende Aussagen enthalten soll:
Bestandsdaten und Beschreibung der aktuellen Betriebsbedingungen, insbesondere eine ganzheitliche Bewertung dahingehend, ob sich die Abscheideranlage unter Berücksichtigung aller zugrundeliegenden Anforderungen in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und sachgemäß betrieben wird.
Mängelbericht einschließlich der möglichen Schadensrisiken in Auswirkung dieser Mängel
Empfehlungen zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands und Betriebs (konkrete Maßnahmen und Fristen).
Es mag in Einzelfällen vorkommen, dass es nicht ohne weiteres möglich ist, bei nicht sogleich behebbaren Mängeln die Anlage gänzlich stillzulegen. In solchen Fällen wäre eine Empfehlung hilfreich, ob und mit welchen Maßnahmen bzw. Hilfsmitteln die Abscheideranlage hilfsweise befristet weiterbetrieben werden kann.
Zusätzlich zum normativen Inhalt des Prüfberichtes muss er auch Angaben enthalten zu:
Allgemeines dem Qualifikationsnachweis des Fachkundigen; dem Schemaplan der Abwasseranfallstellen und der Abscheideranlage (-komponenten) einschließlich der Zu-, Ablauf- und Verbindungsleitungen,Fotodokumentationen z. B. zur Darstellung der örtlichen Situation am Standort der Anlage, zu visuell darstellbaren Mängeln, insbesondere bezüglich des baulichen Zustandes und der Dichtheit;Bemessung der Abscheideranlage unter Berücksichtigung aktueller Bemessungsgrundlagen; gegebenenfalls Angabe weiterer, für die Beurteilung relevanter Sachverhalte. Beurteilung der Eignung der Abscheideranlage hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung in Bezug auf das anfallende/zu behandelnde Abwasser (nach Abwasserarten/-inhaltsstoffen sowie Abwassermenge); der Materialbeständigkeiten; des Anwendungsbereichs und der Betriebsbedingungen (im Vergleich mit dem behördlichen Bescheid).Darstellung der Durchführung und der Ergebnisse der Dichtheitsprüfung Anlass der Prüfung; Art und Umfang der Prüfung (Regelfall, Prüfung im Einzelfall, Komplettprüfung, Prüfung einzelner Komponenten, Prüfung der Verbindungsleitungen zwischen Komponenten), Miterfassung der Entwässerungsanlagen im Zulauf der Abscheideranlage (Zulaufleitungen, Bodeneinläufe, Rinnen, Gruben, usw.); zur Prüfung verwendete Messtechnik mit Nachweis der Messunsicherheit; Maßnahmen zur Vermeidung beeinflussender Umgebungs- oder Umwelteinflüsse, soweit erforderlich;Ablauf der Prüfung mit folgenden Angaben (je Teilprüfung): Fläche der durch die Messung erfassten Wasseroberfläche; benetzte innere Oberfläche oberhalb des Behälterbereichs; Angaben und Nachweise zum Fremdwasserzutritt sowie zur Lage des höchsten Flüssigkeitsspiegels erforderliche Prüfdauer, tatsächliche Prüfdauer; höchstzulässige Wasserzugabe, tatsächliche Wasserzugabe; Stabilisierungszeit, soweit erforderlich (Uhrzeit von/bis); Prüfzeit (Uhrzeit von/bis); Angabe der einzelnen Messwerte mit Grafik zum Messwertverlauf;Angabe des Prüfergebnisses; Darstellung gegebenenfalls festgestellter Mängel und Undichtheiten einschließlich der Ergebnisse der visuellen Begutachtung mit Fotodokumentation und Lagebeschreibung (Höhenlage bzw. Abstand vom höchsten Betriebsflüssigkeitsspiegel) und konkrete Aussage zur Dichtheit der Verbindungsleitungen.
Darstellung und Beurteilung der Auswirkungen festgestellter Mängel (Schadensrisiken) detaillierte Darstellung der Abweichungen vom ordnungsgemäßen Zustand bzw. sachgemäßen Betrieb (Mängelbericht); Auswirkungen auf z. B. die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit sowie Verkehrssicherheit, die Einhaltung von Anforderungen an die Einleitung (in nachgeschaltete Abwasseranlagen), mögliche Umweltgefährdungen (Boden-/Grundwasserverunreinigungen, Austritt von Abwasser aus den Schachtaufbauten).
Hinweise zur Mängelbeseitigung (Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, Sicherstellung des sachgemäßen Betriebes) und zum gegebenenfalls befristeten Weiterbetrieb Darstellung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sowie möglicher Alternativen (z. B. Neubau, Stilllegung); gegebenenfalls Vorschlag von Fristen zur Durchführung notwendiger Maßnahmen (in Abhängigkeit der Mängelbewertung); Benennung der Voraussetzungen und notwendigen flankierenden Maßnahmen für einen gegebenenfalls. befristeten Weiterbetrieb; Gegebenenfalls Hinweise zur Verhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung (Sanierung) gegenüber z. B. einem Neubau. Der Prüfbericht muss dem Betreiber der Anlage ausgehändigt werden und ist als Bestandteil der betrieblichen Eigenüberwachung gemeinsam mit den sonstigen Aufzeichnungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Entleerung bis zur nächsten Generalinspektion, mindestens jedoch fünf Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen ist der Prüfbericht vom Betreiber der zuständigen Behörde, dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage und gegebenenfalls den Vertretern externer Prüfinstitutionen zur Einsicht vorzulegen. Die Beseitigung festgestellter Mängel ist eine unmittelbare Pflicht des Betreibers/Eigentümers. Festgestellte Mängel sind daher vom Betreiber/Eigentümer unaufgefordert und unter Beachtung der im Prüfbericht gegebenenfalls empfohlenen Fristen zu beseitigen. Die Beseitigung festgestellter Mängel, die keine besondere Qualifikation erfordert, kann vom sachkundigen Betreiber selbst durchgeführt werden. Für die Beseitigung festgestellter Mängel, die eine besondere Qualifikation erfordert, bzw. zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen sind anerkannte Fachbetriebe zu beauftragen. Dies betrifft insbesondere alle technischen Maßnahmen an der Abscheideranlage, z. B. an den Einbauten, an Warnanlagen oder sonstigen elektrischen Einrichtungen, an Beschichtungen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dichtheit. Soweit der ordnungsgemäße Zustand bzw. der sachgemäße Betrieb der Abscheideranlage nicht (oder zumindest nicht zeitnah) erreicht werden kann, sind die für einen gegebenenfalls befristeten Weiterbetrieb der Abscheideranlage notwendigen Randbedingungen und flankierenden Maßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Dabei ist der Behörde mindestens der Prüfbericht zur Generalinspektion vorzulegen. Bei erheblichen Mängeln, die einen Weiterbetrieb der Abscheideranlage nicht ermöglichen oder den Austritt von Abwasser vermuten lassen, sollte ergänzend die Erstellung eines qualifizierten Sanierungskonzeptes nach Rücksprache mit dem Betreiber/Eigentümer durch den Fachkundigen empfohlen werden.
Dichtheitsprüfung
Gemäß DIN EN 752, DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100 müssen Entwässerungssysteme für Gebäude und Grundstücke so konzipiert sein, dass sie dicht sind. Separator-Systeme sollten spätestens alle 5 Jahre einer umfassenden Inspektion unterzogen werden. Ein wesentlicher Aspekt dieser Prüfung ist die Bewertung der Dichtheit. Sofern nicht durch Wasser- oder gesetzliche Vorschriften anderweitig geregelt, ist der Dichtheitstest (für im Boden installierte Separator-Systeme gemäß DIN EN 1825-1)
gemäß folgender Kriterien durchzuführen:
Frei aufgestellte Anlagen können in Anlehnung an die nachstehenden Festlegungen visuell geprüft werden.
Es ist der Bereich der Abscheideranlage zu prüfen, der mit Abwasser beaufschlagt werden kann. Dies ist in der Regel der gesamte Innenbereich der Abscheideranlage vom Schlammfangzulauf bis zum Fettabscheiderablauf einschließlich der Schachtaufbauten und der Verbindungsleitungen zwischen den Anlagenkomponenten.
Die Prüfung wird unterschieden in zwei Teilprüfungen: Prüfung des Behälterbereichs; Prüfung des Schachtbereichs.
Das nächste Bild zeigt ebenfalls einen Waschplatz für Nutzfahrzeuge, allerdings handelt es sich hierbei um einen Außenwaschplatz. Im Unterschied zum vorherigen Bild verfügt dieser über einen Vorabscheider mit einem Fassungsvermögen von 2200 Litern. Der Separator ist in die Klassen II und I eingeteilt und enthält eine Schlammfalle. Der Probenahmeschacht ist identisch mit dem im oben gezeigten Bild.
Diese beiden Abbildungen, die beide dazu dienen, Lastwagen zu reinigen, veranschaulichen die unterschiedlichen Anforderungen an die Systemkonfiguration. Da diese Systeme strengen Prüfungen unterliegen, ist es ratsam, dass das Facility Management sicherstellt, über das erforderliche Fachwissen zu verfügen, sei es intern oder durch externe Dienstleistungen, insbesondere bei umweltrelevanten technischen Anlagen. Dieser Ratschlag gilt selbstverständlich auch für kleine Kläranlagen.
Diese Spezifikationen für die Dichtheitsprüfung von Separator-Systemen gelten nicht für die Ein- und Auslaufleitungen des Separator-Systems. Hier sind DIN 1986-30 in Verbindung mit DIN EN 1610 oder anderen relevanten Wasser- oder gesetzlichen Vorschriften maßgeblich.
Das nachfolgende Bild zeigt ein Beispiel eines Separator-Systems für einen LKW-Waschplatz. Auf der linken Seite des Bildes befindet sich ein Separator der Klasse I mit einer Schlammfalle, während sich auf der rechten Seite der Probenahmeschacht befindet.